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Autor Thema: Mahnung mit Androhung (trotz Befreiungsanträgen und Widersprüchen)  (Gelesen 6093 mal)

S
  • Beiträge: 8
Seid gegrüßt liebe Forengemeinde, ich möchte hier kurz ein fiktives Problem, einer fiktiven Person schildern und hoffe auf hilfreiche Beiträge dazu.

Person A hat am letzten Freitag eine Mahnung vom Beitragsservice erhalten und soll nun bis 17.01 den geforderten Mahnbetrag ausgleichen, ansonsten drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Der Mahnbetrag setzt sich aus Forderungen vom November bis Dezember 2014, sowie vom Januar bis März 2015 und Mahnbegühren zusammen.
Person A ist von den Beitragszahlungen allerdings befreit und hat alle Unterlagen auch fristgerecht beim Beitragsservice eingereicht.

Dazu eine kurze Erläuterung:

Da Person A beim Beitragsservice automatisch angemeldet wurde, erhielt sie 2014 eine Zahlungsaufforderung für den Zeitraum vom Januar 2013 bis September 2014 - woraufhin Person A im September 2014 einen Antrag auf Befreiung gestellt hat. Der Beitragsservice hat sich dann nicht mehr bei Person A gemeldet. Im Januar 2015 erhielt Person A dann ein Schreiben vom Beitragsservice, dass der Antrag im September 2014 eingangen wäre und Person A wird daraufhin rückwirkend vom Januar 2013 bis Oktober 2014 von den Beiträgen befreit.

Im November 2014 hat Person A dann einen weiteren Befreiungsantrag gestellt. Es verging wieder einige Zeit, ohne dass Person A vom Beitragsservice kontaktiert wurde.

Im Januar 2015 erhielt Person A dann aber eine Forderung für den Zeitraum ab November 2014. Person A hat daraufhin beim Beitragsservice angerufen und nachgefragt warum sie diese Forderung erhält, obwohl sie ja einen Antrag auf Befreiung gestellt hatte. Person A wurde dann erklärt, das es dank des großen Aufgebots von Anträgen zu Verzögerungen kommen kann und sich die Forderungen und das Bearbeiten der Anträge eventuell überschnitten habe und deswegen erstmal weiter abwarten solle. Person A folgt dieser Bitte und macht sich keine weiteren Gedanken drüber.

Im Februar 2015 erhält Person A dann wieder Zahlungsaufforderungen für den genannten Zeitraum und Person ruft erneut, diesmal verärgert beim Beitragsservice an. Person A wird darüber informiert das keinerlei Anträge von Person A vorliegen würden. Obwohl das nicht sein kann, schickt Person A eine Zweitschrift an den Beitragsservice. Ende März erhält Person A dann wieder ein Schreiben, das der Antrag eingegangen wäre, aber die Frist nicht gewahrt wurde und somit nicht für den Zeitraum vom November 2014 bis März 2015 befreit werden kann. Person wird nur vom April 2015 bis Oktober 2015 befreit.

Im Mai 2015 erhält Person A dann einen Festsetzungsbescheid, gegen den Person A dann einen unbegründeten Widerspruch per Fax einreicht. Im Juni 2015 erhält Person A dann einen weiteren Festsetzungsbescheid, aber keine Reaktion auf den Widerspruch.
Im Oktober 2015 erhält Person A dann ein Schreiben das der Widerspruch eingegangen wäre und das sie gerne eine Begründung haben möchten. Person A schickt daraufhin im gleichen Monat eine Begründung und wieder einen Befreiungsantrag per Fax und zusätzlich per Post.

Im Dezember 2015 erhält Person A dann ein Schreiben (auf den 26.11.2015 datiert) vom Beitragsservice, dass der Antrag von Person A am 23.11.2015 beim Beitragsserivce eingegangen wäre. Person A wird für den Zeitraum vom November 2015 erneut befreit.

Zudem wird Person A mitgeteilt, dass der Widerspruch geprüft wurde und "...können Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume bei unserer Entscheidung auf Grundlage Ihres Antrags nunmehr berücksichtigen. Unsere Entscheidungen werden wir Ihnen mit separater Post mitteilen." Unter diesem Schreiben steht dann wieder ein Hinweis auf den offenen Betrag.

Person A erhält kein weiteres Schreiben vom Beitragsservice über die Entscheidung, stattdessen erhält Person A im Januar 2016 die Anfangs erwähnte Mahnung.

Wie soll Person A nun weiter vorgehen, soll sie Widerspruch gegen die Mahnung einreichen? Diesbezüglich finden sich keine Informationen in dem Schreiben, ob dies überhaupt möglich ist.

Vielen dank für eurer Unterstützung,
Grüße.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 19:10 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Eine Mahnung kommt mehr oder weniger nach einem Bescheid, wenn dieser nicht beglichen wird und aus Sicht des Versenders ein offener Posten besteht.

Reagierend könnte mittels Fax (nachweisbar) nach dem aktuellen Bearbeitungsstand gefragt werden.
Normal würde nach einer Mahnung noch eine weitere folgen, aber diese wird inzwischen wahrscheinlich öfters weg gelassen, laut Gesetzen reicht das einmal gemahnt werden muss, dann könnte mit zeitlichem Abstand eine Information zum Start einer Vollstreckung kommen und in etwa gleichzeitig Post von GV oder Stadtkasse oder Finanzamt. Sollte das tatsächlich passieren, würde eine Person A, wenn kein Posten offen ist, weil befreit, mit dem GV bzw. dem Mitarbeiter bei Stadtkasse oder Finanzamt reden und Unterlagen vorlegen, aus welchen die Befreiung über den zu vollstreckenden Zeitraum hervor geht. Dazu muss, wenn es so weit wäre die Tabelle eines Vollstreckungsersuchen angeschaut werden. Aber noch ist es ja nicht soweit.

Wären laut Person A irgendwann Zeiträume nicht befreit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 19:01 von Bürger«

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Danke für deine Antwort PersonX,

vielleicht hast du den Eingangspost nur überflogen, oder er ist nicht ganz so einfach nachzuvollziehen, aber der derzeitige Bearbeitungsstand ist eigentlich klar und der lautet Mahnung - > Person A soll bis zum 17.01 die offenen Beträge begleichen. Welche Informationen soll sich Person A diesbezüglich also noch einholen? Wie ja aus meinem Eingangspost hervorgeht, bezieht sich die Mahnung auf den Zeitraum welche nicht vom Beitragsservice befreit wurden, weil der Antrag auf Befreiung nicht fristgerecht gewesen sein soll.

Die wichtigsten Informationen befinden sich eigentlich im Anfang und im Ende meines Postings - der Zwischenteil dürfte aber dennoch wichtig für das Gesamtverständnis sein. Ich würde dich daher gern bitten, nochmal drüber zu schauen.

Dank dir.
Grüße



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 19:01 von Bürger«

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Zudem wird Person A mitgeteilt das der der Widerspruch geprüft wurde und "...könen Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume bei unserer Entscheidung auf Grundlage Ihres Antrags nunmehr berücksichtigen. Unsere Entscheidungen werden wir Ihnen mit seperater Post mitteilen."

Spätestens damit sollte sich Person A doch entspannt zurücklehnen können. Sofern ich das richtig verstanden habe, betrifft dies den fraglichen Zeitraum der Befreiung, dem im Zuge dessen ja stattgegeben wurde.


Wie soll Person A nun weiter vorgehen, soll sie Widerspruch gegen die Mahnung einreichen? Diesbezüglich finden sich keine Informationen in dem Schreiben, ob dies überhaupt möglich ist.

Da eine simple Mahnung ja wieder keinen Verwaltungsakt darstellt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden könnten, würde ich an Stelle von Person A lediglich auf Beitragsbescheide reagieren, um Unrecht nicht formal rechtskräftig werden zu lassen.

Je nachdem, wie sicher sich Person A ist, kann auch dem Besuch eines Gerichtsvollziehers mit Gelassenheit entgegengesehen werden. Soll dieser sich doch dann bei Kaffee und Kuchen selbst durch den Papierkram wühlen, bei dem die eine Hand offenbar nicht weiß, was die andere tut.

Warum wurde der erste Befreiungsantrag eigentlich erst im September 2014 gestellt? Zwar hat die rückwirkende Befreiung, die so meines Wissens gar nicht vorgesehen ist, hier geklappt, doch ging Person A da kein unnötiges Risiko ein, nachdem die Befreiungsvoraussetzungen offenbar von Beginn an gegeben waren?

Welchen Grund hat es ferner, dass Person A sich da immer wieder etappenweise befreien lassen muss?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 19:04 von Bürger«

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Person A hat aber kein weiteres Schreiben vom Beitragsservice erhalten, wie sich der Beitragsservice nun entschieden hat und das ist sehr verwunderlich. Einfach nicht auf die Mahnung zu reagieren hält Person A auch nicht für den richtigen Weg, weiß aber aus Erfahrung das man sich auf telefonische Aussagen auch nicht verlassen kann. Wenn du aber sagst, das Person A auch gar kein Widerspruch auf die Mahnung einlegen kann, nun...

Der erste Beifreiungsantrag resultiert daraus, das sich Person A bis dato keine GEZ Gebühren gezahlt hat, sich die GEZ aber erst zu diesesm Zeitpunkt gemeldet und Person A darüber informiert hatte das nun automatisch alle Haushalte angemeldet wurden. Dann musste Person A sich ja befreien lassen und konnte die Schreiben nicht einfach ignorieren, wie das vor der neuen Gesetzlage noch möglich war.

Person A bezieht aus gesundheitlichen Gründen Arbeitslosengeld 2 und ist daher nicht immer kontinuierlich von der Beitragspflicht befreit, in der Regel ist man dann immer nur ein halbes Jahr bzw ein Jahr befreit.

Ich würde mich über weitere Antworten freuen, vielen dank.
Grüße.


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Der erste Beifreiungsantrag resultiert daraus, das sich Person A bis dato keine GEZ Gebühren gezahlt hat, sich die GEZ aber erst zu diesesm Zeitpunkt gemeldet und Person A darüber informiert hatte das nun automatisch alle Haushalte angemeldet wurden.

Nun, laut Gesetzestext hat man sich ja quasi "proaktiv" bei denen zu melden und erst gar nicht darauf zu warten, dass man angeschrieben wird. Möchte man etwaige Mahnungen und Bescheide möglichst hinauszögern, hält man natürlich so wie die meisten hier erstmal besser die Füße still. Hat man jedoch die Befreiungsgrundlage in der Hand, macht man wohl besser brav gute Miene zum bösen Spiel, sofern man nicht wie einige wenige auf eine Befreiung verzichten und aus Idealismus klagen möchte.


Person A hat aber kein weiteres Schreiben vom Beitragsservice erhalten, wie sich der Beitragsservice nun entschieden hat und das ist sehr verwunderlich.

Ich hatte das so verstanden, dass der Beitragsservice sich bereits entschieden, das jedoch nur noch nicht wie angekündigt mitgeteilt hat. Fall dem nicht so ist, würde ich in der Tat nochmal schriftlich nachhaken.

Aus Kostengründen würde ich in dieser Situation wohl sicherheitshalber auf jede Mahnung von denen mit einem Fax inklusive Sendebericht reagieren und ansonsten abwarten.


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Nun, laut Gesetzestext hat man sich ja quasi "proaktiv" bei denen zu melden und erst gar nicht darauf zu warten, dass man angeschrieben wird. Möchte man etwaige Mahnungen und Bescheide möglichst hinauszögern, hält man natürlich so wie die meisten hier erstmal besser die Füße still. Hat man jedoch die Befreiungsgrundlage in der Hand, macht man wohl besser brav gute Miene zum bösen Spiel, sofern man nicht wie einige wenige auf eine Befreiung verzichten und aus Idealismus klagen möchte.

Lang ist es her, und vielleicht hatte Person A da noch Glück - aber dies ist ja nun auch nicht wirklich Bestandteil der aktuellen Situation, habe es eher der Vollständigkeits halber mit aufgenommen.

Ich hatte das so verstanden, dass der Beitragsservice sich bereits entschieden, das jedoch nur noch nicht wie angekündigt mitgeteilt hat. Fall dem nicht so ist, würde ich in der Tat nochmal schriftlich nachhaken.

Also ich verstehe den Text vom Beitragsservice so, das sie alles nochmal Prüfen und dann Person A darüber informieren wollten, zu welcher Entscheidung sie gekommen sind. Was dann ja aber nie passiert ist.

Aus Kostengründen würde ich in dieser Situation wohl sicherheitshalber auf jede Mahnung von denen mit einem Fax inklusive Sendebericht reagieren und ansonsten abwarten.

Person A wird morgen wohl nochmal dort anrufen und zusätzlich ein Schreiben per Fax verschicken und ich gebe hier nochmal Auskunft wie das Telefonat verlaufen ist. Andere Möglichkeiten gibt es wohl nicht. Sehr ärgerlich diese Geschichte.

Grüße.


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Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.


Bevor jetzt aber eine Zwangsvollstreckung tatsächlich eingeleitet wird, sollte Person A vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

Fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt (ggf. sogar auch gleich direkt an die Intendanz) senden, dass
- die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... und vom ... und vom ... vorgelegt wurden"
- die "Befreiung unverzüglich und vollumfänglich zu gewähren" ist
- eine "Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird" usw.
...z.B. in Anlehnung an Fallkonstellationen wie
- "Mahnung/Vollstreckung trotz Widerspruch"
- "Mahnung/Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"


Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Diesem Fax dann ggf. hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!


ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei der Intendanz, Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...


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Vielen dank für deine Antwort Bürger, danke auch für die Links.

Das Problem ist ja, das man selbst ist in der Nachweispflicht ist und der Beitragsservice kann sich auf seinen Briefen Datums Angaben ausdenken, weil auf dem Brief kein Poststempel vorhanden ist - können Betroffene beispielweise auch nicht nachweisen, das der Brief erst Wochen später eingetroffen ist.

Person A hätte damals aber auch nicht damit gerechnet das Unterlagen einfach so verschwinden würden und dementsprechend auch kein Einschreiben oder Fax für die Unterlagen verwendet, seitdem tut dies Person A aber.

Glaubst du wirklich dass das benennen eines Zeugen irgendwie Wirkung auf den Beitragsserivce zeigen würde? Auf den Festsetzungsbescheid wurde von Person A damals ja fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Sofern Person A das Schreiben per Fax mit ähnlichen Begründungen abschicken wird, wie soll man dann ""Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird" verstehen? Hat Person A überhaupt die Möglichkeit die Pfändung abzuwehren? Denn wenn ich den Thread richtig verfolgt habe, dann ist das ja gar nicht möglich, weil es der Stadt ja egal ist ob die Pfändung berechtigt ist oder nicht. Demnach wäre laut deinen Links nur noch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich und selbst dies scheint nicht unbedingt erfolgversprechend.

Sofern es zur Pfändung kommen sollte, kann Person A dann einfach das Konto gepfändet werden oder eben irgendwas aus der Wohnung? Kann Person A dann immer noch den geforderten Betrag zahlen, aber unter vorbehalt?

Danke für eure Unterstützung.
Grüße.


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Glaubst du wirklich dass das benennen eines Zeugen irgendwie Wirkung auf den Beitragsserivce zeigen würde?
...mich deucht, in einigen fiktiven Fällen könnte dies durchaus Wirkung gezeigt haben.

Es ging ja meinem Verständnis nach um diesen Befreiungsantrag, der zwar abgesendet, aber - aus welchen Gründen auch immer - bislang wohl nicht behandelt wurde:
Im November 2014 hat Person A dann einen weiteren Befreiungsantrag gestellt. Es verging wieder einige Zeit, ohne dass Person A vom Beitragsservice kontaktiert wurde.

Im Januar 2015 erhielt Person A dann aber eine Forderung für den Zeitraum ab November 2014. Person A hat daraufhin beim Beitragsservice angerufen und nachgefragt warum sie diese Forderung erhält, obwohl sie ja einen Antrag auf Befreiung gestellt hatte. Person A wurde dann erklärt, das es dank des großen Aufgebots von Anträgen zu Verzögerungen kommen kann und sich die Forderungen und das Bearbeiten der Anträge eventuell überschnitten habe und deswegen erstmal weiter abwarten solle. Person A folgt dieser Bitte und macht sich keine weiteren Gedanken drüber.


Sofern Person A das Schreiben per Fax mit ähnlichen Begründungen abschicken wird, wie soll man dann ""Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird" verstehen? Hat Person A überhaupt die Möglichkeit die Pfändung abzuwehren? Denn wenn ich den Thread richtig verfolgt habe, dann ist das ja gar nicht möglich, weil es der Stadt ja egal ist ob die Pfändung berechtigt ist oder nicht. Demnach wäre laut deinen Links nur noch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich und selbst dies scheint nicht unbedingt erfolgversprechend.
Es geht hier vornehmlich darum, denen die Einleitung einer Zwangsvollstreckung schon im vorhinein aus dem Kopf zu schlagen...
...wie genau dies dann ggf. erfolgen würde, diese Überlegungen kann man sich aufsparen bis dahin.
Bestenfalls erübrigen sich diese Überlegungen dann... ;)

Sofern es zur Pfändung kommen sollte, kann Person A dann einfach das Konto gepfändet werden oder eben irgendwas aus der Wohnung? Kann Person A dann immer noch den geforderten Betrag zahlen, aber unter vorbehalt?
..."ruhig Blut". Mehr als das obige kann man zum jetzigen Zeitpunkt kaum tun - und sollte sich nicht unnötig wuschig machen lassen durch Dinge, die noch nicht spruchreif sind, sondern sich vielleicht noch von selbst erledigen.


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Danke nochmal für deine schnelle Antwort.

Der Antrag wurde behandelt bzw. die Zweitschrift siehe: "Ende März erhält Person A dann wieder ein Schreiben, das der Antrag eingegangen wäre, aber die Frist nicht gewahrt wurde und somit nicht für den Zeitraum vom November 2014 bis März 2015 befreit werden kann." Auf die Zweitschrift bezieht sich ja auch der Widerspruch von Person A und darauf wiederum das Schreiben was vor der Mahnung kam.

Person A wird dann morgen erstmal anrufen und ein Schreiben vorbereiten, mehr kann sie wohl wirklich nicht tun. Auch wenn sie die Informationen natürlich gern auch schon im Vorfeld hätte und nicht erst "wenn die Kacke am dampfen ist".

Vielen dank nochmal.
Grüße.


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Hallo Forengemeinde,

ihr werdet es nicht glauben - aber die Mahnung wurde nun tatsächlich aufgehoben und Person A wird von den Beiträgen für den Zeitraum befreit. Und das alles nur nach einem Anruf!

Natürlich muss Person A jetzt erstmal auf die schriftliche Bestätigung warten, aber A hat sich auch den Namen der Sachbearbeiterin geben lassen, falls das alles wieder nicht klappen sollte und wieder nur so ein Spielchen ist, damit die Frist bis zum 17.01 verstreicht. Denn die Dame wollte zum Anfang des Gesprächs wieder weißmachen, dass keinerlei Unterlagen vorhanden wären und erst nachdem A sie darauf hingewiesen hat, dass das ja nicht sein kann - weil die Zweitschrift ja per Post bestätigt wurde, hat sie nochmal "genauer" nachgeschaut. Person A hofft wirklich, dass dieser Quatsch nun endlich ein Ende hat.

Ich halte euch auf dem Laufenden und vielen Dank nochmal für die Unterstützung der fiktiven Person A.
Grüße.


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Seid gegrüßt liebe Forengemeinde,

Person A hat heute tatsächlich Post vom Beitragsservice erhalten:
Sie wurde befreit und die Mahnung ist Geschichte.

Endlich! Person A hatte zwar das Recht auf ihrer Seite, aber dass man so einen unglaublich steinigen und vor allem langen Weg gehen müsste, nur um dieses auch (vermutlich eher durch Zufall) zugesprochen zu bekommen - nein das hätte ich wahrlich nicht gedacht.

Bleibt standhaft und viel Glück und Erfolg euch allen, möget ihr an einen willigen Mitarbeiter geraten.

Grüße.


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