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Autor Thema: FA -> Zahlungsaufforderung (trotz Widerspruch). Aufgeben?  (Gelesen 15781 mal)

d
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Person E erhielt Nachricht.

Person E soll sich an den RBB wenden, wenn person E keine Leistungsbescheid erhalten hat, ist klar... .

Zitat
...mit Schreiben vom xxxxx bekunden Sie Ihren Zahlungswillen, beantragen jedoch die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen (Person E wieß die Forderung vollumfänglich zurück, die Vollstreckungsmaßnahmen sind sofort einzustellen, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen. §3 Abs 2a VwVG ist nicht erfüllt. Bundesfinanzhof Az.: VII B 151/85,). Zur Begründung tragen Sie vor, Ihnen sei kein Verwaltungsakt bekannt gegeben worden. Die Vollstreckung sei deshalb nicht zulässig, da die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorlägen. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung (Wer ist Ich?. Schreiben 1 trägt einen anderen Namen, Schreiben 2, dieses hier, trägt 2 verschiedenen Mitarbeiter Namen). Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

1. Soweit Sie den Erhalt von Leistungsbescheiden bez. Mahnungen bestreiten, ist ein substantiierter Vortrag zum vorgeblichen Nichterhalt Ihrerseits erforderlich (genau, Person E muß nun nachweisen, daß er die Leistungsbescheide nicht vorliegen).. Nach dem Urteil des VG Verlin vom 01.10.2014 (VG 27 K 211.12) reicht das reine Bestreiten eines Zugangs von Bescheiden (bez. Mahnungen) regelmäßig nicht aus.

Sie können sich jederzeit zur weiteren Klärung Ihrer Angelegenheiten an die ersuchende Stelle - hier rbb (dachte Beitragsservice, was denn nun)- wenden. Einen Ansprechpartner des rbb können Sie den Ihnen bekannt gegebenenen Leitsuntgsbescheide/ Mahnungen entnehmen (was ich bestritten hatte, erhalten zu haben!) . Sie können sich auch an die Service-Telefonnummer 01806-999-5510 wenden. (natürlich)

2. Soweit Sie sich auf eine vermeintliche Rechtswidrigkeit des Vollstreckungsersuchen berufen, hat der BGH am 11.06.2015 (BGH I ZB 64/14/ entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht kraft Wassersuppe Gesetzes besteht und nicht erst durch Festsetzung der (nicht freiwillig entrichteten) Rundfunkbeiträge üper Beschied entsteht und die (bei Nichtzahlung) folgende Vollstreckung der Rundfunkanstalt rechtmäßig erfolgt.

3. Sowei Sie sich auf einen fehlenden Vollstreckungstitel berufen, weise ich auf §10 Absatz 6 Rundfunkstaatvertrag hin, wonach (nicht entrichtete) Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu vollstrecken sind; eines gesodnerten Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Das FA wird dabei gemäß §5a Buchstabe b) des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes als Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen für den rbb tätig. Die Vollstreckung richtet sich dabei gemäß §5 Absatz 1 VwVG nach den Vorschriften der Abgabenverordnung. Die Erklärung des rbb, der Anspruch sei vollstreckbar, ist Grundlage für die Durchführung der Vollstreckungsersuchen (klar doch) Die hier vom FA zu vollstreckenden Forderungen ergeben sich aus den Ihnen von der ersuchende Stelle bekannt gegebenenen Leistungsbescheiden und Mahnungen (eben nicht!) Eine Übersendung durch mich (Wer von den 3 Mitarbeitern) lhene ich deshalb auch ab; auch hierzu können Sie sich an den rbb wenden (klaro)

Da keine Zweifel an der rechtmäßigkeit der Maßnahme des FA begründet worden sind, setze ich das Vollstreckungsverfahren fort. Auch ein vorläufiger Rechtsschutz nach §361 Abs. 2 AO bez. §69 Abs. 2 und 3 FGO durch Aussetzung der Volzieheung wäre ausgeschlossen. Es käme lediglich (warum lediglich?) eine einstweilige Anordnung gemäß § 114 FGO in Betracht, einzureichen bei dem FA Berlin-Brandenburg. Zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen (z-B. Pfändung) bitte ich um Zahlung des rückständigen Betrages auf einen der genannten Konten - ggf. auch gegenüber dem Vollziehungsbeamten.

Ich weise darauf hin, dass ich weitere Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts ohne Beantwortung zu den Akten nehmen werde. (Ohne Worte)

FA Berlin

Person E. gibt sich damit nicht zufrieden. Nicht Person E muß nachweisen, daß Leistungsbescheide eingegangen sind, sondenr ,der Gläubige,r daß hat Person E ganz klar benannt und auch die Bescheide angefordert.

Person E wird nun gegen 3 Mitarbeiter des FA berlin (2 Schreiben, 3 versch. Namen) Fachaufsichts/ Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Person E wird Strafanträge be ider Staatsanwaltschaft Berlin gegen die 3 Mitarbeiter stellen.

Person E erbittet weitere Tipps.


Ach, die Telefonnummer ist nicht vergeben. Person E wollte mal anrufen, um zu schauen, ob der rbb oder bs dran geht.


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b
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Nicht alle sind beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist nur der Beitragsschuldner (Inhaber). Somit muss ein Dokument existieren, in dem die Inhaberschaft rechtsverbindlich festgestellt wurde und Person E als Beitragsschuldner (Inhaber) namentlich erwähnt. Fehlt ein solches Dokument, ist Person E kein Beitragsschuldner. Wohnung muss  den geforderten Bedingungen entsprechen --> das hat auch niemand überprüft.

Außerdem ist der Person E der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkbeitragssatzung nicht bekannt. So wurde bis heute die vollständige Liste der Gesetzen, nach deren Vorrechte existieren, nicht veröffentlicht. Und so weiß Person E nicht, ob sie nach irgendeinem Gesetz Vorrechte hat und nicht zu zahlen braucht. Außerdem wurden bis heute keine Dokumente zur gemeinsamen Stelle veröffentlicht.

Person E kann ein Brief an Staatskanzlei Ihres Bundeslandes schreiben, mit der Bitte alle Dokumente zu schicken.
- vollständige rechtsverbindliche Liste der Gesetze mit Vorrechten
- alle Dokumente zur gemeinsamen Stelle.

An FA kann Person E schreiben:
1. die Vollstreckung an rbb zurückzugeben, da Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkbeitragssatzung in Teilen nicht bekannt und somit erst Mal Dokumente von Staatskanzlei beschafft werden müssen.
2. der Brief an Staatskanzlei wurde geschrieben. Kopie des Briefes mitschicken. Bis zum Eintreffen der Dokumente soll alles ruhen. Nach dem Eintreffen wird Person E selbst mit rbb in Verbindung setzen und alles klären.


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O
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Selbige Antwort haben Person X ebenfalls vom FA Berlin bekommen, nur das Sie den Erhalt nicht bestritten hat sondern lediglich das Fehlen eines gültigen Festsetzungsbescheides und des Widerspruchsbescheides mitgeteilt haben und somit die Grundlage der Vollstreckung fehlt.

Mit zweiten Schreiben wurde mir die Vollstreckung mitgeteilt mit entsprechendem Termin wo jemand vorbei kommen will.
Dazu meine Fragen:
1. Muss Person X die FA-Angestellte/Beamtin wie auch immer in die Wohnung lassen ?
2. Was könnte passieren wenn man die Zahlung weiterhin verweigert ?
3. Was wenn man nicht zuhause ist weil Person X Berufstätig ist ?


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Unglaublich, das ist Rechtsbeugung.
Außer gerichtlichen Schutz vor der Vollstreckung zu suchen scheint mit da nur zusätzlich der schnelle Kontakt zum örtlichen Mitglied des Abgeordnetenhauses (so ziemlich jeder hat auch ein Bürgerbüro) hilfreich, derjenige hat es mit seinem Abnicken ja verbrochen und mitzuverantworten - und weil ja bald Wahlen sind, hat er/sie vielleicht ein Interesse daran, einem potentiellen Wähler zu helfen...


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Person "*" geht es genauso wie person x aus dem beginnnerpost :
Person X hat hier viel als Gast mitgelesen aber ist nun an einem Punkt angelangt, wo es der Person X zu hoch wird.

Vor allem versteht * nicht den sinn, soviel zu lesen und doch bnichts neues zu entdecken. es ist überall gleich, es wird gemahnt (Beitragsservice), dann vollstreckt, Finanzamt. ob da ein breif nicht pesrönlich unterschrieben ist oder   mal die falsche sendeanstalt als auftraggeber beim finazamt eingetragen ist, spoielt nur zeitlich eine rolle.
+ ist ärgerlich und versteht diese siete langsam als kontarproduktiv, da letztendlich mit veil aufwand jeder enzelne denselben weg ähnlich erzählt. wenn zu erwähnen vergessen wurde, das die zahlungsaufforderung eine zwangsvollstreckungsandrohung enthält, geben die folgenden 3-6 psots den hinweis, es sei ja nur eine zahlungsaufforderung, nichts weiter. liebe a -z's und alle freunde, es läuft immer gleich, daran ändern die vielen post nicht. das internet oder so ein forum ist ja keine waage, die sich ob vieler kommentare in eine richtung auch neigt, und dann auch rehctliche gewichtung erhält. sowas kann nur durch rechtswege erreicht werden. vielmehr wäre doch mal eine entwicklung oder aktueller stand des klagewegs http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen von großem interesse, der letzte eintrag ist von vor der bundesweiten zwangsvollstreckungswelle, die seit etwa mitte 2015 alle bundesländer scheinbar nacheinander erfasst hat.
wäre es nicht einfacher, a-z's und alle sonderzeichen schliessen sich zu gemeinsamen klagen und aktionen zusammen? leider in diesem forum wenig über solche wege zu finden, jeder schreibt für sich alleine... viel respekt für viele artikel hier, dennoch desen ungeachtet ist der aktuelle stand der massenhafte anstieg der  zwangsvollstreckung zu verzeichnen, wie auch kürzlich in der morgenpost zu lesen war. * hat seiner gerade widersprochen, da durch den mitbewohner bereits bezahlt worden sei, und wartet seit 3 wochen auf Antwort vom FinA Wedding. und er hat wegen viel leserei und wenig wirklich neuem bei -rundfunkbeitragsklage- die gemeinschaftsklage angestrebt. dort wird ähnlich gekämpft, aber es sind weit weniger leute bereit sich für eine gemeinschaftsklage zu registrieren als hier in einer woche das forum befeuern. kann ich gut verstehen, könnte hier doch auch angestrebt werden, man ist sich ja hier einig, die meisten posts geben sich doch eggenseitig recht, warum findet das nicht aus der virtuellen erregung. frust muss raus, aber nicht soviel, das man nicht mehr handeln möchte, besonders an den richtigen stellen.


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an Zimbo und alle anderen
da geb ich Zimbo in voller Zustimmung recht: hier kann man lesen soviel man will, eine konkrete Anleitung/beratung wie zu verfahren ist gibt es nicht. Viel Tipps und Urteile sind längst Schnee von gestern und nicht mehr wirkungsvoll in der Abwehr der GEZ.  Der "normale" Fall idt doch der: Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag gibt es nicht, nur Festsetzungsbescheide, denen natürlich fristgerecht mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung widersprochen wurde, und es keinen Widerspruchsbescheid gibt. Natürlich gibt es dann "Info"-Briefe usw. und dann gibt es Post vom GV oder FA. Und wie gehts jetzt weiter? Alle Tipps und rechtlichen Grundlagen und was so in den vorhergehenden Beiträgen genannt wurde, interessieren ja nicht. Wird nicht anerkannt nach dem Motto: GEZ darf das, also vollstrecken wir. Alles was vorher geschrieben wurde ist für die Katz.
Also noch mal die Frage: wer war in der gleichen Situation und ist aus der Nummer (und wie) wieder rausgekommen, und wenn`s nur Aussetzung ist o.ä.
bukh1


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Moment mal - dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und ist keine Rechtsberatung, die kann man aus formalen Gründen auch nicht erwarten.
Wenn sich der RBB nicht an die Regeln hält, dann bleibt einem nur noch alle anderen juristisch möglichen Register zu ziehen, auf die hier hingewiesen wird.
Und natürlich die politische Arbeit, dieses unsägliche Treiben endlich zu beenden, dafür muß sich jeder persönlich engagieren.
Sich von der Sache "freikaufen", indem man zähneknirschen die rechtswidrig erhobenen Beiträge doch bezahlt (und die Kohle dann weg ist) darf ja wohl nicht die einzige Option sein.

Außerdem hatte der eine oder andere ja Erfolg in der direkten Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Finanzbeamten, es hängt also offenbar auch mit der Arbeitsbelastung des einzelnen Sachbearbeiters zusammen.
Jeder Verwaltungsrechtler muß bei dem Sachverhalt, daß trotz Widerspruch und nicht abschließender Bescheidung vollstreckt wird, das Grausen kriegen und Finanzbeamte, die vom Verwaltungsrecht (ggf. etwas mehr als sonst erforderlich) Ahnung haben, können das nachvollziehen und geben den Vollstreckungsauftrag zurück ggf. mit dem Kommentar: Macht erstmal eure Hausaufgaben...

Ich sehe als Abwehrinstrumente, wenn sich der Finanzbeamte und seine Vorgesetzten nicht einsichtig zeigen nur den parallelen Rechtsweg für zielführend, nämlich einmal gerichtliche Abwehr der Vollstreckung und gleichzeitige Klage vor dem Verwaltungsgericht, auch wenn man noch keinen Widerspruchsbescheid in den Händen hat.


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Person E erhielt Just Antwort von der Senatskanzlei. Beantragt wurde:

Zitat
Person E kann ein Brief an Staatskanzlei Ihres Bundeslandes schreiben, mit der Bitte alle Dokumente zu schicken.
- vollständige rechtsverbindliche Liste der Gesetze mit Vorrechten
- alle Dokumente zur gemeinsamen Stelle.

Erhalten hat Person E:

Zitat
Wunschgemäß übersende ich Ihnen den derzeit gültigen Staatsvertrag für den Rundfunk und Telemedien vom 31.August 1991 i.d.F. des Achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (in Kraft seit dem 1.Januar 2016) sowie die Kopie einer Broschüre des rbb zur Rundfunkfinanzierung, die die gesetzlichen Grundlagen enthält... .

Person E erhielt auch bereits Antwort vom Finanzgericht Berlin/Brandenburg. Es muß noch etwas nachgereicht werden. Zumindest wurde die einstweilige Anordnung (§114FGO) nicht im Vorhinein abgelehnt/abgewiesen.

Person E sandte darüber hinaus eine Eingabe an den Präsidenten des Bundesfinanzhofs, ebenso eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundesministerium für Finanzen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Geschäftsführer des Finanzamts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 21:32 von Bürger«

a
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Ah, das ist gut, an die kann ich (man) auch noch schreiben. Hatte bisher nur eine fruchtlose Dienstaufsichtsbeschwerde und dann Strafantrag und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Stelle mir grad die Frage, was wohl los ist, wenn sich jeder von der Zuständigen Verwaltung die geltenden Gesetze zusenden lässt. Muss ja voll der Nervfaktor sein.

Die andere Frage, wenn man 10 Eur Ratenzahlung vereinbart, geht das auf Dauer durch, weil sich der Berg ja nicht abbaut sondern anwächst.
Das frag ich mich auch bei der jetzt gescheiterten Erzwingungshaft von Frau Baumert. Noch ein Bescheid, nochmal Knast?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 21:32 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

B
  • Beiträge: 5
Person X wollte Geld abheben - ging nicht...  :o
Dann kam diese Person X nachhause und fand einen Brief der Bank vor, in dem stand: Gläubiger FA F/X wollte mal Pfänden.
P Konto hatte diese Person X leider nicht eingerichtet. Hatte diese nicht so ganz auf dem Schirm, versucht es morgen aber noch umzuwandeln.
Nächste Woche gibt es einen Ausflug zum FA.

Keiner klopfte bei Person X vorher an die Tür.
Vielleicht sind die Eintreiber zu verängstigt nach den ganzen 'Vollzugs"beamten" verziehen sich wieder' Videos.

Wer weitere Erfahrungen hat, diese bitte gern teilen.


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Hallo

Person H geht es ähnlich. (Person H hat im Forum als Gast mitgelesen)
Vor kurzem kam die Zahlungsaufforderung vom Vollziehungsbeamten, auf die Ankündigung der Vollstreckung vor geraumer Zeit wurde schriftlich leider nicht erneut eingegangen von Person H, lediglich das sog. Ersuchen im FA angeschaut, der MA sagte damals, er werde eine Erwiderung nicht wieder zurücksenden.( Es gab schon mal eine Vollstreckungsankündigung, der schriftlich widersprochen wurde)
Auf die neue Zahlungsaufforderung möchte Person H nun reagieren, aber weiss nicht so richtig wie.
Allen sog. Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen mit Antrag auf Vollziehungsaussetzung, natürlich steht eine Antwort aus.
Person H ist nach dem Lesen ratlos und fühlt sich komplett überfordert, wie eine Erwiderung angesichts der inzwischen üblichen Praxis des BS aussehen könnte. Bzgl des möglichen Klagewegs bzw gerichtlichl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist Person H komplett unerfahren

Für Ratschläge oder weiterführenden Links wäre Person H sehr dankbar ....


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Person E findet seinen Thread nicht mehr, deshalb kommt es hier mit rein, einfach als Zwischeninformation.


Bei Person E sollte im Februar 2016 Besuch vom Finanzamt bekommen. Durch Abwehrschreiben, Eingaben an verschiedenen Institutionen etc. pp. wurde dies abgewendet. Vollstreckungsauftrag ist vom Dezember 2015. Das FA wollte wiederum Just bei Person E die Vollstreckung durchführen. Durch Wiederum weitere Abwehrschreiben ist auch dies bisher nicht eingetreten.

Vollstreckungen wurden bereits 2 Mal mit Terminierung anberaumt, niemand erschien bis Dato vom FA

Da das Finanzamt, Senatsverwaltung für Finanzen, Finanzgericht, Bürgermeister etc. pp. bisher alles schön ignorieren bez. für den Beitragsservice Urteilen und Kraft der Wassersuppe erläutern, geht alles mit rechten Dingen zu, wurde die EU-Kommission eingeschaltet.


Besonderen Dank geht hier an den User Profät Di Abolo und die Super Schriftstücke.  :)


Zumindest ist viel Zeit gewonnen worden.


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E

Emge Phil

Da das Finanzamt, Senatsverwaltung für Finanzen, Finanzgericht, Bürgermeister etc. pp. bisher alles schön ignorieren bez. für den Beitragsservice Urteilen und Kraft der Wassersuppe erläutern, geht alles mit rechten Dingen zu, wurde die EU-Kommission eingeschaltet.

Bitte beachten:

FG Berlin-Brandenburg (7 V 7177/15) - Einstellung, fehlender Bekanntgabenachweis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18702.0.html

Vollstreckung durch Fi-Amt > Eilrechtsschutz an Finanz- oder Verwaltungsgericht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19852.msg128449.html#msg128449


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