Wird in Frankreich eigentlich auch zwischen privater und nicht-privater Abgabe für's Staatsfernsehen unterschieden?
In diesem Thread soll es für die weiteren Fragen jedoch nur um die private Ebene gehen:
1) Wer bezahlt? Wer ist abgabenpflichtig?
- Jede/r, also die Allgemeinheit, unabhängig von der Rundfunkteilnahme (wie aktuell in Deutschland) oder
- Rundfunkteilnehmer, unabhängig vom tatsächlichen örR-Konsum (wie vor 2013 in Deutschland) oder
- gar nur Rundfunkteilnehmer, die auch tatsächlich örR konsumieren und sich bereitwillig zur Unterstützung des Staatsfernsehens anmelden oder
- wer sonst?
2) Was ist der Anknüpfungspunkt für die Rundfunkgebühr in Frankreich?
- In Besitz/Eigentum befindliche technische Geräte, die den Rundfunkempfang erlauben (wie vor 2013 in Deutschland) oder
- gesetzlich definierte Wohneinheiten (wie aktuell in Deutschland) oder
- was sonst?
3) Wie funktioniert das Anmeldeprozedere?
- Melden sich die Abgabepflichtigen selbst an (vergleichbar mit der Situation in Deutschland vor 2013) oder
- werden pauschal alle in Frankreich wohnenden Bürger über die Einwohnermeldedaten als Abgabepflichtige angemeldet (wie aktuell in Deutschland) oder
- wie funktioniert es sonst?
4) Wie wird die Abgabe beigetrieben?
- Überweisen die Abgabepflichtigen selbst an das Staatsfernsehen oder
- wird die Abgabe über eine Steuer mit eingezogen (Falls ja, würde sich hierdurch aufgrund einer geringen Leistungsfähigkeit grundsätzlich ein Befreiungstatbestand ergeben?) oder
- wie funktioniert die Beitreibung sonst?
5) Gab es seit 01.01.2013 eine oder mehrere Reformen und falls ja, wann traten diese in Kraft und hat sich im Hinblick auf obige Punkte etwas geändert?
Gerne auch mit Quellenangaben von offizieller Seite, wo das französische Staatsfernsehen sein Gebührensystem erklärt.Wie lautet das französische Pendant zum deutschen RBStV und wo ist dieses zu finden? Evt. Link?Bitte nur Leute vom Fach melden und hier nicht mit Halbwissen / Vermutungen jonglieren. Danke.