für den nach bisheriger Arithmetik die CDU das Vorschlagsrecht hat.
Wäre die Frage, ob diese Vorgehensweise überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist?
Alleine die an einem Gericht bereits tätigen Richter haben fachliche Befugnis wie nötige Erfahrung, einen zu ihnen passenden neuen Kollegen auszuwählen. Freilich dürfen die in der Regierungsverantwortung des Gesamtstaates stehenden Parteien einen ihrer Parteigenossen vorschlagen, doch die bereits am Gericht tätigen Richter sollten befugt sein, einen vorgeschlagenen Neuankömmling nur bei entsprechend fachlichem Niveau zu akzeptieren und ansonsten abzulehnen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;