Hallo zusammen,
mal angenommen, der Freund meines Vetters, nennen wir ihn P, freiberufl. IT-ler, habe seit dem 1.6.2014 von "seiner" LRA 4 Bescheide bekommen. Allen 4 Bescheiden habe er widersprochen und zusammen mit dem Widerspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Auf keinen dieser Widesrprüche habe er je einen Bescheid erhalten.
Weiter angenommen, für die ersten beiden Bescheide sei jetzt eine Zahlungsaufforderung und "Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft" eingetroffen, sprich: die Zwangsvollstreckung läuft. Als sehr realitätsnahes Beispiel für das Schreiben des Gerichtsvollziehers diene folgendes Dokument:
https://www.dropbox.com/s/wm5bhfm8z2y57an/2016-02-13_Zwangsvollstreckung-Internet.pdf?dl=0In dem Dokument wird für den Fall, daß P nicht zahlt und keine Vermögensauskunft abgibt, mit einem Haftbefehl gedroht.
Interessant ist dabei, daß in dem Dokument steht "s.a. beigefügte Forderungsaufstellung samt Auftragsschreiben", dem Dokument aber weder eine Forderungsaufstellung noch ein Auftragsschreiben beigefügt war. Ließe sich daraus vielleicht eine "Ungültigkeit" folgern oder zumindest eine Fristverlängerung?
Nun habe P kein Problem damit, gegen den Rundfunkbeitrag als solchen zu klagen und möchte gar nicht erst versuchen, die Zwangsvollstreckung wg. Formfehlern oder ähnlichem ins Stocken zu bringen. P möchte aber auf gar keinen Fall eine Vermögensauskunft abgeben(!), und auch nur sehr ungerne den geforderten Beitrag zahlen :-)
Frage: wenn P nun vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen die beiden Bescheide erheben wollte, wie würde er das am besten machen?
Meine Idee (nach Durchlesen des wirklich sehr informativen "Schnelleinstiegs") wäre:
- zum einen gegen den Beitragsbescheid klagen (wg. sittenwidrigkeit, verfassungswidrigkeit etc.)
- zum anderen die Aussetzung der Vollziehung beantragen
Jetzt die wirklich schwierigen Fragen:
(1) Angenommen, das Gericht entspricht dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: würde das schnell genug gehen, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern?
(2) Sollte P. parallell zu dieser Klage noch weiter Maßnahmen (Klagen, Beschwerden o.ä.) ergreifen, um die Vermögensauskunft NICHT abzugeben und möglichst (zunächst) nicht bezahlen zu müssen; wenn ja, welche?
(3) Ist ein Antrag auf "Eilrechtsschutz" sinnvoll, und wenn ja, ist dieser separat zu stellen oder kann man den sozusagen mit in die Klage packen?
Ich hoffe Ihr könnt dem Freund meines Vetters schnell ein paar hilfreiche Tipps geben :-)