Nach unten Skip to main content

Autor Thema: nach der 1. Instanz ...  (Gelesen 8051 mal)

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
nach der 1. Instanz ...
Autor: 14. Februar 2016, 12:28
Hallo,

es gibt ja mittlerweile viele, die die 1. Instanz - und (fast*) alle mit dem gleichen Ergebnis - hinter sich haben.

* entweder verloren  >:( oder Ruhendstellung  :angel:

Wer macht weiter und wie ?

Ich z.B. kennen einen gewissen K, der nach erstem Ärger und Mutlosigkeit mittlerweile entschlossen ist weiterzumachen.
RSV hat in der 1. Instanz Deckungszusage gegeben, nun sucht er Anwalt, der die neue Welle in Rollen bringt ...  >:D

Wie geht's weiter und welche Erfahrungen wurden gemacht ?

Danke & Grüße



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:19 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

  • Beiträge: 3.235
Re: nach der 1. Instanz ...
#1: 14. Februar 2016, 22:50
Bei mir ging es nach verlorener Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter mit einem Anruf bei RA Bölck. Er hat daraufhin alles für die Berufung in die Wege geleitet und eine Berufungsbegründung geschrieben, in der u.a. die Argumente "Steuer, Typisierung und Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG" mit Paragraphen und höchstrichterlichen Urteilen belegt wurden. Ein Aktenzeichen wurde im Januar 2016 bereits zugeteilt vom OVG Münster, seitdem nichts neues.
Einen Anwalt zu suchen sollte man schnellstmöglich machen, ich habe auch erfolglos andere Anwälte kontaktiert. Es könnte sonst knapp werden mit der Frist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: nach der 1. Instanz ...
#2: 17. Februar 2016, 17:24
K weiß ja gar nicht, ob eine Berufung möglich ist ???

K's Urteil des VG - versucht er noch hier einzufügen - Wie bekommt man hier 37 *.jpeg, oder *.pdf Seiten rein ??? Wem schickt man die ?

Irgendwie hat K das Gefühl, im Urteil wurden alle möglichen Argumente versucht zu widerlegen, eine Sammelsurium aller Argumente und je ergangene Urteile, die hier hineinkopiert wurden. Kann mir nicht denken, das das alles auf dem M... des Richters gewachsen ist.

K hatte gegen 2 FB 2 Widersprüche eingelegt und begründet, wie viele andere hier auch aus Vorlagen anderer Streiter (Danke nochmal) und das VG um ausreichende Zeit für eine Klagebegründung gebeten ... Darauf kam nie eine Antwort oder Fristsetzung !

o.k., ein User hier hatte K darauf hingewiesen, er solle das selbständig einreichen - hat er dann aber nicht gemacht, da er bereits ahnte, das es sowieso so ausgehen wird wie es immer ausgeht ...  :-\

Im Urteil wurde auf die Bergründung wenn überhaupt nur ansatzweise eingegangen, statt dessen o.g. seitenweise (kopierte) Argumente, die gar nicht Bestandteil der Begründung waren  ???

Dann kam die Ablehnung Einzelrichter und Frage ob auf mündliche Verhandlung verzichtet werden kann ... und dann das Urteil.

Watt nu ... ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:19 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

  • Beiträge: 3.235
Re: nach der 1. Instanz ...
#3: 17. Februar 2016, 18:34
Wenn alle möglichen Argumente im Urteil abgelehnt werden, kann die Berufungsbegründung alle abgelehnten Punkte widerlegen. Neue Argumente werden ja nicht zugelassen in der Berufung, so ist es also vermutlich besser.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: nach der 1. Instanz ...
#4: 21. Februar 2016, 14:23
...K's Urteil des VG - versucht er noch hier einzufügen - Wie bekommt man hier 37 *.jpeg, oder *.pdf Seiten rein ??? Wem schickt man die ?
...

37 Seiten im .jpeg Format a' ca. 80-200 kb oder .pdf-Datei aller Seiten mit ca. 10 MB

??

 ???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:20 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: nach der 1. Instanz ...
#5: 21. Februar 2016, 17:32
Hallo Kokoloriker,

die Zulassung zur Berufung richtet sich wohl nach § 124 VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/124.html):
Zitat
§ 124
[Statthaftigkeit der Berufung; Zulassungsgründe]

(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.

(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,
   1.    wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,
   2.    wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist,
   3.    wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
   4.    wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
   5.    wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
Wenn der Kläger geltend machen kann, daß das angegriffene Urteil ihn in seinen Grundrechten verletzt, muß eine Berfung wohl auch zugelassen werden (ohne Gewähr).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: nach der 1. Instanz ...
#6: 24. Februar 2016, 11:22
Hallo Zwangsgeldgeplagte,

also irgendwie hat das Ganze keinen Zweck.  :-\

K hat es auch nicht hinbekommen, sein anonymisiertes Urteil hier einzustellen. Seine Anfrage beim Team hier blieb unbeantwortet. Egal.

Im Grunde ist es eh unmöglich im Rahmen der normalen Gebührensätze einen Anwalt für die 2. Instanz zu bekommen.

Alternative:
Die bekannten RA'e nehmen, die hier bereits für Einige tätig sind und frei zu vereinbarende Honorare nehmen - kann sich kaum einer leisten, es sei denn, man bekommt private Unterstützung wie auch Einige hier per Spendenaktion ... oder man hat genug Gyros auf dem Konto.

Also, K klinkt sich aus dem Klageweg aus, hat Lehrgeld bezahlt und wird wohl oder übel den Zwangsbeitrag und auch den Rückstand zahlen.

Vermutlich hat das auch der Großteil der anderen "1. Instanz-Verweigerer" hier gemacht, nur, man liest hier darüber nicht viel.

Es sind ja nur einige Wenige, die (finanziell unterstützt) den Weg weiter gehen . Allen wünscht K viel Glück und vor allem innere Stärke dabei !

Dem Team und Mitstreitern hier vielen Dank für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen die staatlichen Zwangsbeiträge ...

Glück auf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:22 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

n
  • Beiträge: 1.452
Re: nach der 1. Instanz ...
#7: 24. Februar 2016, 13:31
Trotzdem einen Dank an K!
Ohne das Klagen ist die Unzufriedenheit leider nicht sichtbar.

Dass die 2. Instanz nicht "lohnend" hat Person L auch schon erfahren.
Doch bis hier her ist der Preis ja ueberschaubar: 105+20 Eur Demokratieabgabe.
Und K hat sicher sehr viel gelernt.

Deshalb hat sich L auch enstschlossen bei der Sammelklage weiter zu machen:
        http://rundfunkbeitragsklage.de/

Eventuell hilft K noch Zahlung unter Vorbehaltt:
        http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Schaden tut es auf jeden Fall nicht.

PS:
Zum Einstellen von Scans:
Scanner auf 'schwarz/weiss/Strichzeichnug' stellen wirkt Wunder: von 100KByte auf 10KByte bei mir!!
Oder mit dem kostenlosen Programm GIMP umwandeln, siehe:
https://docs.gimp.org/de/gimp-image-convert-indexed.html
   -> Schwarzweiß-Palette (1-Bit) verwenden: Diese Option reduziert das Bild auf die Verwendung von zwei Farben: Schwarz und Weiß.
und damit schrumpft die Datei dramatisch !!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:22 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: nach der 1. Instanz ...
#8: 24. Februar 2016, 15:42
Deshalb hat sich L auch enstschlossen bei der Sammelklage weiter zu machen:
        http://rundfunkbeitragsklage.de/

angemeldet ! nur noch zweitausend und ein paar zerquetschte ... >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:12 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

a

anne-mariechen

Re: nach der 1. Instanz ...
#9: 24. Februar 2016, 16:26
Kannst ja noch den Kampf mit der Barzahlung aufnehmen und einklagen. Hier sehe ich Anwaltlich bis jetzt noch eine bessere Chance auf Erfolg.
Eine gute Anleitung die sicherlich auf den Fall bezogen durchdacht werden muss, ist auf dieser Internetseite nachzulesen http://norberthaering.de/de/

Die Frage RF-Beitrag wird ein Dauerthema bleiben, denn selbst wenn bezahlt wird, kommt der nächste Bescheid der zur Bezahlung ansteht.
Selbst nach den Urteilen vor den höheren Gerichten wird das Thema kein Ende finden. Das ist wie die Müllabfuhr, wo jeder sozusagen für Müll bezahlen muss den er versucht zu vermeiden.
Der Produzent bezahlt eh schon für die Verpackung die der Staat vorschreibt und der Konsument ein weiteres mal für die Entsorgung selbst wenn er Sie im Supermarkt hinterlässt.
Das nennt man Erfolgreich wirtschaften.
Der H4-Empfänger schickt deshalb auch hier seine Bescheid ans Jobcenter und die bezahlen Ihm seinem Mist (Müll).

Wer nicht bei so einem Verwaltungsamt registiert ist und selbst weniger Einkommen als H4 hat, wird von seinen paar ersparten Gröten den Müll selbst bezahlen müssen wie die RF-Gebühren auch.
Vor dem Gesetz(espapier) sind alle gleich ALLE gleich, wenn nicht, werden Sie gleich gemacht und das Thema Person und Mensch wird dank staatlicher Gewalt umgesetzt und angewendet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:14 von Bürger«

j
  • Beiträge: 265
Re: nach der 1. Instanz ...
#10: 01. März 2016, 13:34
Ich kann den Frust verstehen, den man zwischen den Zeilen rausliest. ..

Die Verwaltungsgerichte nicken die Aussagen des BS und den Rfstv. einfach ab, das ist natuerlich bitter weil man sich so klein und verloren vorkommt.
Obwohl man zahlreiche Gruende, v.a. aber valide Gruende vorgebracht hat, und weil es in der heutigen Zeit einfach nicht sein kann das man so einen Rundfunkapparat zwangsfinanziert ohne jegliche Moeglichkeit sich zu wehren, ohne jede Pruefung der Nutzung.

Klar ist auch, das fuer viele, wahrscheinlich die meisten, nach der 1. Instanz Schluss ist, und dann stellt sich die Frage: Gegen die Zahlung vorgehen, oder einfach unter Vorbehalt zahlen und auf ein hohes Gericht hoffen.
RA Boelck ist nicht fuer jeden sinnvoll und auch nicht finanzierbar, und selbst wenn macht es wenig Sinn wenn 2000 Privatpersonen vor hohen Gerichten klagen, es reicht ja am Ende ein Urteil gegen den Rfstv.
Ich habe daher auch bereits einmal im Forum diskutieren wollen, ob denn der Klageweg fuer die meisten ueberhaupt der richtige Weg ist, die Reaktionen waren, nunja, relativ typisch Deutsch negativ.
Der Klageweg ist der rechtsstaatlich vorgegebene Weg, quasi das Schlachtfeld des Systems. Daher wundert es nicht, das die unteren Ebenen das ganz eabbuegeln.
Es ist eine Schande unsere Demokratie, das immer mehr Gesetze erst Klaerung vor Bundesgerichten oder sogar Europ. Gerichten brauchen, so ist das ganze nicht gedacht.
Aber Sinn und Verstand haben in unserer Politik schon laaaaaannnnge nichts mehr verloren, man sieht ja die verlogenen Fluechtlingsdiskussion.
4 Jahre hat man zugeschaut wie die arab. Staaten im Chaos versinken, Syrien in einem Buergerkrieg zerfaellt, und hat so getan als geht uns das nichts an.
Und jetzt diskutieren wir das FLuechtlingsproblem, dabei liegt die Wurzel schon 4/5 Jahre zurueck und jetzt kann man nurnoch Symptome verwalten.

Zurueck zu unserer Sache:
Fuer mich ist nach dem VG schluss, weil ich nicht bereit bin dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
Ich hoffe gerade mittels dem coward exit davon zu kommen, da ich ab mitte april im Ausland sein werde und erstmal fuer 1 Jahr keinen dt. Wohnsitz haben werde. Bis dahin hoffe ich auf ein Urteil in unserem Sinne.
Wuerde ich hier bleiben, wuerde ich unter Vorbehalt zahlen, und wahrscheinlich bei jedem weiteren Beitragsbescheid erneut wiedersprechen, solange bis der BS an der Post erstickt.
Fuer Aktionen alla RAF, mal den einen oder anderen Intendanten persoenlich zu besuchen sind mit die paar Euros zu wenig.

Ich hoffe eigentlich mal auf eine breite Diskussion in der Oeffentlichkeit, aber der einzig wirklich sinnvolle AFD Begriff Luegenpresse laesst mich nicht daran glauben, das jemand mal wirklich das Thema in die Medien bringt und fragt, warum wir uns so einen politisch gelenkten Staatsmedienapparat fuer 8,5 Mrd. Euro leisten, der statt Informationssendungen hauptsaechlich seichte Unterhaltung liefert und bis in die SPitze durchgehend korrupt ist.
Das waere mal wirklich hilfreich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

anne-mariechen

Re: nach der 1. Instanz ...
#11: 01. März 2016, 18:19
@ jasonbourne

ob man das an Frust aufzeigt oder nicht, ich denke man kann als vernünftig denkender Mensch die ganzen Abläufe nicht mit einem grinsen im Gesicht über sich ergehen lassen.

Wir sind dabei, dass der Staat bzw. wie aufgezeigt die politischen Parteien Ihr Machtbestreben so weit ausbauen wollen, dass D als Mitgliedsstaat der EU sozusagen funktioniert und dann dieses sogenannte Europa mit allen wichtigen Institutionen und da gehört nun mal ein einflußreicher Rundfunk als Medium bzw. Propagandamedium hinzu funktioniert. Und dieses Medium legen die Verantwortlichen mit Worten und Gedanken wie Staatsferne aus, obwohl längst bewiesen ist, dass sich hier nur eine Gruppe einflussreicher Bürger bereichern und Ihre Macht und finanzielle Sicherheit mit sichern wollen.

Bedauerlich ist doch die Tatsache, dass faktische Gründe und Argumentationen von den Klägern in den VG-Instanzen keine Beachtung finden. Wenn von 500 gleichen Klageargumenten 10 oder vielleicht 20 Klagen zur nächsten Instanz zugelassen werden, dann fand keine rechtliche richterliche unabhängige Beurteilung statt. So Laienhaft wie die Landesparlamente, solche angeblichen gesetzlichen Regelungen ohne Einwand abwickeln, so werden doch die Gerichtlichen Verfahren abgewickelt im Sinne der Darstellung von Demokratischer Rechtsordnung. Die ganzen Instanzen vom kleinen VG bis zum Bundesverfassungsgericht oder einem EuGH wird doch von Tag zu Tag für den Bürger unerreichbarer.

Gut man kann und muss es nicht jeden Recht machen, das ist das eine, aber die Fehler, die Bevölkerung oder große Teile nicht Gerecht finden, zum Beispiel nach dem Einkommen berechnet an einer solchen Institution beteiligt zu werden, trägt doch ganz erheblich an der Unzufriedenheit bei.

@ jasonbourne bezogen auf deine persönlichen Gedanken, dass es für Dich eine Möglichkeit gibt, für eine gewisse Zeit dich dem Zwangssystem entziehen zu können, wird es für alle anderen Bürger in diesem Land so sein, dass Sie Monat für Monat, Jahr für Jahr bis ans Lebensende jeden Monat zur Kasse gebeten werden, nur weil Sie hier in diesem Land eine Wohnung haben oder beruflich in einer Betriebsstätte arbeiten oder Mobil mit dem PKW unterwegs sind deshalb bezahlen müssen. Und das unabhängig, ob man nur 1.000 Euro oder 10.000 Euro pro Monat verdient. Die Spatzen auf dem Dach könnten auch Rundfunk hören und Fernsehen und die brauchen keine Wohnung.

Wenn der Rundfunk von allen benutzbar gemacht und berechnet wird, dann muss er gerecht durch alle Bürger als gerechte Abgabe finanziert sein. Diese derzeitige Berechnung kann kein Gericht mit Worten gerecht darlegen. Das geht schon vom Grundprinzip des menschlichen Verständnisses nicht.

Man könnte hier viel zu viel nennen, was das Thema Rundfunk oder die Fragen der Kläger betrifft. Nur insgesamt bin ich nachdenklich, was die weitere Beurteilung der kommenden höherer Gerichtlicher Instanzen betrifft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: nach der 1. Instanz ...
#12: 16. März 2016, 17:22
...

jetzt 6 Wochen nach dem Urteil der 1. Instanz bekam K. lediglich einen erneuten Bettelbrief, mittlerweile 496 EUR.

Soviel Geld möchte K nicht einfach überweisen, sondern unter Zeugen beim WDR oder Betr.-Service in bar einzahlen.

Hätte jemand, oder mehrere, Lust, da als Zeuge mit hinzugehen ?  Kaffee inklusive ...  ;D

Frage ist, kommt denn nach dem Urteil jetzt noch eine "offizielle" Zahlungsaufforderung ?

K will nicht einfach so aufgeben ...  >:D

 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: nach der 1. Instanz ...
#13: 16. März 2016, 19:33
Moin.

...jetzt 6 Wochen nach dem Urteil der 1. Instanz bekam K. lediglich einen erneuten Bettelbrief, mittlerweile 496 EUR. Soviel Geld möchte K nicht einfach überweisen, ...
Muss Müsste die fiktive Person K in dem geschilderten theoretischen Fall, bei verlorener erster Instanz, denn eigentlich nicht nur die beiden Bescheide begleichen, um die es im Urteil ging, und könnte auf die nächsten Bescheide warten und da wieder Widerspruch dagegen einlegen, und das "Spiel" von vorne beginnen...? >:D

Ich frage, weil ich mich aus purem Interesse an rechtlichen Dingen ;) gerade theoretisch mit einem ähnlichen Fall einer fiktiven Person F beschäftige, wo es nicht klar ist ob es nach verlorener Klage sinnvoll wäre wie beschrieben vorzugehen ("Spiel immer wieder in Variationen wiederholen"), oder mit Anwalt alle Instanzen zu durchlaufen, bis zum Ende, koste es was es wolle... >:D

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 3.235
Re: nach der 1. Instanz ...
#14: 16. März 2016, 19:59
Wenn immer neue Argumente gegen den Zwangsbeitrag gefunden werden, kann das Spiel immer neu gestartet werden. Mit abgewiesenen Argumenten dürfte es nicht viel bringen. Immer wieder neue Argumente müssen her.
Man braucht sich nur die alten Urteile ansehen, die strotzen nur so von Scheinargumenten für den Zwangsbeitrag. Jedoch gelangen wir damit in Bereiche, die man als Hobbyjurist nur sehr schwer bewältigen kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben