Bitte bei aller durchaus berechtigten Empörung auch etwas kühlen Kopf bewahren
1) Die Autorin muss
nicht zwangsläufig auch verantwortlich für den genauen Wortlaut der Überschrift sein.
Es ist nicht gerade unüblich, dass der Text von einem Reporter geschrieben, die Überschrift jedoch erst bei der nächtlichen Zusammenstellung der Druckausgabe von einer anderen Ebene festgelegt und dieser dann für die Online-Ausgabe verwendet wird.
2) Festlegungen von Überschriften folgen hier nicht selten dem
"Diktat" maximaler Aufmerksamkeit.
Ungeachtet nicht gegebener Wahrheitstreue oder Sachgerechtigkeit lauten beliebte boulevardistische Begriffe hierbei u.a. immer noch gern "GEZ", "GEZ-Rebellen", usw. - und eben offensichtlich auch noch "Schwarzseher".
Natürlich ist dies dennoch kein Grund, dies unwidersprochen hinzunehmen.
Es sollte die Redaktion - ohne selbst gleich vorsätzliche Böswilligkeit zu unterstellen -
sachlich auf die Fehlerhaftigkeit dieses Begriffs/ Titels hingewiesen werden, dass dies auch nicht unter
"freie Meinungsäußerung" fällt und insofern eine umgehende
Richtigstellung erfolgen sollte.
Vielleicht sollten auch Vorschläge für eine
alternative Schlagzeile gemacht werden, die genauso "griffig" ist, den Sachverhalt aber treffend(er) wiedergibt.
Anderenfalls bleibt dann nur noch der Weg über eine offizielle
Beschwerde beim
Deutschen Presserathttp://www.presserat.de/presserat/alternative-startseiten/beschwerde-einreichen/