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Autor Thema: Wechsel im ZDF-Fernsehrat - Ende der Parteikratie?  (Gelesen 2212 mal)

Uwe

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Wechsel im ZDF-Fernsehrat
Ende der Parteikratie?


Quelle: Der Tagesspiegel 17.01.2016 Von Joachim Huber

Alles anders macht der ZDF-Staatsvertrag: Der Fernsehrat wird neu besetzt. Die Parteien dürfen überhaupt keine Vertreter mehr entsenden, nur noch ein Drittel „Staatsnähe“ ist erlaubt.

weiterlesen auf:

http://www.tagesspiegel.de/medien/wechsel-im-zdf-fernsehrat-ende-der-parteikratie/12842192.html


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Kommentar von Nicole Houwer Joens

Ob das ZDF es je schaffen wird ein Sender mit gesunder Staatsferne und kritischem Blick zu werden? Die bisherige ZDF-Intendanten-Historie spricht dagegen. Ich glaube auch, dass es dazu beim ZDF zunächst ein gutes Stück gesunde Aufarbeitung der Vergangenheit benötigen würde. Es könnte ein Buch sein, ein Dokumentarfilm, einfach eine kritische Selbstbetrachtung.

Themen gäbe es genug: Korruption, Schwarze Listen, sender-eigene Firmen, die sich ungeniert die Taschen füllen, während mit den Freien beinharte Tarifverträge ausgehandelt werden. Weiterhin Machtmissbrauch und Willkür der RedakteurInnen. Nicht zu Vergessen das Stehlen von geistigem Eigentum, beim ZDF vor allem auch im dokumentarischen Bereich an der Tagesordnung.

Nicht zuletzt die vielen Mitarbeiter aus der nationalsozialistischen Ecke, die beim ZDF über Jahrzehnte Unterschlupf fanden und absahnen durften - die Gelder, die wir alle als GEZ-Gebühren immer noch einzahlen müssen.

Aufarbeitung wäre essentiell, wenn das ZDF das Vertrauen der Branche für sich zurückgewinnen will. Vertrauen aufbauen wäre ein Anfang - und ich bin mir fast sicher, dass das auch im Sinne eines "neuen" ZDF-Fernsehrates wäre, wenn er denn dann wirklich ein "neuer" Fernsehrat wäre.

Quelle:

https://www.facebook.com/nicole.houwer?fref=hovercard


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Lassen wir uns mal überraschen, wen die Parteien durch die Hintertür ins Rennen schicken. Denn es dürfte kaum auffallen, wenn Personen von Interessenverbänden in den ZDF-Fernsehrat entsandt werden, aber letztendlich immer noch ein Parteibuch in der Tasche haben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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