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Autor Thema: GEZ Altlasten von alter Wohnung - nach Umzug in WG  (Gelesen 2752 mal)

n
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Hallo Liebes Forum,
habe mich hier mal angemeldet, weil ich bezüglich der GEZ echt überfragt bin und mir ein "Suchen" auch keine befriedigende Lösung gegeben hat.
Es geht um folgenden Fall : Person A wohnte von September 2013 bis September 2014 in einer alleinigen Wohnung und hat die GEZ-Gebühren nicht bezahlt. Seit September 2014 wohnt Person A zusammen mit den Personen B und C in einer gemeinsamen WG und sie teilen sich die Rundfunkgebühren.
Person A hatte jedoch vergessen den neuen Wohnsitz anzumelden, wodurch ein Bußgeld beim Einwohnermeldeamt entstand. Durch die Ummeldung (von Wohnung in die WG) hat die GEZ davon erfahren und Person A angeschrieben, dass sie nun 470 Euro zahlen müsse (das sind die versäumten GEZ-Gebühren der letzten Jahre).
Jedoch teilt sich ja Person A seit September 2014 die Gebühren zusammen mit Person B und C. Also müsste Person A nur die Gebühren von September 2013- September 2014 nachzahlen.
Oder wie sieht das aus? Wie muss Person A weitervorgehen?

Liebe Grüße Nico :)


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G
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Person A hatte jedoch vergessen den neuen Wohnsitz anzumelden, wodurch ein Bußgeld beim Einwohnermeldeamt entstand.

Auch wenn das ein Nebenschauplatz ist, aber nur interessehalber: Wann hat Person A sich denn umgemeldet - vor oder nach Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes am 01.11.? Bei erst kürzlich erfolgtem tatsächlichem Umzug erscheint mir ein Bußgeld ungewöhnlich, da nicht mal ein paar Monate her.

Wie hoch war denn das Bußgeld?

Also müsste Person A nur die Gebühren von September 2013- September 2014 nachzahlen.
Oder wie sieht das aus?

So sieht's aus, wobei ich das "nur" streichen würde.  :P

Wie muss Person A weitervorgehen?

Was Person A offiziell nach Rechtslage tun muss, ist ganz klar und einfach: Überweisung über den geforderten Betrag veranlassen und zwar subito.

Faktisch hat Person A je nach Gesinnung und Ziel natürlich weitere Möglichkeiten:

1. Alles ignorieren und es darauf ankommen lassen (inkl. Pfändung, etwaiger Ordnungshaft, etc.).

2. Mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen (Widerspruch, Klage). Langer Atem vorausgesetzt.

3. Sich einen Nachbarn an der früheren Adresse schnappen und nach seiner Beitragsnummer fragen. Dann war Person A eben rein zufällig auch im fraglichen Zeitraum in einer WG gewesen, da sich Person A einsam fühlte und gemeinsam täglich das hochwertige Programm genießen wollte. ;)


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C
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Möglichkeit 3 Scheint sinnvoll und MR. XYZ hat das mir seiner jetzigen Frau XYZ auch so gemacht. hat 3-4 Wochen gedauert bis sie sich gemeldet haben und Sie wurde abgemeldet.


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e
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Haha >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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