Wetten, dass dies die Antwort sein wird:"Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Eine über die Maßen vorhandene Benachteiligung von Unternehmen ist nicht gegeben.
Die im Rundfunkstaatsvertrag für Unternehmen festgesetzen, abgestuften Beitragssätze entsprechen noch den Grundsätzen einer zumutbaren Pauschalierung. Es handelt sich um keine Steuer, da der Beitrag lediglich für die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen erhoben wird".
Warum soll beim Bundesverwaltungsgericht, dass schon vorher in seinen Urteilen im März gegenüber Privatpersonen ganz klar zu erkennen gegeben hat, auf welcher Seite es steht, jetzt für die Unternehmen etwas anderes rauskommen?
Es geht hier nicht um Recht, sondern um 8 Milliarden jährlich, die fest eingeplant sind und auf die niemand der Beteiligten aber auch gar niemand verzichten will.
Es gibt meines Erachtens nur ein einziges, wirklich stichhaltiges Argument für eine Verfassungswidrigkeit, das man nicht mit schwammigen Formulierungen kleinreden kann, wenn man das Gericht direkt damit konfrontiert:
Dies ist die ganz offensichtliche
Ungleichbehandlung von Singlehaushalten gegenüber Mehrpersonenhaushalten. Die ist so offensichtlich, dass selbst das Bundesverwaltungsgericht zu "billigen" rhetorischen Winkelzügen greifen musste und sich nicht getraut hat, auf Zahlen
zurückzugreifen, die ja vorlagen und das Gegenteil beweisen hätten, und letztendlich nur eine einfache, unrichtige Behauptung aufgestellt hat.
Schade, dass hier die Unternehmen wohl nur "ihr" Ding durchbringen wollen und nicht noch weitere Argumente anführen.
Wenn dies zutrifft, halte ich das für einen großen Fehler und einer Neuauflage eines sehr ähnlichen Urteils wie das des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 steht damit nichts im Wege.
LG Peli
Ps. das hat nichts mit Pessimismus oder Fatalismus zu tun. Das Bundesverwaltungsgericht hat sehr klar gezeigt, wo es steht. Man konnte auch sehen, wo die Lücken sind, in die man gezielt reingehen sollte. Noch mal eine Niederlage, damit es wieder heißt " BVG bestätigt erneut Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags" sollte man sich sparen.