Seid gegrüßt liebe Forengemeinde, ich möchte hier kurz ein fiktives Problem, einer fiktiven Person schildern und hoffe auf hilfreiche Beiträge dazu.
Person A hat am letzten Freitag eine Mahnung vom Beitragsservice erhalten und soll nun bis 17.01 den geforderten Mahnbetrag ausgleichen, ansonsten drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Der Mahnbetrag setzt sich aus Forderungen vom November bis Dezember 2014, sowie vom Januar bis März 2015 und Mahnbegühren zusammen.
Person A ist von den Beitragszahlungen allerdings befreit und hat alle Unterlagen auch fristgerecht beim Beitragsservice eingereicht.
Dazu eine kurze Erläuterung:
Da Person A beim Beitragsservice automatisch angemeldet wurde, erhielt sie 2014 eine Zahlungsaufforderung für den Zeitraum vom Januar 2013 bis September 2014 - woraufhin Person A im September 2014 einen Antrag auf Befreiung gestellt hat. Der Beitragsservice hat sich dann nicht mehr bei Person A gemeldet. Im Januar 2015 erhielt Person A dann ein Schreiben vom Beitragsservice, dass der Antrag im September 2014 eingangen wäre und Person A wird daraufhin rückwirkend vom Januar 2013 bis Oktober 2014 von den Beiträgen befreit.
Im November 2014 hat Person A dann einen weiteren Befreiungsantrag gestellt. Es verging wieder einige Zeit, ohne dass Person A vom Beitragsservice kontaktiert wurde.
Im Januar 2015 erhielt Person A dann aber eine Forderung für den Zeitraum ab November 2014. Person A hat daraufhin beim Beitragsservice angerufen und nachgefragt warum sie diese Forderung erhält, obwohl sie ja einen Antrag auf Befreiung gestellt hatte. Person A wurde dann erklärt, das es dank des großen Aufgebots von Anträgen zu Verzögerungen kommen kann und sich die Forderungen und das Bearbeiten der Anträge eventuell überschnitten habe und deswegen erstmal weiter abwarten solle. Person A folgt dieser Bitte und macht sich keine weiteren Gedanken drüber.
Im Februar 2015 erhält Person A dann wieder Zahlungsaufforderungen für den genannten Zeitraum und Person ruft erneut, diesmal verärgert beim Beitragsservice an. Person A wird darüber informiert das keinerlei Anträge von Person A vorliegen würden. Obwohl das nicht sein kann, schickt Person A eine Zweitschrift an den Beitragsservice. Ende März erhält Person A dann wieder ein Schreiben, das der Antrag eingegangen wäre, aber die Frist nicht gewahrt wurde und somit nicht für den Zeitraum vom November 2014 bis März 2015 befreit werden kann. Person wird nur vom April 2015 bis Oktober 2015 befreit.
Im Mai 2015 erhält Person A dann einen Festsetzungsbescheid, gegen den Person A dann einen unbegründeten Widerspruch per Fax einreicht. Im Juni 2015 erhält Person A dann einen weiteren Festsetzungsbescheid, aber keine Reaktion auf den Widerspruch.
Im Oktober 2015 erhält Person A dann ein Schreiben das der Widerspruch eingegangen wäre und das sie gerne eine Begründung haben möchten. Person A schickt daraufhin im gleichen Monat eine Begründung und wieder einen Befreiungsantrag per Fax und zusätzlich per Post.
Im Dezember 2015 erhält Person A dann ein Schreiben (auf den 26.11.2015 datiert) vom Beitragsservice, dass der Antrag von Person A am 23.11.2015 beim Beitragsserivce eingegangen wäre. Person A wird für den Zeitraum vom November 2015 erneut befreit.
Zudem wird Person A mitgeteilt, dass der Widerspruch geprüft wurde und "...können Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume bei unserer Entscheidung auf Grundlage Ihres Antrags nunmehr berücksichtigen. Unsere Entscheidungen werden wir Ihnen mit separater Post mitteilen." Unter diesem Schreiben steht dann wieder ein Hinweis auf den offenen Betrag.
Person A erhält kein weiteres Schreiben vom Beitragsservice über die Entscheidung, stattdessen erhält Person A im Januar 2016 die Anfangs erwähnte Mahnung.
Wie soll Person A nun weiter vorgehen, soll sie Widerspruch gegen die Mahnung einreichen? Diesbezüglich finden sich keine Informationen in dem Schreiben, ob dies überhaupt möglich ist.
Vielen dank für eurer Unterstützung,
Grüße.