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Autor Thema: Meldeamt-Fehler > 2 Jahre nichts erhalten > Bußgeld wegen Zahlungsverzug?  (Gelesen 3645 mal)

S
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Die Suchmaschine ergab entfernt ähnliche Szenarien jedoch nichts, was Person A wirklich weiterhelfen würde.

Person A lebt seit Oktober 2013 in seiner ersten eigenen Wohnung.
Person A ist bis zum Januar 2016 Auszubildender gewesen.

Aufgrund der Übernahme in den Betrieb entschied sich Person A im Dezember 2015 einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Person A ging also zur Anmeldestelle und Bemerkte dort nach über 2 Jahren das auf seinem Ausweiß eine Falsche Hausnummer steht (eine 6 an Stelle einer 9). Da Person A so sein Auto nicht Anmelden konnte, begab sich Person A zum Einwohnermeldeamt und ließ sich die richtige Hausnummer vermerken. Die Dame des Einwohnermeldeamtes entschuldigte sich bei Person A, da sie offensichtlich die Adresse des Vermieters von Person A aufgenommen hatte (was demzufolge nicht das Verschulden von Person A war). Diese Änderung bekam der Beitragsservice wohl mit.

Im Februar 2016 landete bei Person A nun ein Brief des Beitragsservice im Briefkasten welcher ihn dazu auffordert anzugeben ob er das erste mal Rundfunkgebühren zahlen müsse und seit wann Person A auf diese Wohnung registriert sei.(Inklusive Angabe der Kontodaten usw.) sowie, dass sich der Beitragsservice die Daten vom Einwohnermeldeamt geben lässt.

Da Person A durch die Angabe von Oktober 2013 als erst Registrierung einen Unbewussten Zahlungsverzug von 27 Monaten (472,5€) hätte, wäre der Rundfunkbeitragsservice berechtigt ein Bußgeld einzufordern.

Person A ist bereit die Summe der 27 Monate in 2 Raten zu zahlen(kurz und Schmerzlos) und danach jede weitere Zahlung unter Vorbehalt zu tätigen. Jedoch lag der eigentliche Fehler der Meinung von Person A nach beim Einwohnermeldeamt, da ihn erst durch diesen Fehler nie ein solches Schreiben des Beitragsservice eher erreicht hat. Ohne diesen Fehler wäre Person A, der sonst schon immer unter Vorbehalt gezahlt hätte, jetzt gar nicht in Zahlungsverzug.

Person A hatte die letzten Jahre gerade genau so viel Geld zum Leben das es genau Gereicht hat. Person A hat sich also dementsprechend weder gedrückt sondern lediglich nicht mal etwas davon gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dessen ist sich Person A bewusst, aber unter den gegeben Umständen trifft Person A wohl maximal eine Teilschuld, weshalb Person A nicht gewillt ist, auch noch eventuell ein Bußgeld zahlen zu müssen.   

Wie sollte sich Person A im Falle eines Bußgeldes verhalten?

Gemeldet hat sich Person A noch nicht, da Person A nur ein Mobilfunkgerät besitzt und die tolle Nummer des Beitragsservice kostenpflichtig ist (60ct/min), was Person A verdammt dreist findet und daher wartet, bis Person A vom Festnetz der Eltern telefonieren kann.   

Danke im Voraus.


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@Spekulant:
Bitte mal das fiktive Original-schreiben vollständig anonymisiert hier hochladen, um daraus entnehmen zu können, welche Bedeutung dem "Bußgeld" beikommt.



Es gibt zwar per se die Möglichkeit eines "Bußgeldes" bei einem Zahlungsverzug von mehr als 6 Monaten, dieses ist aber nach bisheriger Kenntnis offensichtlich noch kein einziges Mal zu Anwendung gekommen - und im Forum gibt es hunderte bis tausende Fälle, die einen Zahlungsverzug von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren haben.

Die Suchfunktion des Forums liefert mit Begriffen wie "Bußgeld", "Ordnungswidrigkeit" o.ä. durchaus einige Treffer.

Zum Thema "Bußgeld" im "Ordnungswidrigkeitsverfahren":

Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html


Es könnte sich allerdings auch einfach "nur" um den üblichen "Säumniszuschlag" handeln, dessen Rechtmäßigkeit ebenfalls in Zweifel zu ziehen ist.

Da aber Person A vorhat, eine Zahlung unter Vorbehalt zu tätigen...

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


...wäre wohl der Aufwand, sich wegen z.B. 8€ Säumniszuschlag ein schriftliches HickHack mit ungewissem Ausgang zu liefern, eher müßig.


Auch das Forum hätte für derlei "Nebenkriegsschauplätze" eigentlich keine Kapazitäten.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Das Schreiben wäre in der Tat interessant. Ich würde an der Stelle von Person A die "Zwangsanmeldung" abwarten und dann handeln.


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Die Zwangsanmeldung dürfte sehr wahrscheinlich schon erfolgt sein...
...nur eben für eine Person "AC" - und nicht für Person "ABC".

Und diese Anmeldung sowie alle darauffolgenden Schreiben dürften ebenso an Person "AC" und nicht an Person "ABC" gegangen sein.

Aber bevor wir hier weiter in Spekulationen abdriften... ;)
@Spekulant:
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Zitat
Gemeldet hat sich Person A noch nicht, da Person A nur ein Mobilfunkgerät besitzt und die tolle Nummer des Beitragsservice kostenpflichtig ist (60ct/min), was Person A verdammt dreist findet und daher wartet, bis Person A vom Festnetz der Eltern telefonieren kann.   

In jedem Fall ist jedes Telefonat, sei es mit dem Belästigungsservice oder der Dummfunkanstalt, verschwendete Zeit und rausgeschmissenes Geld. Ausschließlich schriftlich und nur mit der Dummfunkanstalt kommunizieren. Aber erst, wenn die irgendwas festgesetzt hat.


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Das wäre ja auch eine Möglichkeit, erst ab Adreßkorrektur zahlungspflichtig zu sein, denn für die andere Hausnummer wird es doch bestimmt genug Zahler gegeben haben...
Deshalb mal recherchieren, wie die Meldedaten korrigiert wurden (Einzugsdatum bei der Meldebehörde), ansonsten keine Panik, zahlen müssen hätte man theoretisch sowieso, aber erst, wenn man einen Festsetzungsbescheid bekommen hätte und diesem nicht ordnungsgemäß widersprochen oder nach Eingang eines Ablehnungsbescheides nicht den Klageweg beschritten hätte.

Ich spekuliere, bis jetzt kam nur ein lästiges Schreiben von einem Belustigungsservice.
Option 1: Locher holen, Schnellhefter holen, Schreiben lochen und in Schnellhefter abheften.
Option 2: Bei Unsicherheit, Schreiben anonymisieren und hier hochladen.

Ich glaube kaum, daß es sich schon um einen Festsetzungsbescheid der zuständigen Rundfunkanstalt handelt, da der Betroffene bisher von Post verschontwurde, dürften alle Schreiben als unzustellbar wieder zurückgegangen sein.


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Mich wundert es nicht, das es hierzu keine Vorlage im Forum gibt,

1. ist der Fall speziell

2. heisst dieser Forum GEZ Boykott.

Man sollte ich dann vorher schon ueberlegen,ob es in so einem Forum sinnvoll ist, eine Frage zu stellen,die ungefaehr so geht:

"Wie kann ich der GEZ/BS die Kohle moeglichst einfach in den Allerwertersten schieben?"

An der stelle der Person, wuerde ich erstmal warten, was ueberhaupt gefordert wird.
Wenn die Peson unverstaendlicher Weise einfach zahlen moechte, kann die Person einfach nachfragen wann sie wie gemeldet war (beim Einwohnermeldeamt).
Mit etwas Glueck kann die Person einfach  ab jetzt zahlen, und niemand macht einen Heckmeck.

Ich kann aber guten Gewissens nur einen einzigen Tipp geben:

Einfach nicht zahlen.


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