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Autor Thema: Klage beim Verwaltungsgericht noch unbeantwortet--WANN Beschluss bzw. Urteil?  (Gelesen 3964 mal)

G
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Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist bislang (seit September 2015) noch nicht beschieden. Wie lange dauert es, bis dem Kläger ein Beschluss bzw. Urteil zugestellt wird? Gibt es Fristen?

Das Verwaltungsgericht hat sich beim Kläger bisher nur im November 2015 gemeldet. Dem Kläger hier wurde eine Abschrift des Beklagten mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur evtl. Stellungnahme zugestellt. Der Beklagte beantragte u.a., die Klage abzuweisen!! Anmerkung: Kläger hat ja extra auf Widerspruchsbescheid/Rechtsbehelf des Beklagten Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht!!! 

Der Kläger hat auf die erhaltene Abschrift im November 2015 reagiert und dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme zukommen lassen.

Bisher keinerlei Reaktionen.

Der Beklagte hat nun im Januar 2016 dem Kläger wieder eine Zahlungsaufforderung (vom Beitragsservice) der ausstehenden Rundfunkbeiträge zugesendet.

Der Kläger hat nicht reagiert, da die Klage ja noch läuft.

Warum werden jetzt trotzdem Schreiben zur Zahlungen der Rundfunkbeiträge versendet?

Wie soll sich der Kläger denn da nun verhalten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 00:40 von Bürger«

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Wurde in der Klageschrift eine Aussetzung des Vollzugs beantragt? Falls ja, das Gericht darüber informieren, dass Zahlungsaufforderungen trotz Antrag auf Aussetzung des Vollzugs eingehen. In meinem Fall hatte daraufhin das Gericht beim Beklagten nachgefragt. Der hat dann der Aussetzung bis zum rechtswirksamen Abschluss der Verhandlung zugestimmt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 272
...in diesem Schriftsatz von der Beklagten, auch genannt "Fachliche Einschätzung", im November 2015, in welchem u.a. ja auch steht, dass die Klage abzuweisen sei, steht : "Die Aussetzung von Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen wird zugesichert. Der Kläger erhält weiterhin Kontiaoszüge/Rechnungen, die sich auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum beziehen können. Dies sind jedoch keine rechtsmittelgähigen Bescheide"

Mit der Rechnungszustellung zur Zahlung der (oder aller ausstehnder) Rundfunkbeiträge im Januar 2016  wird der Kläger aber zur Zahlung aufgefordert!

Der ganze Saftladen ist nur noch ein himmelhochschreiendes Betrugssystem. Wechselnde Absender, wechselnde Verfasser und/oder wechselnden Begründungen/Aussagen, ohne dass jeh eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht.



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Z
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Die quartalsweisen "Mahnungen" erfüllen doch ihren Zweck: Kläger macht sich schon wieder Gedanken, vielleicht überweist ja jemand versehentlich doch den angemahnten Betrag...

Ansonsten können Klagen vor dem Verwaltungsgericht lange dauern, Asylverfahren genießen zur Zeit Priorität, da bleiben unsere "Kleinigkeiten" liegen, mir soll es recht sein...


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Mit der Rechnungszustellung zur Zahlung der (oder aller ausstehnder) Rundfunkbeiträge im Januar 2016  wird der Kläger aber zur Zahlung aufgefordert!

Kam die Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice,  mit Namensangabe im Briefkopf?
Wurde "erwähnt", dass bei Nichtzahlung eine Vollstreckung (Verwaltungszwangsverfahren) eingeleitet werden würde?


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@Zeitungsbezahler....ganz genau. So siehts aus. Kläger hat Rechnung aber stillschweigend beiseite gelegt.
@ seppl....Zahlungsaufforderung kam vom Beitragsservice, im Briefkopf befindet sich nur die Postanschrift von Köln, mehr is da nicht zu finden. Wie üblich. Verantwortliche mit direktem Namen gibt es ja nicht. Scheint allerdings eines der standartmäßigen Bettelbriefe zu sein? Keine Erwähnung von Vollstreckung etc. Nur die Frage, ob ...man per zukünftiger Lastschrift " einfach und bequem zahlen M Ö C H T E.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin,

Zahlungsaufforderung kam vom Beitragsservice, ... Scheint allerdings eines der standartmäßigen Bettelbriefe zu sein? ...
Ja, wenn's nicht mal von der Rundfunkanstalt ist, und auch nicht "Bescheid" draufsteht und keine Rechtsmittelbelehrung dabei ist würde eine fiktive Person F in so einer Situation es Abheften, fertig.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

G
  • Beiträge: 272
Es ist nun ein Jahr her, dass ich meine Klage beim Verfassungsgericht einreichte. Wie lange dauert denn nur die Entscheidung? Bekomme ich dann ein Urteil? Weiß das hier jemand?


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Es ist nun ein Jahr her, dass ich meine Klage beim Verfassungsgericht einreichte. Wie lange dauert denn nur die Entscheidung? Bekomme ich dann ein Urteil? Weiß das hier jemand?

Es werden immer mehr, die sich wehren...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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