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Autor Thema: Umzug nach Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid  (Gelesen 2283 mal)

M
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Hallo zusammen,

in einem rein fiktiven und hypothetischen Fall hat Person A an Adresse A irgendwann im November einen Festsetzungsbescheid erhalten und fristgemäß Widerspruch eingelegt (Nachweis liegt vor). Mitte Dezember ist Person A umgezogen und wohnt nun ohne Nachsendeauftrag in Adresse B. Von dem Beitragsservice hat Person A bisher noch nichts gehört, der Widerspruchsbescheid konnte/kann vermutlich nicht (mehr) zugestellt werden. Person A hat den Beitragsservice natürlich nicht über den Umzug informiert. Person A spielt auf Zeit, da ja im März (?) neue Urteile zu erwarten sind.

Wie sollte sich Person A verhalten? Muss schlimmstenfalls für 2 Wohnungen bezahlt werden? Ummeldebestätigung des Amtes liegt vor.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2016, 18:22 von René«

P
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Nach den Regeln, welche für eine Person A gelten sollen, müsste Person A diesen Umzug zusätzlich bei einer LRA anzeigen unabhängig davon, dass eine Ummeldung bei einem EMA erfolgte.

Durch das EMA bekommt die LRA diese Information zwar auch, aber wie diese dann tatsächlich verwertet wird bleibt offen.

Warten auf einen Widerspruchsbescheid, dass kann je nach Umfang und Bundesland respektive der verschiedenen LRA dauern.

Z.B. MDR, Zurückweisung ca. 8 Seiten, Dauer 13 Monate. Lediglich die erste Antwort mit zumeist Informationen aus Sicht eines BS sind schneller.


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Nach den Regeln, welche für eine Person A gelten sollen, müsste Person A diesen Umzug zusätzlich bei einer LRA anzeigen unabhängig davon, dass eine Ummeldung bei einem EMA erfolgte.

Durch das EMA bekommt die LRA diese Information zwar auch, aber wie diese dann tatsächlich verwertet wird bleibt offen.

Warten auf einen Widerspruchsbescheid, dass kann je nach Umfang und Bundesland respektive der verschiedenen LRA dauern.

Z.B. MDR, Zurückweisung ca. 8 Seiten, Dauer 13 Monate. Lediglich die erste Antwort mit zumeist Informationen aus Sicht eines BS sind schneller.

Ich ergänze mal, dass Person A es leider im Umzugsstress vor Weihnachten vielleicht nicht mehr bedacht hat, die LRA ordnungsgemäß und in voller staatsbürgerlicher Treue über den Umzug zu unterrichten *hust*, und dass es sich vielleicht um den WDR handeln könnte. Eine Ummeldung beim EMA ist selbstverständlich passiert. Gibt es irgendetwas zu befürchten, außer, dass die Kosten natürlich ansteigen, was sie aber sowieso tun würden? Person A möchte halt ins Jahr hinein ein wenig Zeit gewinnen...


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Wenn eine Person A Pech hat, folgt für die neue Wohnung eine zusätzliche Anmeldung, was per se mit doppelter Forderung also 2x Beitrag, so gesehen 1x für die alte Wohnung und 1x für die neue Wohnung berechnet wird.
Das dieses nicht zulässig sein sollte und völlig Sinnfrei ist wäre natürlich allen klar.


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g

gartieb_weg

Wäre es nicht in diesem Fall wieder Aufgabe der LRA nachzuweisen, dass im Falle eines Versand irgendwelcher Briefe an Person A diese auch tatsächlich zugestellt wurden?


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Z
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Sagen wir es mal so: In einem Klageverfahren würden sich eventuelle Doppelbescheide aus dem Weg räumen lassen, schließlich hat man ja die An- und Abmeldebestätigungen vom EMA.
Könnte bestenfalls sein, daß der Widerspruchsbescheid für die erste Wohnung nicht zustellbar ist, dann wäre er aber auch nich bekanntgebebar, es wäre also ganz sicher dafür zu sorgen, daß wirklich nie und nimmer Post bei der alten Wohnung ankommen kann, kein Klingelschild, kein Briefkasten, kein Nachbar, der Bescheid wüßte, wo denn der ehemalige Bewohner nun wohnt etc.


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