Innerhalb der 4 Wochen kann das Konto in ein P Konto gewandelt werden. Das funktioniert jedoch nicht wenn es ein Gemeinschaftskonto ist, oder bereits ein P Konto bei einer anderen Bank besteht.
Die Bank selbst dürfte nur den Betrag der Forderung einfrieren, alles darüber dürfte die Bank nicht zurück halten. Das ist unabhängig vom P Konto.
Was eine Person x nicht versteht, warum wird immer erst versucht zu reagieren, wenn das Kind so weit in den Brunnen gefallen ist. Das ist doch nicht hilfreich.
Der Bank jetzt zu erklären, dass die Pfändung rechtswidrig ist, dazu müsste eine Person A den Grund erklären. Die Bank hat Person A sicherlich erklärt, dass Person A dazu vor das VG ziehen muss und Sie keine andere Möglichkeit haben, weil Sie an Gesetzte gebunden wären. Die Frage, welche dabei öffentlich nicht beantwortet wird, warum die Bank offensichtlich rechtswidrige Forderungen erfüllen möchte. Das liegt an dem unglaublichen Ablaufplan bei der Vollstreckung im Verwaltungsrecht, welch unabhängig von einem Richter abläuft, rein auf der Behauptung "Bescheide wären Bestandskräftig und somit vollstreckbar". Es wird an keiner Stelle nach dieser Behauptung geprüft ob diese stimmt. Jedes Organ verlässt sich auf die Richtigkeit der Aussage und erklärt, das er nur ausführe. Person A wäre besser beraten gewesen zumindest mit dem Erhalt von Post eines GV zu reagieren, nicht das die Möglichkeit dann besser ausgesehen hätte, aber es wäre nicht das Konto mit einer Speere belegt wo sich Person A mit der Bank rum ärgern muss. Die Bank steht bei Pfändung nicht auf Seite der Kunden sondern versucht selbst schuldlos zu bleiben.
An dieser Stelle ist Hilfe hier im Forum zu suchen deutlich zu spät. Weil das mit Sicherheit nur Personen richtig beantworten können, welche ähnlich spät mit Reaktion dabei waren.
Empfehlung persönlich zum VG gehen. Zuerst viele Fragen stellen und dann eine Klage zur Niederschrift abgeben. Und höllisch auf passen was Person A von sich gibt.