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  • Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr: 26. Januar 2016

Autor Thema: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr  (Gelesen 9621 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Bahnhofsvorplatz 3
(also direkt am Bahnhof)

45879 Gelsenkirchen

Dienstag, 26.01.16

13.15 Uhr


googlemaps.
https://www.google.de/maps/search/verwaltungsgericht+gelsenkirchen/data=!4m2!2m1!4b1?hl=de&dg=dbrw&newdg=1

Ein sehr aktiver Mitstreiter wird an diesem Termin seine Verhandlung haben.

Also alle, die irgendwie können, hingehen. 8)

Ich würde supergerne auch daran teilnehmen, kann es aber leider  :( nicht.

Wer also Zeit hat und/oder in der Nähe ist, es tut einfach unheimlich gut, Verstärkung zu haben. :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Lieber Mitstreiter,

wünsche denn mal für morgen gutes Gelingen. :)

Wäre super gerne auch dabei, vor allem, um zu sehen/hören wie deine Argumente ankommen werden,

dies würde ich gerne hautnah erleben wollen.

(bin zumindestens im Gedanken dabei 8))

Aber du wirst ja sicher berichten, dafür schon mal ein dickes Danke Schön :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
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Viel Glück und Richter, die sich an Recht und Gesetz halten.
Ein statistisch abweichendes Urteil würde der Glaubwürdigkeit der Justiz gut zur Gesicht stehen und die Hoffnung auf unabhängige Richter stärken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 23:39 von Viktor7«

d
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Ich werde mein Bestes geben, ich rechne mit 3-5 Leuts im Publikum.
Habe mich vorbereitet und werde den Richter gezielt und freundlich um Beurteilung der Rechtsverstösse in den Bereichen GG, Gleicheitsgebot, Typisierung und Freistellung bei Nichtnutzung bitten. Grundlagen: Eigene Klageschrift, Ergänzung der eigenen Klageschrift, Klageerwiderung des WDR und bisherige Urteile
Ziel: Aufhebung der Bescheide wegen Nichtnutzung der ÖR-Medienoption. Behelfsweise Angriff über die Grundrechtsverletzungen.

Wird wohl abgewiesen, aber der Versuch ist es allemal wert

Kämpferische Grüße und Danke für euren Beistand!


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S
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Gibt es schon Infos zu der Verhandlung?


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d
  • Beiträge: 52
Liebe Mitstreiter!

Heute lief meine Verhandlung beim VG Gelsenkirchen.

Doch zu allererst möchte ich mich für die tatkräftige Unterstützung bei meinem begleitenden Publikum bedanken! Für mich wurde protokolliert, die Jugend war vertreten, die Familie, der runde Tisch und unser  8) Hero Maxkraft24  8) waren auch dabei.

Und mein Dank gilt auch  – und da mag sich mancher die Augen reiben -  dem Richter! Man kann nur sagen: Fair, sachlich, verbindlich mit Herz und Verstand. Was natüüüühhhrrrlich fehlte war ein mündliches Urteil oder Vorab-Einschätzung des Ausgangs meiner Klage. :-[

Ich habe für die Aufhebung der Beitragsbescheide wegen Nicht-Nutzung der ÖR-Option (nutze schon seit über 20 Jahren weder Radio noch TV) geklagt. Zu Beginn habe ich erweiterte Klagebegründungen in Schriftform nachgereicht und um Aufnahme in die Akten gebeten. Aus diesen Unterlagen habe ich vorgetragen.

Fazit: (Noch) kein Urteil, sondern nur die Zusicherung, dass die Kammer meine Argumente diskutieren und mir das Urteil in wenigen Wochen zustellen wird.

Sachvortrag:

- Typisierung: Nichtnutzer und Nutzer werden in einen Topf geworfen, obwohl Nichtnutzer weit mehr als 10%, Berücksichtigung der Nichtnutzer würde auch keine unüberwindbare Hürde darstellen. Ich bin seit über 20 Jahren Nicht-Konsument der ÖR

- Die ungehinderte Unterrichtung aus allg. Zugänglichen Quellen lt. (Art.5 Abs 2 GG) .ist nicht gegeben. Dieses ungehindert ist nicht eingrenzbar, umdeutbar bzw. einschränkbar, hierfür gibt es klare Regeln, welchen Gerichte&Politik unterworfen sind. Das per GG verbriefte Schutzrecht des Bürgers gegen Staatswillkür wurde ausgehebelt und verletzt.

- Der Rundfunkbeitrag kommt als eine Grundpflicht daher, welche durch das Grundgesetz verboten ist.

- Unversehrtheit der Wohnung: Eine Abgabe auf Wohnraum kann zu deren Verlust führen, wenn die Miete wegen der Abgaben nicht mehr gezahlte werden kann

- Der Rundfunkbeitrag ist völlig überhöht: Ich bezahle Null Euro, da die Berechnung der Beitragshöhe in RbStV nicht, wie zwingend vorgeschrieben, gesetzlich geregelt ist.

- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum: Wenn jemand mir das Geld aus der Tasche zieht, greift er in mein Eigentum ein.

- Beim Rundfunkstaatsvertrag und den auf ihm beruhenden Gesetzen der Länder zur Erhebung des Rundfunkbeitrags um verbotene Verfassungsdurchbrechungen, denen Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG entgegensteht.

- Der Rundfunkbeitrag ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vereinigungs- und Vertragsfreiheit: Ich werde gezwungen, mit einem Verein einen Vertrag abzuschließen, ohne eine Gegenleistung und Mitbestimmung zu erhalten. Analogon: IHK-Zwangsbeitrag

- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit

- Ergänzung zu Absatz 6 der Klageschrift (Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot), Anmerkung zur Klageerwiderung des WDR, Absatz 2., Seite 8/19

- Rundfunkbeitrag erscheint wir eine Steuer auf Wohnraum

- Der Rundfunkbeitrag verletzt Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Weitere Details können meiner Klage-Erweiterung entnommen werden, welche ich bald hochladen werde.

Schlussbemerkung des Richters, Tenor: Grundrechte wären Auslegungssache, sie wären eine „Geisteswissenschaft“. Die Kammer, also er und seine 3 Kollegen wären der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag im Sinne der „Moderne“ mit dem GG vereinbar wäre. Auch Grundrechte wären nicht statisch. Mal sehen, was da noch herauskommt, ab nun ginge es für mich mit RA weiter …

Schlussbemerkung meinerseits, Tenor: Für die Auslegung von Grundrechten wiederum klare Gesetze und Vorschriften, denen sich ALLE zu unterwerfen haben, diametrale Aussagen und Gesetzesumkehrungen wie z.B. beim (Art.5 Abs.2 GG) sind per Gesetz ausgeschlossen. Dies werde ich weiterverfolgen –> Nächste Instanz.

Einschätzung meinerseits: Die Klage wird angewiesen …

Kämpferische Grüße
und
bis zum 13.2. auf'm Infostand in Essen, Ruhrpott


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Danke @democratic, für diesen tollen Bericht. Da der Richter meint, Grundgesetze sind Auslegungssache, kann man schon erkennen, wie es weitergehen könnte. Dazu werden die altbekannten Urteile der Schande zitiert. Warum Grundgesetze plötzlich nicht statisch sein sollen, ist sehr fragwürdig, weil ein Verwaltungsgericht doch gar nicht darüber entscheiden kann. Wenn das Verwaltungsgericht zweifel hat, dass der Rundfunkbeitrag wegen den statischen Grundgesetzen nicht grundgesetzkonform ist, müsste ja eigentlich erst gegen den Rundfunkbeitrag entschieden werden, danach müsste/könnte das Grundgesetz geändert werden, dann erst wäre der Rundfunkbeitrag verfassungskonform in einem neuen Gesetz möglich. Allerdings nicht rückwirkend, so dass die Widersprüche offenkundig sind. Das Grundgesetz in seiner jetzigen, statischen Fassung schützt uns vor solcher Staatswillkür. Leider wird ja verhindert, dass das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung herangezogen wird, sonst wäre der Spuk schon vorbei. Erstaunlich, dass ein Richter, der Recht sprechen soll, plötzlich das Grundgesetz hinderlich findet, weil es statisch ist, also lange Zeit nicht geändert wurde. Der Richter möchte gerne, dass das Grundgesetz geändert wird, um staatliche Willkür zu ermöglichen.  |-  gruselig... :-\


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anne-mariechen

Schlussbemerkung des Richters, Tenor: Grundrechte wären Auslegungssache, sie wären eine „Geisteswissenschaft“. Die Kammer, also er und seine 3 Kollegen wären der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag im Sinne der „Moderne“ mit dem GG vereinbar wäre. Auch Grundrechte wären nicht statisch. Mal sehen, was da noch herauskommt, ab nun ginge es für mich mit RA weiter …

Schlussbemerkung meinerseits, Tenor: Für die Auslegung von Grundrechten wiederum klare Gesetze und Vorschriften, denen sich ALLE zu unterwerfen haben, diametrale Aussagen und Gesetzesumkehrungen wie z.B. beim (Art.5 Abs.2 GG) sind per Gesetz ausgeschlossen. Dies werde ich weiterverfolgen –> Nächste Instanz.

Wenn ein Richter im VG-Verfahren eine solche Aussage trifft: Grundrechte wären Auslegungssache, Grundrechte wären nicht statisch

--- >>> dann müssen die Sachverhalt des RBStV zum jetzigen Zeitpunkt, sofort zum Bundesverfassungsgericht geben werden.

Nur dort kann die gesteuerte Geisteswissenschaft der Richter und der Politiker überprüft wird.

Das gilt für den derzeit gültigen RBStV und für jede folgende Änderung (RÄStV) in der sozusagen die Interessen der RF-Lobby alle paar Jahre neu gesteuert wird. Das würde mir als Richter auch auf den ......... gehen.

Nur durch diese vorgehensweise der Willkür werden Gesetze und Grundrechte nicht mehr statisch. Parteipolitische Interessensanpassung kann nicht von Gerichten toleriert werden.

Die Richter und Ihre Kammer müssen Ihre Aufgabe gegen über dem Klagenden gerecht wahrnehmen.

Sonst klingt das so, als wie wenn den Richtern und der Kammer unser Grundgesetz (GG) gleichgültig und egal ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2016, 00:43 von Bürger«

m
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Ein paar ergänzende Sätze zu dem Bericht von democratic.

Der Richter war sympathisch und verständnisvoll. Er scheute einen Austausch mit dem Kläger nicht. Die Verfassungsfragen seien für ihn diskussionsfähig. Der ÖRR hat lt. BVerfG seine Berechtigung und soll nötig sein. Die Kammer hat sich in der Vergangenheit mit dem Thema befasst und die Richter des VG Gelsenkirchen schließen sich gefühlt der uns bekannten Tendenz an. Der Richter deutete jedoch an, nicht jedem bisherigen Urteilsspruch/jeder Denkweise zuzustimmen und falls sich der Kläger weiter mit dem Thema befassen möchte, wird er gespannt sein, wie es letztendlich ausgehen wird. Damit die nachgereichten Unterlagen/Argumente gewürdigt/berücksichtigt werden, ergeht das Urteil nach Auswertung der Schriftsätze.

Die zuletzt geäußerten Gedanken sind teilweise widersprüchlich, dies scheint dem Richter nicht aufgefallen zu sein. Wozu die in Aussicht gestellte Berufungsmöglichkeit, wenn die nachgereichten Unterlagen/Argumente zum Erfolg der Klage oder einer Vorlage an das BVerfG führen würden.

PS.:
Es hat mich gefreut die anwesenden Unterstützer kennen zu lernen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2016, 22:37 von maxkraft24«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@ democratic
Vielen Dank für deinen Einsatz und dein Engagement

und natürlich für Deinen tollen und ausführlichen Bericht. :) 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2016, 23:51 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vielen Dank auch von mir für den sehr lesenswerten Bericht und meine Anerkennung für diese augenscheinlich "reife Leistung"!

Die zuletzt geäußerten Gedanken sind teilweise widersprüchlich, dies scheint dem Richter nicht aufgefallen zu sein.

Bestünde denn auch nach der Verhandlung noch die Möglichkeit, einen Schriftsatz nachzureichen, der eben diese Widersprüchlichkeit noch einmal aufgreift?


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Liebe Mitstreiter!

anbei meine Klageerweiterung zum Download aus der Dropbox: https://www.dropbox.com/s/q5fx6wcq5jpjc4g/160126-Nachreichung%20Klageargumente%20%26%20Widerspr%C3%BCche-anonymisiert.docx?dl=0

Teile, welche die Grundrechtsverletzungen ansprechen, stammen von www.rundfunkbeitragsklage.de, einem Projekt der Grundrechteparteil www.grundrechtepartei.de.

@bürger & @maxkraft24: An die Widersprüche kann ich mich kaum noch erinnern, @maxkraft24, kannst du mir auf die Sprünge helfen?

Kämpferische Grüße


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Der Richter deutete jedoch an, nicht jedem bisherigen Urteilsspruch/jeder Denkweise zuzustimmen und falls sich der Kläger weiter mit dem Thema befassen möchte, wird er gespannt sein, wie es letztendlich ausgehen wird.

Der Richter deutete mehrmals zwischen den Zeilen das Fortführen (Berufung) der Klage während der mündlichen Verhandlung an. Das ist widersprüchlich zum zweiten Satz:

Damit die nachgereichten Unterlagen/Argumente gewürdigt/berücksichtigt werden, ergeht das Urteil nach Auswertung der Schriftsätze.

Wozu die im Verfahren mehrfach angedeutete Fortführung (Berufung) deiner Klage, wenn die nachgereichten Argumente zum Erfolg der Klage oder einer Vorlage an das BVerfG durchaus führen können? Deshalb gab es das Urteil nicht sofort am Verhandlungstag. Der Richter hätte hier eine klare Aussage machen sollen: Die Berufung wird zugelassen, wenn die nachgereichten Argumente nicht zum Erfolg der Klage reichen. Der mögliche Erfolg der Klage wurde nicht bekräftigt. Für mich klingt es nach einer höflichen Formulierung, um das bereits feststehende Urteil nicht sofort aussprechen zu müssen.

Bürger meint doch sicherlich, man könnte hier nachhaken. Wozu die Fortführung nötig, wenn die Argumente zur Verfassungswidrigkeit führen?


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K
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  • "Geist ist geil"
 :'(

... dem Streiter K hatte der Richter des VG vorgestern auch gesagt, das er vollstes Verständnis für seine Argumente sowie für die Widerspruchs- und Klagepunkte hat, er persönlich auch 3-fach zum Pflichtbeitrag herangezogen würde und das alles wirklich gut nachvollziehen kann ...  ??? :laugh:

... die aufkeimende, gedankliche Freude  :angel: währte jedoch bei K nur kurz ...  :(

da ja bereits der Gegner aus Köln sein Erscheinen abgesagt hatte, weil das Ergebnis und die Vorgehensweise am VG tausendfach bekannt und so ein Termin mittlerweile nur noch lästig ist ...  >:(

... und der Richter dann hinzufügte: Er kann sich nicht über geltendes Recht (er meinte die bereits ergangenen höherrangigen Urteile) hinwegsetzen ...

K müsse dann halt "ein Haus" weitergehen ...  :-\

Seine letztmögliche Frage, ob, wie bereits ja mehrfach geschehen, das Verfahren auch ruhend gestellt werden könne, wurde ebenso negativ beantwortet: "Sowas machen wir hier nicht" !  :P

K würde also, trotz "netter Richter", keine große Hoffnung auf auch nur ein Ansatzweise bekömmliches Urteil legen ...

 :-\


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der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

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Vielen Dank für den Bericht,

war ja leider nicht anders zu erwarten. >:(

"Nach besten Wissen und Gewissen  ???"

OK

Wie war nochmal die Vereidigung........?


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