Person X hat im Juni 2015 den Einzug des Rundfunkbeitrags unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit gestoppt. Es kamen bislang folgende Schreiben:
- "Ihr Rundfunkbeitrag" (Juli),
- "Zahlung der Rundfunkbeiträge" (August),
- "Zahlungserinnerung" (Oktober)
- sowie
"Festsetzungsbescheid" (Dezember) inkl. Säumniszuschlag von 8 €.
X hat bislang auf keines der Schreiben reagiert und noch nie gegen irgendetwas Widerspruch eingelegt.
Nun liest er hier im Forum ein Beispielschreiben
Widerspruch 2014http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmldas er gerne verwenden würde, nur stolpert er über diese Passage:
(...) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom _________ nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom _________ gerichtlich entschieden wurde. (...)
Die erste Satzhälfte, also die Formulierung, mit der er die Aussetzung der Vollziehung beantragt, geht für ihn in Ordnung, aber
es gibt keinen Widerspruch, den er früher einmal eingelegt hat und über den gerichtlich entschieden werden könnte.
Um alles richtig zu machen, zweifelt er, ob er diese zweite Satzhälfte nicht ersatzlos weglassen könnte.
Oder sollte er statt dessen etwas anderes schreiben?
Wisst ihr Rat für ihn?