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Autor Thema: Größte Ungleichheit gut belegbar - 37% Singlehaushalte  (Gelesen 18534 mal)

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So wie pinguin geschrieben hat bitte direkt einführen. Niederländisches System (dann auch gleich mit Originalton und deutschen Untertiteln) und ich wäre zufrieden. Was mit die ÖRR anbieten ist doch einfach nur ein großer Witz.


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Bei den Revisionsverhandlungen am BVerwG im März konnte man den Eindruck gewinnen, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung zumindest dem damalig vorsitzenden Richter Neumann bei dem Punkt des Gleichheitssatzes §3 GG bzw. der Pauschalisierung/Typisierung nicht ganz wohl in seiner Haut war. Auch in einem kurzen Gespräch mit ihm nach der Urteilsbegründung über diesen Punkt hatte ich eher den (natürlich subjektiven) Eindruck, dass dieses Argumentationsgebäude auf sehr wackligem Fundament stehe und auch er nicht zu 100% von der Verfassungsmässigkeit der in diesem Fall herangezogenen Typisierung überzeugt sei. Schlusstenor des kurzen Gesprächs war, dass dies das BVerfG entscheiden müsse.

Das entspricht genau meiner Wahrnehmung und spiegelt sich ja auch im Urteil wieder, in dem davon die Rede ist, dass diese Ungleichbehandlung "noch" verfassungsgemäß sei. Dieses "NOCH" ist eigentlich ein "nicht, aber wir können/wollen nicht anders"...


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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So könnte man z.B. argumentieren, dass derjenige mit höherem Einkommen auch mehr arbeitet -

Lebst du noch in dem Glauben, dass Geld "mit Arbeit verdient" wird?


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