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Autor Thema: Pfändungsankündigung durch Stadtkasse. Was passiert als nächstes?  (Gelesen 4494 mal)

f
  • Beiträge: 7
Moin,

ich war bislang nur stiller Mitleser, habe aber nun von einem fiktiven Fall gehört.

In diesem Fall geht es darum das Person X seit gut 2 Jahren "Infopost" vom Betragsservice erhält und diese nach Sichtung in der runden Ablage P abheftet.  Oktober 2015 flatterte dann ein Beitragsbescheid mit Rechtshelfbelehrung ins Haus auf den Person X Widerspruch eingelegt hat.  Mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und allem PiPaPo.

Daraufhin kam ein Schreiben das Person X ein wenig Geduld haben soll und sein Wiederspruch bald bearbeitet wird.  Einige Wochen später kam ein Infobrief in dem Stand das das alles seine richtigkeit hat Person zahlen muss usw.  Als richtige Antwort auf den Wiederspruch kann man das jedenfalls nicht deuten.  Person X unternahm nichts weiter.

Nun erhielt Person X Mitte Februar wieder einen Infobrief mit den Beiträgen die bezahlt werden sollen.  Es handelt sich um gut 300€

2 Tage später traf auch ein Brief der Stadtkasse Nienburg ein mit einer  PFÄNDUNGSANKÜNDIGUNG.

Person X sollte bis zum 23.2.16 zahlen sonst würde vollstreckt werden.

Diese Ankündigung war natürlich nicht unterschrieben, enthielt aber wenigstens einen Namen.  Person X schrieb diesem Sachbearbeiter gestern eine Mail mit Zurückweisung der Pfändungsankündigung und weiteren Musterdokumenten aus dem Netz.  Außerdem beschrieb Person x seine grundsätzliche Zahlungswilligkeit sobald ihm denn ausreichend dieRechtsgrundlage für diese Abgabe erklärt werde.

Der Sachbearbeiter schrieb heute morgen zurück, ging aber leider nur auf die Zahlungswilligkeit ein.  Er Schrieb:

ich bestätige den Eingang ihrer E-Mails vom 15.02.2016.
 
Wie sie in ihrem Schreiben erwähnen sind sie grundsätzlich Zahlungswillig.
 
Deswegen bitte ich sie mir gemäß  § 24 Absatz 2 Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) bis zum 18.02.2016 eine Zahlungsplan zukommen zu lassen, damit Vollstreckungsschutz gewährt werden kann.
 
Sollte dies nicht geschehen muss ich weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Im Auftrag
 
 

Was passiert jetzt weiter?

Viele Grüße


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f
  • Beiträge: 7
Während ich den obigen Beitrag schrieb flatterte eine weitere Mail von einem anderen Mitarbeiter hinein in der Person x sogar mit gerichtlichen Schritten gedroht wird.

beigefügt übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben zu Ihren o. g. E-Mail.
 
Das Original diese Schreibens erhalten Sie in Kürze per Post
 
Ich weise darauf hin, dass von hier zu diesem Thema keine weiteren Antworten erfolgen werden.
 
Hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung behalte ich mir weitere gerichtliche Schritte vor.
 
Mit freundlichem Gruß
          Im Auftrag
 


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Wer mag, der soll ruhig dürfen... ;)
Allein: Zur Nachahmung nur bedingt "empfohlen"
(je nach der eigenen Gemütsverfassung und den persönlichen Lebensumständen)


Weitere Infos u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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www.rundfunk-frei.de

f
  • Beiträge: 7
Hi,

Auf was war dein erster Absatz bezogen ??

Gruß


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