Person A hatte jedoch vergessen den neuen Wohnsitz anzumelden, wodurch ein Bußgeld beim Einwohnermeldeamt entstand.
Auch wenn das ein Nebenschauplatz ist, aber nur interessehalber: Wann hat Person A sich denn umgemeldet - vor oder nach Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes am 01.11.? Bei erst kürzlich erfolgtem tatsächlichem Umzug erscheint mir ein Bußgeld ungewöhnlich, da nicht mal ein paar Monate her.
Wie hoch war denn das Bußgeld?
Also müsste Person A nur die Gebühren von September 2013- September 2014 nachzahlen.
Oder wie sieht das aus?
So sieht's aus, wobei ich das "nur" streichen würde.
Wie muss Person A weitervorgehen?
Was Person A offiziell nach Rechtslage tun muss, ist ganz klar und einfach: Überweisung über den geforderten Betrag veranlassen und zwar subito.
Faktisch hat Person A je nach Gesinnung und Ziel natürlich weitere Möglichkeiten:
1. Alles ignorieren und es darauf ankommen lassen (inkl. Pfändung, etwaiger Ordnungshaft, etc.).
2. Mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen (Widerspruch, Klage). Langer Atem vorausgesetzt.
3. Sich einen Nachbarn an der früheren Adresse schnappen und nach seiner Beitragsnummer fragen. Dann war Person A eben rein zufällig auch im fraglichen Zeitraum in einer WG gewesen, da sich Person A einsam fühlte und gemeinsam täglich das hochwertige Programm genießen wollte.