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Autor Thema: Staatsverträge und Landesrecht  (Gelesen 5232 mal)

c

cleverle2009

Staatsverträge und Landesrecht
Autor: 19. Januar 2016, 17:08
Am Beispiel NRW
Zitat
Zunächst wird der Staatsvertrag durch Verhandlungen auf der Fach- und Arbeitsebene unter Betei-
ligung von Ministerialbeamten, Staatssekretären bzw. den Ressortministern vorbereitet. Hierfür
werden den Verhandlungsführern entsprechende Mandate erteilt. Parallel dazu sind frühzeitige
Informationen und Konsultationen der Landesparlamente üblich. Diese erhalten dadurch Gelegen-
- 2 -
Verfasser/in:        Steffi Menzenbach/Torsten Lämmerzahl, WD 3 – Verfassung und Verwaltung
heit, Stellungnahmen zu den Verhandlungen abzugeben. Kommt es zur Einigung über einen Ver-
tragstext, werden die Verhandlungen grundsätzlich durch bloße
Paraphierung
 des Vertragswer-
kes vorläufig abgeschlossen. Dabei wird der Vertragstext in der Regel mit den Initialen der Ver-
handlungsführer versehen. Der Akt der Paraphierung sichert die Authentizität des Dokuments. 
Daran schließt sich das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung an: Auf Länderebene
wird der Staatsvertrag nun mit dem
 Entwurf eines  Zustimmungsgesetzes
in die Landesparla-
mente eingebracht. Diese können das Gesetz beschließen oder ablehnen. Zu einer teilweisen Zu-
stimmung oder inhaltlichen Änderung des Vertrages sind sie nicht berechtigt. Stimmt das Landes-
parlament dem Gesetz zu, wird der Staatsvertrag in den Rang eines Landesgesetzes erhoben
(Transformationsfunktion). Darüber hinaus enthält die Zustimmung die Ermächtigung zur förmli-
chen Ratifikation des Vertrages (Ermächtigungsfunktion). Es folgen die Ausfertigung und Verkün-
dung des Zustimmungsgesetzes mit dem Staatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der Lan-
desverfassung.
Abschließend kommt es in einem feierlichen Akt zur
Ratifikation
 des Staatsvertrages durch die
Regierungschefs oder ranghohe Vertreter der Landesregierungen. Erst mit diesem Akt ist die Er-
klärung verbunden, dass der Vertrag nunmehr auch auf zwischenstaatlicher Ebene verbindlich
sein soll. Die unterzeichneten Urkunden werden anschließend ausgetauscht oder bei der vertrag-
lich vereinbarten Stelle – dem sogenannten Depositar – hinterlegt.

Verstehe ich den Text richtig, dann muss erst das Parlament oder das Volkeinen Staatsvertrag wollen, diesen durch Fachleute vorbereiten lassen, diesen im Landesparlament beschließen und dann darf der/die Ministerpräsident/In den Vertrag unterzeichnen?


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  • Beiträge: 3.238
Re: Staatsverträge und Landesrecht
#1: 19. Januar 2016, 20:04
Ich verstehe den Text gar nicht, weil er wegen schlechter Formatierung unleserlich ist. Eine Quelle wär hilfreich.


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cleverle2009

Re: Staatsverträge und Landesrecht
#2: 19. Januar 2016, 20:17


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Re: Staatsverträge und Landesrecht
#3: 19. Januar 2016, 20:28
Genau, diese Verträge werden am Volk vorbei erstellt und dann durch eine Minderheit im Parlament als gültig durch Zustimmung erklärt.

Bitte dazu genau die Anzahl der tatsächlichen Zustimmungen prüfen, also wieviele Beteiligte wirklich zugestimmt haben.

Dann sich verdeutlichen, wie diese "gewählt" oder durch einen Listenplatz diese Position bekommen haben.

Vereinfachtes Beispiel:

100 Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung 60%, also waren 60 Personen wählen, diese wählten zu 33% Partei A, zu 20% Partei B und zu 7% Partei C ->

Im Beispiel:
Partei A erklärt sich zum Sieger, mit ? % und bekommt mehr als 50% der Sitzplätze.
Würde es ein amtliches Endergebnis geben, wie wäre dann die % Zahl in der 3. Spalte laut Tabelle unten?

Was ist falsch?

siehe Wahlbeteiligung und Wahlergebnis

Quelle für die Zahlen, in der Tabelle wurden noch ein paar Daten dazu geschrieben und Summen gebildet

https://www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/wahlen/wahlergebnis-2014-11140.cshtml

Partei Listenstimme absolut; Listenstimme %
CDU64541439,4
DIE LINKE 30958118,9
SPD20239612,4
AfD1596119,7
GRÜNE938575,7
NPD810514,9
FDP618403,8
Freie Wähler264341,6
Tierschutzpartei186111,1
Piraten181571,1
Die Partei115880,7
pro Deutsch*land31490,2
BüSo33400,2
DSU24700,2
Summe163749999,9
Wahlberechtigte3376627
Wahlbeteiligung %49,1
Wähler1657923
Nichtwahlbeteiligung %50,9
Nichtwähler (-Partei)171870350,9
abgegebene Stimmen1659497
gültige Direktstimmen1630435
ungültige Direktstimmen29062
gültige Listenstimmen1637499
ungültige Listenstimmen21998
Summe150,8
* ist ein Zeichen, wechles dort nicht stehen würde auf der verlinkten Seite


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  • Beiträge: 4.011
Re: Staatsverträge und Landesrecht
#4: 20. Januar 2016, 13:00
weitere Wahlergebnisse wurden hier bereits aufgeführt

Die Folgen von übermäßigen Medienkonsum - Ein anderer Ansatz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13574.msg92732.html#msg92732


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Karl Martell

Re: Staatsverträge und Landesrecht
#5: 20. Januar 2016, 18:05
Nicht öffentlich ist das Ergebnisprotokoll der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.12.2010 in Berlin nebst Anlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

Was hat diese Geheimniskrämerei zu bedeuten?


Unterrichtung 17/56 23.12.2010 (nicht öffentlich)
Einsender: Landesregierung

Zugang: nichtöffentlich
   
    Gehört zum Vorgang:   
 
    Ministerpräsidentenkonferenz   
    Ergebnisprotokoll der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.12.2010 in Berlin nebst Anlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
   
    Weitere Themen:
 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag    
           
Unterrichtung 17/56      
 

    Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 20.01.2016
 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Schade, als Nichtjurist kann ich die Bedeutung der Geheimniskrämerei nicht einschätzen.

Grüße

Karl Martell


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: Staatsverträge und Landesrecht
#6: 20. Januar 2016, 18:46
Zitat
Was hat diese Geheimniskrämerei zu bedeuten?
  ::)

Na, da wurden vielleicht schon die Verträge für die scheidenden Politiker ausgehandelt, die dann einen Job irgendwie bei den ö.r. ... erhalten. Oder Ausbildungsplatz für einen aus der Familie, na ja oder so!  ;)

Nach der Verhandlung, gabs bestimmt noch ne rauschende Party, finanziert von ARD ZDF und d. Radio!  ;D
Zitat
Schade, als Nichtjurist kann ich die Bedeutung der Geheimniskrämerei nicht einschätzen.

Dafür brauchst du, Karl Martell, kein Jurist sein!  8)
Auch Anwälte sind nicht gerade. Sie raten von einer Kage ab, nicht weil man kein Erfolg haben könnte, sondern, weil der Streitwert zu gering ist. Wenn er hoch ist, raten sie einem schon zur Klage und wenn es dann keinen Erfolg hat, na ja, vor Gericht und auf hoher See allein, hilft dir auch kein Schwein!  :-\

Wie schmutzig das alles ist!  :-[

Ohmanoman


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Karl Martell

Re: Staatsverträge und Landesrecht
#7: 20. Januar 2016, 19:19
Ja, mich k*** das schon lange an.

Im ersten Schreiben, das ich vom Beitragsservice bekam stand drin, daß der RBSTV durch Absprache der Ministerpräsidenten der Bundesländer zustande gekommen sei. Wenn du dir oben das Datum der Abstimmung im Schleswig-Holsteinischen Landtag anschaust, dann findest du den 23. Dezember 2013.

Wieviele Abgeordnete mögen einen Tag vor Heiligabend wohl zur Abstimmung gekommen sein?

Quirum, Quarum, Quorum! (Es gab mal einen Artikel im Spiegel mit dieser Überschrift)

Wenn nicht eine Mindestanzahl von Abgeordneten bei der Abstimmung dabei war, ist der Staatsvertrag Makulatur.

Er ist auch Makulatur, wenn er nach dem Zitiergebot nicht mit allen Paragraphen veröffnetlicht worden ist, und er ist Makulatur, weil ein Staatsvertrag, der die Rechte Dritter berührt, den Dritten, also uns Börgern zum schriftlichen Einverständnis vorgelegt werden muß.
> siehe unten Edit "Bürger"


Ich für meinen Teil habe dieses schriftliche Einverständnis nicht gegeben. Und ich kenne auch niemanden, der so ein Papier gesehen hat.

Howgh, ich habe gesprochen

Karl Martell


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten. Das Forum ist auch auf Außenwirkung bedacht.
Zum gestrichenen Teil:
Bitte nicht auf diese Thesen versteifen, sondern - wie schon andernorts im Forum darauf hingewiesen - eingehend einlesen... insbesondere unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Wir können nicht immer wieder bei Null anfangen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
"Howgh, die Moderatoren haben gesprochen."


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Re: Staatsverträge und Landesrecht
#8: 20. Januar 2016, 21:21
Zitat
Wieviele Abgeordnete mögen einen Tag vor Heiligabend wohl zur Abstimmung gekommen sein?
  ::)
SATIRE!!
Sach ma, gehst du am 23.12. zu Abstimmung? Ich geh mit meiner ollen Geschänke kaufen, man ehi, kann ich nich absagen. Die olle macht mich zur Schnecke!! Ja, gest du? Super! Mach mal n Kreuz für mich mit. Für Frosch machste ja auch schon das Kreuz. (Die Rollen "mänlich und weiblich können auch vertauscht werden)  ;D

Zur Kenntnis: Bei der Abstimmung der weitergabe der Meldedaten, waren auch nur eine Hand voll zu gegen.
Gibs auch ein Vidio von. Hab nur keine Ahnung, wie man das findet.  :o

Ohmanoman


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Re: Staatsverträge und Landesrecht
#9: 20. Januar 2016, 22:09


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K

Karl Martell

Re: Staatsverträge und Landesrecht
#10: 20. Januar 2016, 23:01
Dazu passend: Wenn einer dafür stimmt und der Rest sich der Stimme enthält, ist der Beschluß einstimmig angenommen... ;D

Jomei, ist denn schon wieder Karneval?

Karl "Hammer" Martell

Schon mal etwas von Rechtsbankrott gehört?


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Re: Staatsverträge und Landesrecht
#11: 21. Januar 2016, 08:04


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