Durch "großzügige" Interpretation des Gesamtschuldnerverhältnisses nehmen die Landesrundfunkanstalten erheblich mehr ein.
Die meisten Befreiungen und Ermäßigungen sind gar nicht wirksam, es wird nur ein "sozialer Anschein" erweckt. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine - rechtlich (BGB/ AO und verfassungsmässig) nicht abgesicherte - sozial ungerechte und ungleichbehandelnde Umverteilung unter den Bewohnern.
1) Nur bei Alleinwohnenden machen sich die Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar.
2) Bei den 6 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 2 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 50% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 33% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 17% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)
3) Bei den 10 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 3 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 30% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 50% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 20% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)
4) Bei den 15 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 4 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 20% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 60% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 17% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)
5) Bei den 21 Kombinationsmöglichkeiten, die sich bei 5 Zusammenwohnenden ergeben machen sich
a) 14% der Befreiungen und Ermäßigungen voll bemerkbar
b) 67% keine Befreiungen und Ermäßigungen bemerkbar (es müssen sowieso 17,50 Euro gezahlt werden)
c) 19% keine Befreiungen bemerkbar (es müssen sowieso 5,83 Euro gezahlt werden)
Beispiel zu
a) 3 Personen mit Befreiungen wohnen zusammen. Es muss kein RB gezahlt werden.
b) 2 befreite Personen wohnen mit einem Vollzahler zusammen. Es müssen trotzdem 17,50 Euro gezahlt werden.
c) Drei Befreite wohnen mit einer Person zusammen, die den ermäßigten Beitrag zahlen muss. Es werden 5,83 Euro fällig.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)