Die Person A hat in der Zeit ohne Erwerbstätigkeit und Arbeitslosengeld von der Hand in den Mund gelebt und war beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
A hat seine Unterlagen gecheckt -das hätte sie mal schon vorher machen sollen - und jetzt wird ihr einiges klar:
Das Protestschreiben war eine Antwort auf eine Mahnung wegen den nicht gezahlten Beiträgen, für die Zeit, wo
sie nicht befreit war. Jetzt wird es ihr bewußt, sie hattte keinen Widerspruch eingelegt, weil auf der Mahnung keine Rechtsbehelfsbelehrung, Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit oder ähnliches stand. A wollte diese Forderung jedoch nicht einfach so hinnehmen und schrieb dann den obigen Protestbrief.
Vor und nach der Zeit ohne Beitragsbefreiung, war A aufgrund von ALG2 Bezug von der Zwangsgebühr befreit. Jetzt wundert sich A sehr, daß ihr in dem Schreiben über die Anerkennung von der Befreiung eine Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wieso sollte A dagegen Widerspruch einlegen wollen, daß sie nicht zahlen muß? Und andersherum, wenn A Zahlen muß und eine Mahnung bekommt, wird vom Beitragsservice keine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt, obwohl es da doch Sinn machen würde? (Stattdessen wird in diesem Fall mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gedroht!) Der Beitragsservice scheint Orwellsche Züge zu haben.
Was könnte A jetzt machen?