Die derzeitige Meinung von Mr.X zu diesem Thema.
Weder die LRA und schon gar nicht der BS haben Behördenstatus. Am ehesten träfe evtl. zu, das, was user Bürger zitierte, dass die LRA einer Körperschaft gleich kommt, was aber so auch nicht geht.
LRA = LR-Anstalt besagt der Name.
Lt. bundesdeutschem Recht ist eine Anstalt nicht ermächtigt, auf Basis Verwaltungsvollstreckung Forderungen geltend zu machen.
Der RBStV, den 16 Mann erdacht haben, ermächtigt die LRA mit Verwaltungsvollstreckung zu vollstrecken. Das widerspricht bundesdeutschem Recht. Hierin sieht Mr.X einen gewaltigen Widerspruch.
Die LRA ist eine Anstalt und ihr stehen aber Sonderrechte zu. Wie das?
Dazu muss gesagt werden, dass die LRA staatsfern sein sollen. Also, einer (angeblich) staatsfernen Anstalt werden staatsnahe Sonderrechte eingeräumt, die sonst nur Ämter und Behörden haben.
Für Mr.X heißt das, dass die LRA eben nicht staatsfern sind sondern staatsnah, denn sonst würden denen doch keine Sonderrechte, die im Widerspruch zu bundesdeutschem Recht bei Anstalten stehen, eingeräumt werden.
Diese Leute drehen es eben immer so, wie man es gerade braucht.
Dieser angeblich staatsferne und doch so staatsnahe Rundfunk wird eben als staatsfern deklariert, damit man die 8,5 Mrd. eintreiben kann.
Das ist der ganze Sinn und Zweck.
Geht es hierbei um das Recht? - nein, immer nur ums Geld.
Man sollte sich davor hüten, diese Umkehrschlüsse, wie sie hier im thread zu lesen sind, zu veröffentlichen.
Wenn jemand schreibt, dass der BS, weil dieser "kraft seiner Wassersuppe" irgendwelche Verwaltungsakte widerrechtlich vollzieht, in dem Falle eine Behörde sein müsste, dann ist das mehr als bedenklich. Der BS ist schlichtweg eine "rechtliche" Nullnummer gegenüber dem Nichtnutzer.