Liebe Mitstreiter!
Heute lief meine Verhandlung beim VG Gelsenkirchen.
Doch zu allererst möchte ich mich für die tatkräftige Unterstützung bei meinem begleitenden Publikum bedanken! Für mich wurde protokolliert, die Jugend war vertreten, die Familie, der runde Tisch und unser
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waren auch dabei.
Und mein Dank gilt auch – und da mag sich mancher die Augen reiben - dem Richter! Man kann nur sagen: Fair, sachlich, verbindlich mit Herz und Verstand. Was natüüüühhhrrrlich fehlte war ein mündliches Urteil oder Vorab-Einschätzung des Ausgangs meiner Klage.
Ich habe für die Aufhebung der Beitragsbescheide wegen Nicht-Nutzung der ÖR-Option (nutze schon seit über 20 Jahren weder Radio noch TV) geklagt. Zu Beginn habe ich erweiterte Klagebegründungen in Schriftform nachgereicht und um Aufnahme in die Akten gebeten. Aus diesen Unterlagen habe ich vorgetragen.
Fazit: (Noch) kein Urteil, sondern nur die Zusicherung, dass die Kammer meine Argumente diskutieren und mir das Urteil in wenigen Wochen zustellen wird.
Sachvortrag:
- Typisierung: Nichtnutzer und Nutzer werden in einen Topf geworfen, obwohl Nichtnutzer weit mehr als 10%, Berücksichtigung der Nichtnutzer würde auch keine unüberwindbare Hürde darstellen. Ich bin seit über 20 Jahren Nicht-Konsument der ÖR
- Die ungehinderte Unterrichtung aus allg. Zugänglichen Quellen lt. (Art.5 Abs 2 GG) .ist nicht gegeben. Dieses ungehindert ist nicht eingrenzbar, umdeutbar bzw. einschränkbar, hierfür gibt es klare Regeln, welchen Gerichte&Politik unterworfen sind. Das per GG verbriefte Schutzrecht des Bürgers gegen Staatswillkür wurde ausgehebelt und verletzt.
- Der Rundfunkbeitrag kommt als eine Grundpflicht daher, welche durch das Grundgesetz verboten ist.
- Unversehrtheit der Wohnung: Eine Abgabe auf Wohnraum kann zu deren Verlust führen, wenn die Miete wegen der Abgaben nicht mehr gezahlte werden kann
- Der Rundfunkbeitrag ist völlig überhöht: Ich bezahle Null Euro, da die Berechnung der Beitragshöhe in RbStV nicht, wie zwingend vorgeschrieben, gesetzlich geregelt ist.
- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum: Wenn jemand mir das Geld aus der Tasche zieht, greift er in mein Eigentum ein.
- Beim Rundfunkstaatsvertrag und den auf ihm beruhenden Gesetzen der Länder zur Erhebung des Rundfunkbeitrags um verbotene Verfassungsdurchbrechungen, denen Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG entgegensteht.
- Der Rundfunkbeitrag ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vereinigungs- und Vertragsfreiheit: Ich werde gezwungen, mit einem Verein einen Vertrag abzuschließen, ohne eine Gegenleistung und Mitbestimmung zu erhalten. Analogon: IHK-Zwangsbeitrag
- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Ergänzung zu Absatz 6 der Klageschrift (Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot), Anmerkung zur Klageerwiderung des WDR, Absatz 2., Seite 8/19
- Rundfunkbeitrag erscheint wir eine Steuer auf Wohnraum
- Der Rundfunkbeitrag verletzt Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Weitere Details können meiner Klage-Erweiterung entnommen werden, welche ich bald hochladen werde.
Schlussbemerkung des Richters, Tenor: Grundrechte wären Auslegungssache, sie wären eine „Geisteswissenschaft“. Die Kammer, also er und seine 3 Kollegen wären der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag im Sinne der „Moderne“ mit dem GG vereinbar wäre. Auch Grundrechte wären nicht statisch. Mal sehen, was da noch herauskommt, ab nun ginge es für mich mit RA weiter …
Schlussbemerkung meinerseits, Tenor: Für die Auslegung von Grundrechten wiederum klare Gesetze und Vorschriften, denen sich ALLE zu unterwerfen haben, diametrale Aussagen und Gesetzesumkehrungen wie z.B. beim (Art.5 Abs.2 GG) sind per Gesetz ausgeschlossen. Dies werde ich weiterverfolgen –> Nächste Instanz.
Einschätzung meinerseits: Die Klage wird angewiesen …
Kämpferische Grüße
und
bis zum 13.2. auf'm Infostand in Essen, Ruhrpott