...in diesem Schriftsatz von der Beklagten, auch genannt "Fachliche Einschätzung", im November 2015, in welchem u.a. ja auch steht, dass die Klage abzuweisen sei, steht : "Die Aussetzung von Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen wird zugesichert. Der Kläger erhält weiterhin Kontiaoszüge/Rechnungen, die sich auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum beziehen können. Dies sind jedoch keine rechtsmittelgähigen Bescheide"
Mit der Rechnungszustellung zur Zahlung der (oder aller ausstehnder) Rundfunkbeiträge im Januar 2016 wird der Kläger aber zur Zahlung aufgefordert!
Der ganze Saftladen ist nur noch ein himmelhochschreiendes Betrugssystem. Wechselnde Absender, wechselnde Verfasser und/oder wechselnden Begründungen/Aussagen, ohne dass jeh eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht.