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Autor Thema: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)  (Gelesen 11740 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
An dieser Stelle sollte vielleicht auch noch die permanente öffentliche Drogenwerbung in diesem Land mit eingebracht werden. Es gibt kaum ein Medium, auch nicht die öffentlich-rechtlichen, welches nicht permanent Werbung für Alkohol präsentiert. Sei es bei den öffentlich-rechtlichen in Werbeblöcken oder auch durch sogenanntes Sponsoring, z.B. Sportgroßveranstaltungen.
Schon die Jüngsten sind tagtäglich dieser verachtenswerten "Werbung" fast auf Schritt und Tritt ausgesetzt. Warum bisher noch keine Jugendschutzverbände oder ähnliche Stellen dagegen aktiv eingeschritten sind ist einfach unverständlich.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

K
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auch hier: http://fragdenstaat.de/behoerde/staatskanzlei-des-landes-nrw/ wäre ein denkbarer Ansprechpartner > öffentlich einsehbar !!

O.a. etwas umformulieren und dort posten ?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2016, 19:34 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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C
  • Beiträge: 11
Das sind schon mal viele Interessante Vorschläge, Danke.

Vorerst wäre mir aber eure Meinung zum Text wichtig. Was ihr davon haltet, was man verbessern könnte?
Wo und wie man ihn noch etwas zusammenfassen, kürzen kann.
Ziel ist es, möglichst viele Menschen damit zu erreichen.
Die Frage ist also, wie wirkt der Text auf euch, auch wegen der teils deutlichen Worte.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
http://www.golem.de/news/eu-generalanwalt-link-auf-illegal-gepostete-playboy-fotos-soll-erlaubt-sein-1604-120199.html

Zitat
EU-Generalanwalt: Link auf illegal gepostete Playboy-Fotos soll erlaubt sein

Wer auf eine Webseite mit unerlaubt veröffentlichten Fotos verlinkt, begeht nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts keine Urheberrechtsverletzung. Sonst würde das Internet nicht mehr funktionieren.

Hallo Checkout24,

deine Rücknahme der Auszüge zu den Beweisen auf Anfrage bei der LRA ist nicht notwendig. Auch wenn es illegale Kopien auf youtube sind. Lese mal den o.g. Link.
Mehr Mut die Verwerfungen des örR öffentlich und anschaulich zu dokumentieren.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

C
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Meine Klage gegen den ÖRR habe ich verloren, Beantragungsfehler.
Ich hatte mich an die Rechtsmittelbelehrung des Beitragsservice gehalten. Die darin angegebene Frist von 4 Wochen für die Einreichung der Klage war falsch.
In meinem Fall hätte ich die Klage im selben Monat einreichen müssen, in welcher der Widerspruchsbescheid ergangen war.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die einzigen Anwälte die den Fall für eine Berufung bereit waren zu übernehmen waren Honoraranwälte a 275 Euro die Stunde, netto. Da musste ich leider passen.

Nur an einer Stelle im Urteil (Seite 17) wird halbherzig auf die Problematik eingegangen:
"Unabhängig von der (straf-)rechtlichen Bewertung entsprechender Handlungen würde es sich zuallererst um persönliche Verfehlungen der mit der Herstellung konkreter individueller Programminhalte betrauter Personen handeln, die als solche von den zuständigen Behörden zu ahnden wäre."
Laut Gesetz werden in Deutschland aber auch die, welche eine Straftat in Auftrag geben oder finanzieren, genauso bestraft wie die, welche die Tat ausführen, siehe §§ 25, 26, 27, 211 StGB, § 830 BGB. Wie die Richter dies trotz meiner Hinweise vergessen konnten?
Der ÖRR kennt die Drehbücher, ändert diese gegeben falls ab und gibt die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen in Auftrag. Also eindeutig Anstiftung zu Kindesmisshandlung. Teils produziert er die Filme aber auch selbst.
Er kauft zudem Filme mit diesen gesetzwidrigen Inhalten ein, um sie über seine Bundesweit und darüber hinaus empfangbaren Sender zu vermarkten. Damit macht er sich zusätzlich zum Mittäter an dieser von anderen aktiv begangenen Kindesmisshandlung (Unterstützung / Verbreitung / Vermarktung).
Ich hatte gegen die Richter Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (Verfassungsfeinde). Diese ist noch nicht abgeschlossen.


Anfang 2017 hatte ich Strafantrag gegen den ÖRR eingereicht, Anzeige beim Jugendamt gestellt (beides in Köln) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz informiert.

Die Fakten in Kurzform:
Es geht darum, dass für die Erstellung von Filmen gesetzwidrig, strafbare Misshandlung Minderjähriger in großem Umfang real begangen wird.
Minderjährige werden für die Rolle zugequalmt oder müssen sogar aktiv rauchen, obwohl dies seit 2007 per Gesetz verboten ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass wenn Kinder Arbeiten, dies immer nur über eine Ausnahmeregelung möglich ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist extrem streng und sieht keine Ausnahmen vor, wenn es darum geht Kinder zu schützen.

„Arbeiten dürfen deren Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitskraft und Entwicklung nicht nachteilig beeinflussen oder gefährden und sie dürfen keiner Strahlung ausgesetzt werden. Es sind die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung zu treffen.“

Beim rauchen wird Polonium 210, ein radioaktives Isotop, einer der giftigsten Stoffe überhaupt, freigesetzt, neben all den anderen hochgiftigen, krebserzeugenden und Erbgutverändernden Schadstoffen. Sie werden also vorsätzlich, entgegen anders lautender gesetzlicher Regeln einem radioaktiv belasteten hochgiftigem Giftgas (radioaktiver Strahlung) ausgesetzt, ohne Schutzmaßnahmen.
Damit sind alle diese Filme illegal erstellt und vermarktet worden.

„In Deutschland treten jährlich 500 bis 600 Todesfälle durch den plötzlichen Kindstod (SIDS) auf, wovon bis zur Hälfte der Fälle dem Passivrauchen zugeschrieben werden. Sowohl durch das Rauchen während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung ist das Risiko hierfür deutlich erhöht. Das Risiko von SIDS bei elterlichem Tabakkonsum ist um das Zwei- bis Vierfache höher als in rauchfreien Haushalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen.“

Schon heftig, wenn eine staatliche Stelle sagt, der ausgeatmete Raucheratem nach dem rauchen ist so giftig, dass Babys daran sterben können. Ich glaube dem muss man nichts hinzufügen. Unser aller Gesundheit ist dadurch bedroht.

Diese Taten, schwere vorsätzliche Misshandlung Schutzbefohlener § 225 StGB - bis zu 10 Jahre Haft, vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht § 171 StGB - bis zu 3 Jahre Haft, § 221 StGB Aussetzung (Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren), § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsstädteverordnung, Nichtraucherschutzgesetze, Nötigung § 253 StGB Abs 4 (gewerbsmäßig), Erpressung, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Rundfunkstaatsverträge, schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und weitere.
Damit sind die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit mehr als 15 Jahren Haft bedroht.



Folgende überarbeitet Argumentation aus meinem Strafantrag an die STA Köln möchte ich hier aufzeigen:

Rundfunkgebühren:
Die Rundfunkgebühren dienen der funktionsgerechten Finanzausstattung des ÖRR. Die Mittel dienen der Sicherstellung der Grundversorgung, sind also zweckgebunden. Er ist wie jeder verpflichtet sich an Auflagen und Gesetze zu halten, was das begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit diesen zweckgebundenen Rundfunkgebühren definitiv ausschließt. Es wäre eine missbräuchliche Verwendung zweckgebundener Mittel.

Wenn er die Rundfunkgebühren der Bürger bereits mit dem Wissen einzieht, dass er diese missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen gegen Kinder und Jugendliche verwenden wird, dann zieht er das Geld bereits illegal von den Bürgern ein. Denn er hat, wie jeder andere auch, kein Recht, zwangsweise Geld einzuziehen um damit gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder oder irgendjemand anderen zu finanzieren.
Auch wenn er die Rundfunkgebühren rechtens eingezogen und erst später entschieden hätte, diese zweckgebundenen Gelder missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafrechtlichen Handlungen zu verwenden, wäre er in beiden Fällen immer Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflichtig.
Aufgrund dessen das er durch mich bereits 2013 hierüber schriftlich informiert wurde, trifft die erste Option zu. Er begeht dies zudem bereits seit Jahrzehnten gewerbsmäßig. Die ganzen Diskussionen über die Gefahren des Rauchens und die Gesetzesänderungen sind ihm bekannt (er beschäftigt viele Anwälte), dennoch ignoriert er dies hartnäckig. Ebenso muss im zweifelsfrei bekannt gewesen sein, dass er illegales mit den Geldern finanzieren will/wird. Minderjährige an der Gesundheit zu schädigen kann nie mit künstlerischer Freiheit erklärt werden, dies ist auch dem ÖRR bekannt. Die realen Fakten sind unwiderlegbar.
In beiden Fällen läge zum strafrechtlichen auch ein Sittenwidriges Verhalten durch den ÖRR vor.
Den Rundfunkgebührenzahlern entsteht so monatlich ein Schaden von über 700 Mio. Euro. Aufgrund des Mangels muss jedem der gesamte Rundfunkbeitrag zurückerstattet werden, so wie es viele Gerichte in anderen Fällen schon entschieden haben, wegen z.B. Schummelsoftware (Abgasskandal) dies zum Rücktritt bei einem Neuwagen berechtigt. Dabei macht diese Schummelsoftware (Sachmangel/arglistige Täuschung) nur einen sehr sehr kleinen Teil des Fahrzeuges aus und könnte durch eine funktionierende Software ersetzt werden. Aber, und das ist ganz entscheidend, bei der Herstellung der Schummelsoftware wurde niemand geschädigt. Bei der Herstellung der Filme wurden dagegen unzählige Kinder vorsätzlich, entgegen anderslautender gesetzlicher Regelungen zu ihrem Schutz, schwer an der Gesundheit geschädigt. Der vom ÖRR so seit Jahrzehnten verursachte Gesundheitsschaden bei all den vielen Menschen ist nicht reparabel. Die heutige Medizin kann es noch immer nicht heilen und für die daran gestorbenen kommt bereits jede Hilfe zu spät. Somit ist dies um ein vielfaches schwerwiegender wie der VW Abgasskandal.

Ganz besondere Bedeutung kommt auch dem Umstand zu, dass es sich bei den Rundfunkstaatsverträgen um einen Zwangsvertrag und um eine Zwangszahlung handelt. Gerade bei einem solchen Zwangsvertrag ist vor allem die Qualität des der Zahlung gegenüberstehenden Produktes, der erbrachten Leistung von ganz besonderer Bedeutung, da der Zwangskunde kein Rückgaberecht ausüben kann. Wenn das Produkt aber so eindeutig gesetzwidrig ist, hat der Hersteller und Vermarkter des Produktes einen einseitigen Rechtsbruch und in diesem Fall umfangreiche gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Minderjährige begangen. Hinzu kommen noch all die anderen Skandale und Falschmeldungen die über den Sender verbreitet wurden/werden.
Allein die gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen (und wir sprechen hier über Delikte am Menschen, Minderjährigen) führen bereits zur Sittenwidrigkeit, einem nicht rechtskonformen und damit nicht vermarktungsfähigen Produkt und damit der Nichtigkeit des Zwangsvertrag, den dadurch steht der eingezogenen Zwangsgebühr keine den Gesetzen entsprechende Gegenleistung gegenüber. Das Produkt ist aufgrund seiner gesetzwidrigen/strafbaren Verfehlungen bei der Herstellung Wertlos. Vor keinem Gericht kann man für ein Verbrechen eine Bezahlung verlangen oder einklagen. Im Gegensatz zur Schummelsoftware, die nur einen kleinen Teil eines Fahrzeugs ausmacht, ist das Programm des ÖRR von diesen gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen seit sehr langer Zeit großflächig durchdrungen. Menschen, Kinder zahlen mit ihrer Gesundheit bereits für die Erstellung der Filme und jeder Zwangskunde zahlt mit seinem gutem Geld, um als folge langfristig erheblich an der Gesundheit geschädigt und zum Mittäter gemacht zu werden, nebst der hohen Kosten in den Sozialsystemen, die allen dadurch entstehen. Das ist eine gigantische Ausbeutung der Massen mit einem illegalen Produkt über einen Zwangsvertrag, der deshalb schon lange jeder Grundlage entbehrt.
Die Führung des ÖRR agiert somit schon lange außerhalb der Gesetze und sie Unterschreiben wissentlich gefälschte Bilanzen (Finanzierung gesetzwidriger und strafbarer Handlungen mit zweckgebunden Mitteln) und haben die Gebührenzahler damit massiv Betrogen und übers Ohr gehauen, über 70 Mrd. Euro Schaden nur in den letzten 10 Jahren.
Dieses Filmmaterial hätte nie erstellt und erst recht nicht vermarktet werden dürfen, da es nicht mit den Deutschen- und dem europäischen Recht in Einklang ist. Daraus ergibt sich eine Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflicht.
Die überragende Bedeutung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele kann nicht geleugnet werden, da das BVerfGE und der BGH bereits Entschieden haben, dass der gesundheitliche Schutz der Menschen Vorrang vor allem anderen hat und damit sind auch Minderjährige gemeint.

Es geht hier nicht nur um den größten Fall von vorsätzlicher Förderung von Kindestötung, schwerster Kindesmisshandlung, sowie der Schädigung der Volksgesundheit allgemein, sondern auch um einen der größten Betrugsfälle, weil hier Straftaten gegen Minderjährige von einer ganzen Nation zwangsweise finanziert werden müssen. Damit ist der ÖRR wohl mit Abstand das kriminellste Unternehmen in ganz Deutschland und der größte gewerbsmäßige Serientäter in diesem Bereich.

Außerdem darf nicht sein, dass jeder zwangsweise gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder und andere Menschen finanzieren muss, und so zum Mittäter auf Lebenszeit gemacht wird.

Mit Presse-, bzw. künstlerischer Freiheit hat das nichts zu tun. Es wurde gegen Gesetze verstoßen und spätestens dort endet die Presse-, bzw. künstlerische Freiheit.

So weit der Auszug aus meinem Strafantrag.


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C
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Wichtig ist, dass es seit 2007 laut Jugendschutzgesetz § 10 verboten ist, Minderjährigen (also unter 18 jährige) Tabakwaren auszuhändigen oder ihnen das rauchen zu erlauben.
Das Misshandeln von Schutzbefohlenen, besonders in einem Arbeitsverhältnis ist schon viel länger Verboten. Deshalb werden diese Verbrechen auch schon seit Jahrzehnten vom ÖRR begangen und wir alle finanzieren dies, machen uns ohne uns zu beschweren zu Mittätern an millionenfacher, schwerer Kindesmisshandlung!


Deutsche Gerichte nutzten in der Vergangenheit für ihre Argumentation gern Aussagen wie:
… weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein so hohes Gut sei, dass allein die schiere Möglichkeit, dessen Programme zu nutzen, die Abgabe rechtfertige, oder der ÖRR seit Wertvoll, die Gebühr stehe für die erbrachte Leistung von welcher jeder immer und überall profitiert.

Wenn man als Gegenleistung für sein gutes Geld zum Mittäter an schwerster Kindesmisshandlung wird, weil der ÖRR diese damit vorsätzlich gesetzwidrig finanziert und so strafbare Handlungen gegen Kinder und Jugendliche begeht, dann gibt es dafür keine Rechtfertigung. Wie irgendjemand dies als erstrebenswert ansehen oder wie jeder davon immer und überall profitieren kann, ist für mich nicht erkennbar.
Wir alle bekomme für unsere Zahlung nur ein gesetzwidriges Produkt (Leistung), Lügen Krankheit und Tod vorgesetzt.
Richter die dies entschieden haben, sind entweder blind, geistig verwirrt, oder sie handeln vorsätzlich entgegen besserem Wissen und der bestehenden Gesetze.
Das BVerfGE hat solche Personen in einem Urteil (gegen einen Richter) bereits als Verfassungsfeinde bezeichnet (BVerfG, BvR 337/08 vom 06.05.2008).

Für dieses Handeln hatte der ÖRR zu keiner Zeit eine Legitimation, er agiert also schon lange außerhalb der Gesetze.
Das BVerfGE betonte, der Staat ist verpflichtet, Kinder auch vor Missbrauch elterlicher Rechte zu schützen. Das gilt dann erst recht für den ÖRR!

„Wer den Tatbestand des § 223 StGB an einem Kind erfüllt, der hat sich damit strafbar gemacht.“


Jeder ist nach § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung" verpflichtet, Kindern die misshandelt werden (jedem anderen natürlich auch) zu helfen, sie vor diesem Missbrauch zu schützen. Dies ist am einfachsten und effektivsten möglich, wenn man die eigene finanzielle Unterstützung an diesem Verbrechen einstellt. Die Justiz muss diese Hilfeleistung und den Schutz des eigenen Gewissen, sich vor dieser Mittäterschaft an Kindesmisshandlung zu schützen, immer höher werten, als die Verpflichtung der untergeordneten Rundfunkstaatsverträge, welche jeden zur Zahlung verpflichten. Aufgrund der illegalen Herstellung und Vermarktung, steht den Gebühren keine gesetzeskonforme Gegenleistung gegenüber. Der ÖRR hat also kein Recht, diese Gebühren überhaupt einzuziehen.

VW hat eine Software hergestellt, niemand kam bei der Entwicklung zu schaden. Gegen diese Herstellung ist nichts einzuwenden und zu Testzwecken hätte sie auch verwendet werden dürfen. Lediglich das in verkehr bringen war illegal.
Der ÖRR schädigt aber schon für die Herstellung des Filmmaterial gesetzwidrig Kinder erheblich an der Gesundheit, mit unkalkulierbaren Auswirkung für ihr ganzes Leben und vermarktet dieses gesetzwidrige Material großflächig über seine Sendeanstalten, um so die Botschaft zu verbreiten, rauchen sei toll und Kinder zu misshandeln ebenfalls.

Wer noch zweifel hat, die Hilfeleistung zu unterlassen kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen hat nur einen Mahnbescheid zur folge, welcher einen Erpressungsversuch des Beitragsservice darstellt und deshalb immer angezeigt werden sollte. Das mit diesen Fakten noch einmal jemand in Erzwingungshaft kommt, darf bezweifelt werden. Die Justiz macht sich mittlerweile ja selbst lächerlich mit ihrer Unterstützung dieses gewerbsmäßigen Serientäters.

Hier kann jeder selbst entscheiden wer der größere Täter ist, VW oder der ÖRR.


Im Dieselgate ist mir vor allem aufgefallen, wie sehr sich Behörden und Regierungen verschiedener Länder für die Rechte der rein finanziell geschädigten Kunden einsetzen, denn die Autos funktionieren ja. Die falsche Software könnte theoretisch ausgetauscht werden und dann wäre der Mangel und die Wertminderung grundsätzlich behoben.
Wegen der fehlenden Zulassung für diese Modifikation, hätte das Produkt nicht vermarktet werden dürfen. Dieser Verstoß wird von vielen Länder sehr deutlich in den Vordergrund gestellt und erheblich kritisiert.
Schon erstaunlich was sich daraus entwickelt hat und es beschäftigt die Medien und die Justiz seit Jahren, eine Ende ist nicht in Sicht.
Dieses vorpreschen von Regierungen ist dabei natürlich trotzdem sehr erfreulich.
Der verursachte Gesundheitsschaden bei Kindern durch den ÖRR ist auch mit Geld nicht reparabel und er verstößt damit gegen sehr viele Gesetze, nicht gegen eine Vorschrift. Wie wollen sich die Behörden raus reden, begründen dass die Bürger denen ein illegales Produkt seit Jahrzehnten vorgesetzt und die zudem zwangsweise zu Mittätern an Kindesmisshandlung gemacht wurden/werden, hier keinen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geldes und einer Entschädigung erklären (moralische Notlage, Gewissensfreiheit usw.), insbesondere natürlich den geschädigten Kindern gegenüber?
Die Behörden müssen also auch in diesem Fall eindeutig Farbe bekennen und das vor den Wahlen in diesem Jahr. Hier geht es auch um deren Glaubwürdigkeit.


Es bleibt folgende Frage offen, die auch in meiner Klage nicht beantwortet wurde.
Aufgrund welchem Gesetz kann eine Bezahlung für gesetzwidrige Waren/Leistungen eingefordert werden?

Dies dürfte auch den VW-Konzern brennend interessieren.
Dessen Anwälte haben dieses Gesetz bisher nicht gefunden. Deshalb gehe ich davon aus, dass es ein solches Gesetz nicht gibt.
Der ÖRR hat also keinen Anspruch auf Bezahlung von gesetzwidrigen Inhalten, oder für das Beschäftigen vieler solcher Täter (Regisseure, Darsteller usw.).


Es wäre hilfreich, wenn Ihr als ebenfalls Betroffene in eurem Bundesland einen Strafantrag gegen den ÖRR einreicht, gern auch weitere in NRW, um der STA zu zeigen, dass auch andere mit diesen Taten des ÖRR nicht leben wollen.
Ich hatte umfangreiches Beweismaterial in den letzten Jahren zusammengetragen, eine Filmliste und Videomitschnitte aus dem Programm des ÖRR, die im Verfahren vor dem VG Aachen nicht bestritten wurden. Nicht eine einzige Szene wurde von der Anwältin des ÖRR (Kanzlei Loschelder Köln) als unrichtig benannt.
Bezüglich dieser Filmliste und der Videobeweise verweist auf meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln von 09.01.2017. Dort liegt alles vor (3 Datenträger mit 4,61 GB).



In meinem Strafantrag hatte ich die Staatsanwaltschaft zu folgendem aufgefordert:
Dieser gewerbsmäßige Serientäter sendet mir trotz dieser ihm bekannten Fakten weiter Zahlungsaufforderungen zu, welche ich als ständige Nötigung ansehe, mich derzeit mit xxx Euro an seinem Verbrechen gegen Minderjährige zu beteiligen.
Das werde ich aber nicht tun, siehe § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung). Dies ist ein Betrag der bereits bei einer Frau zu Erzwingungshaft geführt hat. Ich erwarte von Ihnen, der Justiz, dass Sie mich aktiv vor solchen Maßnahmen bewahren, Danke.



Jede Zahlungsaufforderung ist eine Nötigung und eine Mahnung stellt bereits den Versuch einer Erpressung von Geld dar, weil dem geforderten Betrag keine gesetzeskonforme Leistung gegenübersteht.
Wer eine Mahnung erhalten hat, sollte also schnell Handeln.
Die Justiz ist auch verpflichtet uns zu schützen!


Ich hatte die STA aufgefordert, die Kindesmisshandlung publik zu machen. Dies ist meines Wissens bisher nicht erfolgt. Im Fall Böhmermann, nur Beleidigung, gab die STA sofort eine Meldung an die Presse. Daran sieht man wie sehr die Behörden versuchen diesen Fall klein zu halten.


Hinweis:
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich privat Person bin, kein Anwalt. Die hier gemachten Aussagen sind meine persönliche Sicht. Die Fakten sind wie ich finde recht eindeutig. Dennoch könnten einige meiner Schlussfolgerungen möglicherweise juristisch unrichtig sein.
Ich selbst bin mit mehreren Hundert Euro beim Beitragsservice im Rückstand und werde auch weiterhin nicht zahlen, weil ich kein Mittäter an diesen strafbaren Handlungen gegen Kinder sein möchte und denke, dass ich dazu nicht zwangsweise verpflichtet werden kann. Niemand kann dazu verpflichtet werden.


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Mein Mitgeühl für die verlorene Klage. Das Versäumen der Frist ist sehr ärgerlich und gleichzeitig fanden die Richter das sicher als ein Geschenk.
Denn vor Gericht sind wir leide Einzelkämpfer gegen Richter vereint mit dem ÖR.
Aber: Ist die Rechtsbelehrung fehlerhaft? Dann kann man doch m.W. ein Jahr lang klagen?

Vielen Dank für Deinen Ansatz. In einer Klage habe ich schon den Ansatz gesehen, dass Fernsehen Kinder dumm macht (siehe z.B. Prof. Spitzer und andere Studien), aber Dein Ansatz mit den Drogen ist viel schlagkräfiger!
Viele Dank für das Einstellen hier. Mal sehen was wir daraus machen können.


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Wichtiges über "Kinder / Rauchen" wurde soeben in einem anderen Kontext dargestellt:
siehe unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141326.html#msg141326
Bezug für den neuen Beitrag dort ist das Thema, das wir hier gerade lesen.

Wenn der Entdecker dieser Gründe für Anfangsverdacht auf Straftat
dort eine Liste der Beweisstücke einbringen könnte, das wäre "total nett".

Und ferner, so richtig "Frist verstreichen" kann es eigentlich gar nicht geben
bei Verweigerung, Straftat-Fortsetzungshandlungen mit zu finanzieren. Hieraus darf im Prinzip jeder jederzeit neu aussteigen. Das gilt auch für alle anderen Bürger bei diesem Thema Kinderschutz. Interessantes Argument, für das die Juristen dann dort noch neue Bausteintexte zu erfinden haben....
Mit läppischen Hinweisen wie "Sie können ja Programmbeschwerde einreichen" geben wir uns bei Straftat nicht zufrieden. Hier geht es nicht um gut oder schlecht - also Ermessen - , sondern um "verboten".

Für alles Weitere: siehe also nochmals unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141326.html#msg141326


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

C
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Aus dem gestern eingestellten ergibt sich logischerweise auch folgendes:
Den Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist gesetzwidrig, weil man damit gesetzwidrige und strafbare Handlungen gegen Minderjährige wissentlich mitfinanzieren würde.
Mit der Zahlung würde man sich somit selbst strafbar machen. Das kann kein Vertrag rechtfertigen.
Das werde ich der STA Köln noch Nachträglich mitteilen.


Filmliste:
Der ÖRR strahlt täglich mindestens 624 Stunden Programm aus.
Das Gesamtkonzept des ÖRR ist ohne Begründung zu einem großen Teil nur auf die massive Förderung des selbstzerstörerischen Rauchens ausgerichtet. Kein anderer Sender tut dies in diesem gewaltigen Umfang.
Amerikanische Filme gelten als die Weltweit erfolgreichsten überhaupt und die kommen ohne diese Vergasung aus. Damit sind die Argumente dafür schon seit mehr als einem Jahrzehnt eine reine Täuschung, Lüge, Propaganda, nur um das rauchen weiter zu fördern und zu verharmlosen. Die Unsinnigen verweise auf dramaturgische Gründe bestätigen nur die massiv schlechte Qualität und Einfallslosigkeit, sowie das fehlende Rechtsbewusstsein (der Schutz jedes einzelnen ist wichtig).
Für diesen manipulatorischen Betrug werden gigantische finanzielle Mittel zwangsweise eingefordert.

Nicht unterschätzen darf man die Breitenwirkung des TV, siehe BVerfGE: „...eine Steigerung der staatlichen Verantwortung hinsichtlich der Gefahren durch die Suggestivkraft des Fernsehens“ (Urteil vom 25. März 2014 1 BvF 1/11 und 4/11, Rdnr. 34).

Nachfolgende Fotos hatte ich am Ende in meinen Strafantrag eingefügt.





Der Film „Du bist dran“, wurde in nur 2 Jahren mind. 9 mal ausgestrahlt, zu allen Tageszeiten. Also vor allem zu Zeiten in denen Kinder gut zu erreichen sind, um ihnen die schon lange aus gutem Grund verbotene Kaugummi- oder Schokoladen Zigaretten schmackhaft zu machen.
Was für Personen sind das, die Kindern solche Botschaften senden?


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Wohl 100 % der Forumsbesucher können aus diesen Dingen nun ganz konkret einen Vorteil in eigener Sache erreichen.

Siehe Näheres bei den Werkzeugen für den Faustkampf: 
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141421.html#msg141421


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Meine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema (Härtefall/Gewissen) wird vom BVerfG geführt unter
AZ: 1 BvR 535/18


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