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Autor Thema: Problem beim Rundfunkbeitrag für "Aufstocker" / Jobcenter  (Gelesen 5694 mal)

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In meiner Stadt wohnt Person X. Person X ist ein Fan der konstruktiven Streitkultur und zahlt keinen Rundfunkbeitrag.
Nun wurde Person X im Dezember 2015 von seinem Chef mitgeteilt, das ab Januar 2016 für ca. 8 Wochen Kurzarbeit angesagt ist.
Jetzt könnte Person X ergänzende Leistungen beim örtlichen Jobcenter beantragen und zum "Aufstocker" werden. Dafür müsste Person X aber seinen Mietvertrag beim Jobcenter einreichen. In diesem Mietvertrag ist ein Kabelanschluss vermerkt.
Person X will natürlich nicht das persönliche Daten von "seinem" Jobcenter irgendwie nach Köln gelangen. Im Internet hat Person X folgenden Artikel gefunden:

http://www.bg45.de/index.php/9977/krefeld-das-jobcenter-und-der-datenschutz/

Aufgrund des Artikels fragt sich Person X ob solche Fragebögen nur beim Jobcenter Krefeld üblich sind.
Betreiben andere Jobcenter auch solche Praktiken?
Gilt der Sozialdatenschutz des Jobcenters nicht beim Rundfunkbeitrag?
Kann man beim Jobcenter einen Sperrvermerk für persönliche Daten erreichen?

Person X würde sich über jeden Hinweis freuen.


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D
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Welche Daten sollen nach Köln gelangen?

Alles relavante steht doch im Mietvertrag, und der Kabelanschluss muss eh aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die GEZ Gebühren sind was ganz anderes, und haben mit dem Jobcenter ausser einer evtl. Befreiung nichts zu tun.

Man kann doch einen Kabelanschluss haben und trotzdem GEZ befreit sein. Das will das Jobcenter aber weder wissen noch weiter verfolgen.





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H2O

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Es ist nach Ansicht von Person X durchaus legitim, Teile eines Nachweises wie z.B. Kontoauszug beim Kopieren zu schwärzen. Wenn Du die Info wg Kabelanschluss nicht weitergeben möchtest, dann decke sie beim Kopieren einfach ab.


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Zitat
Es ist nach Ansicht von Person X durchaus legitim, Teile eines Nachweises wie z.B. Kontoauszug beim Kopieren zu schwärzen.
Es geht sich um diesen Fragebogen und nicht um selbst eingereichte Nachweise.
Warum werden diese Daten abgefragt und schriftlich festgehalten?

Noch mal das Beispiel - Jobcenter Krefeld:
http://www.jobcenter-krefeld.de/site/137/

Zitat
Datenschutz im Jobcenter Krefeld
 
Beim Umgang mit personenbezogenen Daten und Sozialdaten müssen die Beschäftigten des Jobcenter die zum Schutz des Persönlichkeitsbereichs und der Privatsphäre des Bürgers bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbücher I und X, Abgabenordnung u.ä.) uneingeschränkt beachten.

Was würde in diesem Fall dieses u.ä. bedeuten?

http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/GesundheitSozialesArtikel/Sozialgeheimnis.html

Zitat
Dies bedeutet, dass die Sozialleistungsträger (Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendamt, gesetzliche Krankenkasse; gesetzliche Pflegekasse, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung; Sozialamt, BAföG-Amt usw.) mit den persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger nur umgehen darf, wenn es hierfür eine gesetzliche Erlaubnis gibt.

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit steht auch nur unbestimmt etwas von einer gesetzlichen Erlaubnis.
Wo könnte man weitere Informationen zu dieser "gesetzlichen Erlaubnis" erhalten?


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Zitat
Warum werden diese Daten abgefragt und schriftlich festgehalten?

Ganz einfach, um fest zustellen ob Du nicht eine Million auf dem Konto, bzw. immer wieder kehrende Einkünfte die zum Unterhalt reichen könnten.

Das ist ganz normale vorgehensweise. Ausserdem steht doch schon im ersten Satz Deine Antwort:

Zitat
Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, das gleichrangig neben der ärztlichen Schweigepflicht, dem Steuergeheimnis und dem Statistikgeheimnis steht.


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anne-mariechen

Zitat
Warum werden diese Daten abgefragt und schriftlich festgehalten?
Ganz einfach, um fest zustellen ob Du nicht eine Million auf dem Konto, bzw. immer wieder kehrende Einkünfte die zum Unterhalt reichen könnten.
Das ist ganz normale vorgehensweise. Ausserdem steht doch schon im ersten Satz Deine Antwort:
Zitat
Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, das gleichrangig neben der ärztlichen Schweigepflicht, dem Steuergeheimnis und dem Statistikgeheimnis steht.

Diese Datenschnüfflerei hat doch System. Sowohl beim Jobcenter, wie auch beim Beitragservice. Beide treten auf, wie wenn Sie Behörden wären, sind es aber in keinster Weise.

Man bedenke, dass in Jobcentern befristete Mitarbeiter beschäftigt sind. Also Mitarbeiter mit Zeitverträgen. Wie vertraulich solche Beschäftigte sind, ergibt sich doch in deren Sozialverhalten gegenüber Ihren Mitmenschen. Ich habe dafür gesorgt, dass so eine Person geschasst wurde. Muss ich mir denn alles gefallen lassen, was sich diese Personen aus Ihrer Wut und dem Frust über Ihre miese Arbeitsstelle gegen mich als gedachten Faulenzer mit 40 Berufsjahren in den Kopf setzen?

Diese Personen einschließlich der Leitung in den Jobcentern sind aus meiner Sicht und das kann ich nachweisen, Menschen die Dich nur anlügen. Für mich ist das durchweg Dvolk. Diese Personen geilen sich damit auf, wenn Ihnen ein Vorgesetzter so eine Schnüffelbogen erklärt und zur Kontrolle übergibt. Mein Jobcenter sollte nach den Sozialgesetzen seit 2010 als selbstständige Optionskommune über einen Medizinischen Dienst verfügen. Nun hat sich herausgestellt, bis heute gibt es dort sowas nicht. Heißt, nicht das geringste an notwendiger gesetzlichen Vorgabe ist vorhanden. Aber dann in Wohnungen rumschnüffeln. Gehts noch?


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Ja.... Du hast volkommen recht.

Man muss/kann dem Jobcenter IMMER mit Gesetzen argumentieren. Und wenn Sie auf Widersprüche mit Gesetzestexte (Urteile) nicht reagieren, direkt zum Sozialgericht gehen, ohne lange zu fackeln.

2 Wochen Frist setzen und wenn Sie dann nicht reagieren = Sozialgericht...dann reagieren Sie. Ein "unbedarfter" Mensch wird gegen den Drecksverein IMMER verlieren. Man muss ein Jurist sein oder werden um hier sein recht zu bekommen. Das selbe bei dem anderen Drecksverein.

Bei der GEZ (Beitragsservice) verhält es sich ähnlich, ABER da hast Du "noch" keine Chance etwas zu unternehmen. Durch den sogenannten "Staatsvertrag" der eigentlich gar nicht existieren dürfte weil wir als dritte Personen zum zahlen gezwungen werden, obwohl wir nichts unterschrieben haben, ist auch rechtlich äusserst bedenklich!

Aber auch hier....solange sich zu wenige wehren, wird hier auch nicht viel passieren. Ich kämpfe bis zum Ende. Strafanzeige gegen das Kassen und Steueramt läuft. Mal sehen was bei rum kommt.


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Zitat
Diese Personen einschließlich der Leitung in den Jobcentern sind aus meiner Sicht und das kann ich nachweisen, Menschen die Dich nur anlügen.

http://www.jobcenter-krefeld.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/2012_12_18_pressemeldung_gez.pdf
Zitat
Bei Fragen zu den Rundfunkbeiträgen und dem Befreiungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

http://sl.juris.de/sl/RdFunkBeitrStVtr_SL_P4.htm
Zitat
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen.

Danach müsste das Jobcenter doch auf die Landesrundfunkanstalt verweisen.
Oder stimmt die Jobcenter-Angabe mit dem Beitragsservice?


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http://sl.juris.de/sl/RdFunkBeitrStVtr_SL_P4.htm
Zitat
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen.

Danach müsste das Jobcenter doch auf die Landesrundfunkanstalt verweisen.

Richtig. Aber - um genau zu sein - auf die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Jedoch scheint es sehr kniffelig herauszubekommen wo dies geregelt steht. Ein durchschnittlicher JC-Angestellter wird diese Frage vermutlich ad hoc nicht beantworten können, ihr auch nicht nachgehen wollen, stattdessen lieber abwinken mit dem Verweis, es gäbe ja die GEZ für solcherlei Fragen. Hier sollte jedoch von beliebigen "JC-Kunden" mal angesetzt und nachgehakt werden, wie das JC darauf kommt, dass GEZ (oder neuerdings BS) Ansprechpartner ist und wo dies geregelt steht.

Wenn Du Licht in's Dunkel bringen kannst, dann teile doch bitte Deine Erkenntnisse hier:

Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html

Oder stimmt die Jobcenter-Angabe mit dem Beitragsservice?

Möglicherweise stimmt diese Angabe, da möglicherweise Befreiungsanträge auch an BS gerichtet werden können und dies möglicherweise in der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" geregelt steht.

Möglicherweise hat aber noch nie jemand zuvor diese fragliche "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" gesehen, da sie möglicherweise gar nicht existiert.

Du merkst also vielleicht schon: Auch diese Frage ist kniffeliger Natur.

Wenn Du Licht in's Dunkel bringen kannst, dann teile doch bitte Deine Erkenntnisse hier:

Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.0.html


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Zitat
Jetzt könnte Person X ergänzende Leistungen beim örtlichen Jobcenter beantragen und zum "Aufstocker" werden. Dafür müsste Person X aber seinen Mietvertrag beim Jobcenter einreichen. In diesem Mietvertrag ist ein Kabelanschluss vermerkt.
Person X will natürlich nicht das persönliche Daten von "seinem" Jobcenter irgendwie nach Köln gelangen. Im Internet hat Person X folgenden Artikel gefunden:


Hi,

soweit ich weiß werden die Daten schon bei der Anmeldung beim Meldeamt an den Beitragsservice weitergegeben.
Anders wäre es auch garnicht möglich die ganzen Leute, die sich nicht beim Jobcenter melden, abzukassieren.
Und ob du einen Kabelanschluß hast oder nicht, das dürfte den Beitragsservice herzlich wenig interessieren, der Beitrag wird pro Haushalt kassiert.


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