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Autor Thema: Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?  (Gelesen 181187 mal)

D
  • Beiträge: 43
Zumindest der NDR nimmt für sich in Anspruch, eine Behörde zu sein:

NDR

Stellen Sie eine Anfrage an diese Behörde

Zuständigkeitsbereich:
Hamburg
Klassifikation:
Rundfunkanstalt
Themen:
 Kultur und Medien
Webseite:
http://www.ndr.de/
E-Mail:
ndr@ndr.de
Kontakt:
NDR 90,3
Rothenbaumchausse 132 - 134
20149 Hamburg

https://fragdenstaat.de/behoerde/ndr/

Gr. Dandelion


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g
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Zumindest der NDR nimmt für sich in Anspruch, eine Behörde zu sein:
NDR
Stellen Sie eine Anfrage an diese Behörde

Das ist lediglich die Auslegung der Website: fragdenstaat.de. Mehr ist das nicht. Die wissen es nicht besser.
Ist sozusagen vergleichbar mit den Schreiben der GVs, die den BS als Gläubiger bezeichnen. Das machen auch Banken und in ähnlicher Form Gerichte. Die denken, dass der BS der Gläubiger ist, weil die es nicht besser wissen und sich auch nicht bemühen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 17:46 von Bürger«

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Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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D
  • Beiträge: 43
Ausschnitt aus dem  LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
 
i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. ...«

Grüße

Dandelion


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p
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Person P hat um den örR zu beschäftigen, einfach mal diese Anfrage gestartet:

https://fragdenstaat.de/anfrage/behordenstatus-des-rundfunk-berlin-brandenburg-1/


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S
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Person P hat um den örR zu beschäftigen, einfach mal diese Anfrage gestartet:

Was für Sinn hat zu fragen, was gewinnt man damit? Es ist ein Fehler, man verliert eher!

Höre bitte mit dem Unsinn auf!

Hier geht es nicht um fragen, den Gegner zu warnen und auf die Defensive zu stellen, sondern um zu handeln.


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Ich denke eher, dass durch viele Fragen und Antworten die Möglichkeit besteht, das ganze Konstrukt der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zu hinterfragen. Beim örR schrillen ohnehin sämtliche Alarmglocken. Wenn sie sich aber nicht mehr hinter nebulösen und nichtveröffentlichten Vorschriften und Gesetzen verstecken können, wird örR gezielter angreifbar. Dass sie angreifbar sind, dürfte außer Frage stehen. Wenn aber immer wieder etwas falsches angegriffen oder das angreifbare nicht angegriffen wird, hat örR neue Siege zu verzeichnen.


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Person P hat um den örR zu beschäftigen, einfach mal diese Anfrage gestartet:
Was für Sinn hat zu fragen, was gewinnt man damit? Es ist ein Fehler, man verliert eher!
Höre bitte mit dem Unsinn auf!
Hier geht es nicht um fragen, den Gegner zu warnen und auf die Defensive zu stellen, sondern um zu handeln.

Statt zu meckern und klein zu machen gib lieber Texte, Ideen, Hinweise, Vorlagen, Beispiele oder anderweitig brauchbares um einen Angriff zu starten.
Tadeln von bereitwilligen Bürgern die wenigstens ETWAS unternehmen, bringen uns auch nicht weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 18:40 von Bürger«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Hier geht es nicht um fragen, den Gegner zu warnen und auf die Defensive zu stellen, sondern um zu handeln.
Fragen ist doch schon erstes Handeln.
Und "gewarnt" ist der Gegner schon lange und auch auf ganz anderen "Kanälen".
Wenn neben dem Fragen auch noch anderes Handeln erfolgt, dann ist schon sehr viel gewonnen.
Im Übrigen erhält man durch Fragen manche erhellende Antwort...
...oder auch manches ebenso erhellendes "lautes Schweigen" ;)


Hier bitte aber nicht in gegenseitige Schuldzuweisungen abdriften, sondern bitte alle eng und zielgerichtet am Kern-Thema weiterdiskutieren, welches da lautet
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein Mitstreiter aus Schleswig-Holstein hat uns heute auf dem Infotag in Karlsruhe mitgeteilt, dass seine Gemeinde in Schleswig-Holstein die Vollstreckungsanfragen des NDR ablehnt bzw nicht nachgeht, weil der NDR keine Behörde ist oder die Gemeinde den NDR als Behörde nicht anerkennt.

Wenn der SWR in Baden-Württemberg keine Behörde ist und durch den aktuellen Beschluss des LG Tübingen darauf hingewiesen wird, mit welcher Legitimation ist das Verwaltungsgericht für Klagen gegen den SWR als "Nichtbehörde" zuständig? Darf das Verwaltungsgericht noch aktuelle Klagen bearbeiten oder muss es jetzt alle Klagen wegen fehlender Zuständigkeit beenden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 20:26 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator++
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Ein Mitstreiter aus Schleswig-Holstein hat uns heute auf dem Infotag in Karlsruhe mitgeteilt, dass seine Gemeinde in Schleswig-Holstein die Vollstreckungsanfragen des NDR ablehnt bzw nicht nachgeht, weil der NDR keine Behörde ist oder die Gemeinde den NDR als Behörde nicht anerkennt.

Gibt es dafür eventuell irgendwelche Dokumente oder anderweitig verwertbare Hinweise.
Nur Hörensagen ist immer schlecht anzubringen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 20:27 von Bürger«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Im Übrigen erhält man durch Fragen manche erhellende Antwort...
...oder auch manches ebenso erhellendes "lautes Schweigen"

Genau so ist es.
Auf meine zwei Briefe, einmal an den MDR und einmal an den Beitragsservice mit je acht bzw. sieben Fragen zu RECHTSFORM und RECHTSGRUNDLAGEN, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Abgesandt wurden die Briefe am 02.09.2016. Gut wir wollen ja nicht drängeln und vielleicht brauchen die Damen und Herrn doch etwas länger für die Beantwortung.

Vielen Dank in diesem Zuge an "Bürger"!


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ein Mitstreiter aus Schleswig-Holstein hat uns heute auf dem Infotag in Karlsruhe mitgeteilt, dass seine Gemeinde in Schleswig-Holstein die Vollstreckungsanfragen des NDR ablehnt bzw nicht nachgeht, weil der NDR keine Behörde ist oder die Gemeinde den NDR als Behörde nicht anerkennt.
Gibt es dafür eventuell irgendwelche Dokumente oder anderweitig verwertbare Hinweise.
Nur Hörensagen ist immer schlecht anzubringen.

Da ich dabei war, ist es 2x hören/sagen.
Es werden uns auch noch "Dokumente" zugesandt werden.

Aber ist das Tübinger Urteil vom 16.09.16 nicht auch schon aussagekräftig genug? :) ;D ::) 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 20:27 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein Mitstreiter aus Schleswig-Holstein hat uns heute auf dem Infotag in Karlsruhe mitgeteilt, dass seine Gemeinde in Schleswig-Holstein die Vollstreckungsanfragen des NDR ablehnt bzw nicht nachgeht, weil der NDR keine Behörde ist oder die Gemeinde den NDR als Behörde nicht anerkennt.
Gibt es dafür eventuell irgendwelche Dokumente oder anderweitig verwertbare Hinweise.
Nur Hörensagen ist immer schlecht anzubringen.

Der Hinweis erschien seriös, es wurden Emailadressen ausgetauscht, der Mitstreiter aus Schleswig-Holstein wird um Dokumente und weitere Hinweise gebeten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 21:00 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Wenn man etwas macht, dann um etwas zu erreichen, nicht um zu machen.

Wenn es zum Beispiel darum geht, dem Beitragsservice Arbeit zu geben, dann besser Fragen stellen, für die sich verpflichtet fühlen, zu antworten, auch wenn sie nicht gerne antworten, vielleicht auf Englisch damit sie englisch antworten,  wie zum Beispiel: "please, tell me more about the wonderfull ARD and ZDF". Auch Fragen über den Rundfunkbeitrag.

Dass die Anstalten keine Behörde sind, nutzt man beim Gericht, oder vielleicht um diplomatisch zu versuchen, dass Behörden die Amtshilfe verweigern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 21:44 von Bürger«

 
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