Mir bleibt nichts anderes mehr übrig als diesen Weg auch mal zu gehen. Allerdings weis ich nicht ob die neue Wohnung eine neue Beitragsnummer bekommen hat. Ich müsste also den nächsten Wisch von denen leider öffnen um nachzusehen.
Die Wohnungsabhängige Rundfunkbeitragsnummer ist ja Personenbezogen. Diese Nummer müsste, soviel ich weiß, gleich bleiben.
Ja, wegen neuer Post ist kein Problem abzuwarten. Der neue "Umzug" kann theoretisch auch recht lange herausgezögert werden. Bspw. selbst bin ich selbst
erst während des Bescheid-Widerspruchverfahrens "umgezogen".
(Es muss aber unbedingt vor der Aktivierung der Hausbesuchenden Vollstreckungsbluthunde erfolgen. Weißt ja sicher. -
Pers. würde ich es vielleicht auch gleich nachm 1. neuen Brief von den machen. Erledigt ist Erledigt.)
Was wäre denn für'n Umzugsdatum am sinnvollsten? Rückwirkend wird ja kaum gehn. Immer zum 1. eines Monats?
Unauffällig wäre m. M. n. die Meldung wenige Tage vor oder nach dem "Umzug" zu forcieren. Das wird bei den meisten echten Umzugsmeldungen sicher der Fall sein, denke ich.
Selbst habe ich einen beliebigen Tag genommen. Nehme mal an, die meisten von uns "Umzug"smelder hier auch.
Aber der 1. muss es sicher nicht zwingend sein, meine ich. Das können die nicht verlangen.
Markus