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Autor Thema: Mathematik: Mehreinnahmen durch Schummelei mit Befreiungen und Ermäßigungen  (Gelesen 1304 mal)

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  • Beiträge: 3.247
Durch "großzügige" Interpretation des Gesamtschuldnerverhältnisses nehmen die Landesrundfunkanstalten erheblich mehr ein.

Die meisten Befreiungen und Ermäßigungen sind gar nicht wirksam, es wird nur ein "sozialer Anschein" erweckt. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine - rechtlich (BGB/ AO und verfassungsmässig) nicht abgesicherte - sozial ungerechte und ungleichbehandelnde Umverteilung unter den Bewohnern.

1) Nur bei Alleinwohnenden machen sich die Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar.

2) Bei den 6 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 2 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 50% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 33% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 17% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)

3) Bei den 10 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 3 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 30% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 50% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 20% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)

4) Bei den 15 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 4 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 20% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 60% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 17% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)

5) Bei den 21 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 5 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 14% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 67% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 19% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)

Beispiel zu
a) 3 Personen mit Befreiungen wohnen zusammen. Es muss kein RB gezahlt werden.
b) 2 befreite Personen wohnen mit einem Vollzahler zusammen. Es müssen trotzdem 17,50 Euro gezahlt werden.
c) Drei Befreite wohnen mit einer Person zusammen, die den ermäßigten Beitrag zahlen muss. Es werden 5,83 Euro fällig.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 14:15 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Z
  • Beiträge: 1.526
Und genau dies kann man eins zu eins in seiner Klagebegründung ausbreiten, wenn das Argument der Ungleichbehandlung von Nichtbefreiten Personen als Ein- gegen Mehrpersonenhaushalt bereits benannt wurde oder es in diesem Atemzug vorkam, gerade der Verweis auf die gesamtschuldnerische Haftung der Bewohner, denn der Befreite ist ja gerade nicht Mitglied der gesamtschuldnerischen Haftungsgemeinschaft (die ja nur eine virtuelle ist).


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