das Thema liefert halt auch genug Anlaß für Kleinkriege. Es wurde aber auch schon zur Genüge diskutiert und es besteht eigentlich kein weiterer Klärungsbedarf.
Ich gebe dir insofern Recht, dass das Thema zu Genüge durchgekaut wurde und man sicher nichts Konkretes erreichen wird. Bleibt trotzdem ein spannendes Thema und für viele nicht so eindeutig klar wie für dich.
Das Grundgesetz ist tatsächlich nicht tangiert, da niemand gehindert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.
Ist das Verlangen von Geld nicht etwa ein Hindernis? Ich versuche es, an einem konstruierten aber durchaus möglichen Beispiel zu erläutern:
Eine Familie verzichtet auf Radio und Fernseher, um eben die 216 EUR/Jahr an GEZ-Gebühren zu sparen. Die Familie kauft weder Zeitung noch Zeitschriften, denn das ist ihr einfach zu teuer.
Die Familie will sich aber nicht von der Welt abnabeln und informiert sich mit Hilfe eines Computers übers Internet. Hier findet sie lokale Nachrichten, Nachrichten aus der ganzen Welt, aber auch nützliche Information für z. B. die Schulaufgaben der Kinder.
Die Familie macht aus finanziellen Gründen einen großen Bogen um irgendwelche Bezahlinhalte; das ist ihr gutes Recht, denn sie muss sparen. Trotzdem findet sie die von ihr benötigte Information, ohne einen Cent dafür bezahlen zu müssen.
Und jetzt kommt der öffentlich-rechtliche Megakrake und stellt seine Inhalte ungefragt ins Internet. Weil er "gnädig" ist, verlangt er dafür zunächst "nur" die Radiogebühr. Spätestens ab 2013 will er aber den vollen Betrag erpressen.
Nun zurück zu unserer Familie: Sie wird gezwungen, für den Megakraken zu bezahlen, nur und ausschließlich weil dieser sich im Internet ungefragt breit macht. Die Familie muss jetzt, will sich weiterhin im Internet informieren, für einen zweifelhaften, unbestellten und nicht genutzten Dienst bezahlen, obwohl die Familie alles tat, um Geld zu sparen.
Stellt diese Internetmaut keine Behinderung dar?
Außerdem sagt das Gesetz nicht, daß ungehindert gleich kostenfrei sein muß. Sonst wären sämtliche Bezahlinhalte von Spiegel bis Zeit auch grundgesetzwidrig.
Das ist nicht richtig. Bei allen Bezahlinhalten von Spiegel bis Zeit habe ich die WAHL, diese zu kaufen oder links liegen zu lassen. Eher könnte man es mit der IHK vergleichen, wo man ebenfalls Zwangsmitglied wird und dafür eine nutzlose Zeitschrift 11 Mal im Jahr bekommt. Ansonsten hinkt dein Vergleich.