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Autor Thema: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf  (Gelesen 58602 mal)

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  • Beiträge: 11.752
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal.

Allein schon diese Aussage offenbart das blanke Unwissen!
Unwissenheit schützt vor Strafe aber nicht... ;) >:D :police:

Wie auch schon weiter oben beschrieben, ist der Rechtsweg gegen die Beitragsfestsetzung sehr wohl legal.

Dass (entgegen jeglicher sonst üblicher Verwaltungspraxis!) diese Rechtswegmöglichkeit, d.h. insbesondere ein rechtsmittelfähiger BESCHEID, bei ARD-ZDF-GEZ erst durch monatelange NICHTzahlung ("SCHWARZSEHEN"?!?) *erzwungen* werden muss, scheint dem oder den Verfasser/n der Antwort des Presserats nicht bewusst zu sein - oder schlicht verleugnet zu werden.
Eines schlimmer als das andere.

Genau solche "Entscheidungsfindungen" mittels mangelndem Hintergrundwissen (mangelnder journalistischer Sorgfalt!)
- ermöglichen solche fälschlichen Artikel, wie einer Gegenstand der Beschwerde beim Presserat war, und
- ermöglichen augenscheinlich auch so fälschliche Entscheidungen wie die oben genannte des Presserats.

Wer - insbesondere als Journalist und als Presserat - Begriffe so unpräzise verwendet und/ oder gutheißt, der braucht sich über Vorwürfe des "Vorsatzes" nun wahrlich nicht zu wundern.

Eins auf die MÜTZE!!!  :police: >:D ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2016, 02:40 von Bürger«
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G
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Zitat
Wer - insbesondere als Journalist und als Presserat - Begriffe so unpräzise verwendet und/ oder gutheißt, der braucht sich über Vorwürfe des "Vorsatzes" nun wahrlich nicht zu wundern.

Und für die, die vorsätzlich unwahr oder unvollständig berichten, hat sich "umgangssprachlich" der Begriff "Lügenpresse" etabliert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2016, 02:41 von Bürger«

  • Beiträge: 7.396
Diese ganze Jammerei verstehe ich gar nicht.

Die bräuchten sich doch bloß mal mit gültigem Recht befassen, dabei mal akzeptieren, daß es ein für alle gültiges Grundgesetz hat, in dem zu Artikel 31 steht, daß Bundesrecht Landesrecht bricht; ferner bräuchten sie bloß erkennen, daß das BVerfG schon mehrfach die Entscheidung traf, daß im konkreten Fall europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist und die Entscheidungen des BVerfG gemäß §31 BVerfG-Gesetz für alle Behörden bindend sind.

Wie gewickelt müssen die sein, um sich wissentlich über Grundgesetz und Bundesrecht hinwegzusetzen?

Vorrangig im Falle des Rundfunks gegenüber dem Bürger sind nicht nur die europäischen Datenschutzbestimmungen, sondern auch die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fixierten Grundrechte, deren Artikel 11 zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmt, daß es keine behördliche Einwirkung geben darf und es nach Artikel 52 bzw. 54 der Charta keine Einschränkungen geben darf, welche die Charta nicht selbst schon vorsieht bzw. die mit den Zielen der EU, (siehe Binnenmarkt), nicht vereinbar sind. Hierzu passend das im Europathema zuletzt eingestellte EuGH-Urteil aus 2010 betreffs Datenschutz und dessen ungenügende Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland, wonach lt. Rz. 3 die Einhaltung der Grundrechte wesentlicher Teil für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist.


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