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Autor Thema: Rückwirkende Abmeldung beim BS  (Gelesen 2765 mal)

  • Beiträge: 31
Rückwirkende Abmeldung beim BS
Autor: 17. Dezember 2015, 11:47
Ein Freund von mir, der seit Jahren im Ausland lebt, aber bis vor kurzem noch in Deutschland gemeldet war, wurde auch zwangsangemeldet, und zwar auf einen Haushalt, für das bereits ein Beitragskonto existiert. Es liefen Forderungen an, jedoch erreichten ihn nur vereinzelt Info-Briefe mit dem GEZ-Kontostand, wenn er zu Besuch bei dem Haushalt war. Niemals jedoch ein Vollstreckungsersuchen oder ein Festsetzungsbescheid.

Nun hat er sich rückwirkend mit dem Abmelde-Formular beim Beitragsservice per Fax abgemeldet, mit Verweis auf die fehlende Beitragspflicht. Es wurden auch Belege für den Wohnsitz im Ausland beigefügt.

Die Frage ist, hat jemand von euch bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Falls Ja: War die Auflösung des GEZ-Kontos dann erfolgreich?
Ist eine Rückwirkende Abmeldung möglich?



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Re: Rückwirkende Abmeldung beim BS
#1: 17. Dezember 2015, 14:21
Rückwirkende Abmeldung wohl nicht. Aber man kann bis zu 13 Monatsbeiträge i.d.R. zurück buchen lassen, da der BS meist keine SEPA-Umstellung mit den Beitragsschuldnern durchgeführt hat.

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html

Hat die Person die SEPA-Umstellung erhalten und per Unterschrift autorisiert?

Danach heisst es willkommen beim Beitrags-Boykott. Muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er das mit sich machen lassen will.

Alternative: Abmeldung in Deutschland. Oder Datenübermittlungs- UND Auskunftssperre beim EMA.


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Re: Rückwirkende Abmeldung beim BS
#2: 17. Dezember 2015, 17:29
Es gab nie eine Einzugsermächtigung oder eine Bezahlung, da die Person nie mit dem Service in Kontakt getreten ist und genau genommen auch nicht beitragspflichtig war.

Die Abmeldung ist auch nur eine Richtigstellung, um darzustellen, dass die Person nie in der besagten Wohnung gewohnt hat. Das müsste doch doch der Service bei beweisen können - reicht dazu denn die Meldebestätigung schon? Diese ist ja kein Beleg dafür, dass man dort tatsächlich gewohnt hat.

-> Im Schlimmsten Fall hat man gegen die (Ab)Meldeauflagen verstoßen - aber das hat den BS doch nicht zu interessieren. Genau genommen dürfte er es auch dem EMA nicht weitergeben, wegen Datenschutz.

Aktuell ist die Person in Deutschland abgemeldet. Aber die illegitimen Forderungen bestehen nach wie vor. Normalerweise müsste der BS solche Fälle "korrigieren" können. Auch, wenn in einer WG (aus Person A & B) von einer Person A der Beitrag eingefordert wird und erst nach einiger Zeit dem BS gemeldet wird, dass dieser im selben Haushalt wie Person B lebt (bereits ein Beitragszahler).


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Re: Rückwirkende Abmeldung beim BS
#3: 18. Dezember 2015, 18:24

Belege über Wohnsitz im Ausland und trotzdem in D noch angemeldet gewesen? Einzig und allein die Wohnung in D und deine Wohnsitzbescheinigung ist die "Grundlage" für den neuen Rundfunkzwang.

Wenn Person A in einem Haushalt gemeldet war, in dem schon die Demokratieabgabe geleistet wurde, dann könnte man darauf hinweisen.

Nicht der Wohnsitznachweis im Ausland, die Beitragsnummer vom noch zahlenden Unterstützer dieses Demokratie abgebenden Systems will das GEZ-Inkassounternehmen haben.



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Re: Rückwirkende Abmeldung beim BS
#4: 27. Dezember 2015, 00:55
Die hat es bekommen,  dadurch wurden nun sämtliche Forderungen fallen gelassen!

Bedeutet im Umkehrschluss, dass man als stillen Protest die Mitgliedsnummer seines freundlichen Nachbarn mit angeben könnte, soweit der sie einem gibt. Sowas wie Netflix-Sharing im Prinzip. Funktioniert allerdings nur in Mehrfamilienhäusern.



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