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Autor Thema: Widerspruch zurückgewiesen - gleichzeitig Mahnung - jetzt Klage! (Augsburg /Bay)  (Gelesen 10668 mal)

b
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Auf Nachfrage bei Person A versicherte er mir, dass er nicht in der Zukunft lebt. Vielen Dank für diesen Hinweis.
Zitat
Der Satz kann eventuell schon vom Gericht als Antrag auf Eilrechtsschuts gewertet werden.
Person A fragt sich gerade ob das alles Auslegungssache vor Gericht wird? Natürlich zu ungunsten der Kläger.
Trotzdem wird Person A dann erstmal auf diesen Satz verzichten. Aktueller Stand zumindest.

Wie sieht denn so ein Antrag dann in juristischer Form aus? Bisher konnte Person A wenig dazu finden.



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Zitat
und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 28.06.2015 wiederherzustellen.

Der Satz kann eventuell schon vom Gericht als Antrag auf Eilrechtsschuts gewertet werden.
Ich weiss aber nicht wie man das richtig macht. Wahrscheinlich gar nicht ansprechen, erst wenn
eine Ankündigung der ZV vom BS ins Haus flattert dann den Antrang nach §80 Abs. 5 stellen.

Erkundigen wieviel Ausfertigungen das Gericht wünscht und selbst kopieren. Wenn das Gericht kopiert wird es teurer (50cent/Kopie?)

Ansonsten sieht es gut aus. Abschicken! (und Unterschrift nicht vergessen)

Der weitere Ablauf einer fiktiven Person F in einer sehr ähnlichen Situation, die einen ähnlichen Satz in der Klage drin gehabt haben könnte, und alle Bescheide in Kopie in 2-facher Ausfertigung in der Anlage gehabt haben könnte, könnte überigens folgendermaßen sein:

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg109137.html#msg109137


Frei 8)


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b
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Mir wurde soeben mitgeteilt das Person A seine Klage heute persönlich abgegeben hat. Person A bekam als Bestätigung des Eingangs nur einen Stempel mit Eingangsdatum - ohne Unterschrift, etc.
Ist dies als normal zu werten und entspricht einer rechtlich einwandfreien Bestätigung?


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P
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Genau das sollte ausreichend sein, wenn nicht gerade Weihnachtszeit wäre dürfte in ca. 14 Tagen ein erster Brief eines Richters folgen wo der Eingang der Klage nochmal bestätigt wird und möglicherweise weitere Daten einer Person A zur Abgabe auferlegt werden. Können auch 3 Wochen sein, mit so einem Stempel würde eine Person X auch nach 4 Wochen nicht nachfragen, sondern laufen lassen.


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Moin.

... dürfte in ca. 14 Tagen ein erster Brief eines Richters folgen ... Können auch 3 Wochen sein, ...
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei einer fiktiven Person F in ähnlicher Situation nur 2 Tage gedauert hätte...

Frei 8)


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b
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Person A ein Schreiben erhalten. Frist zur Klagebegründung 4 Wochen. Person A wollte seine Begründung mit Person F (einem Bekannten der Paragraphenverdreher ist) schriftlich und inhaltlich aufbauen. Leider ist Person F mehrere Wochen außer Gefecht und so bekommt Person A immer mehr Angst.

Gibt es denn eine Übersicht über Klagepunkte - die noch nicht von einem Gericht abgeschmettert worden sind?

Gibt es Erfahrung im Bereich: Propaganda, einseitige Berichterstattung, Befangenheit durch Nähe zur Politik oder Atlantik Brücke?

Ende 2014 hörte Person A von einem Urteil aus Karlsruhe welches der GEZ genau diese Nähe zur Politik bescheinigte - gibt es hierzu Neuigkeiten?


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@beck03
Da hilft nur: Suchfunktion nutzen, lesen, lesen lesen ;)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

M
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Hi,

in Angesicht der Tatsache, dass VG's über die Verfassungswidrigkeit gar nciht entscheiden können, gibt es IMHO keine Argumente, die nicht abgeschmetert werden. Man sollte mit dem Gang zur 2ten Instanz rechnen.

Eine Person XY könnte sich aber vorstellen, dass man sich als Ziel der Klage das Ruhestellen aussucht. Denn bald sind die 16 Revisionen vorm Bundesverfassungsgericht fällig.

Gruß
Maira


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Ein Volk konnte eine Mauer und ein System zum Abstürz bringen, da ist GEZ doch ein Klacks ;)

b
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@Maira: Person A ist der Meinung das er diesen Weg nur so lange gehen kann wie es im zeitlich und vom Kostenaufwand  her möglich sein wird. Bisher hörte er  nicht viel über einen Gang zur zweiten Instanz. Vermutlich genau aus diesen Gründen.
Die Ruhestellung dürfte bei vielen der wichtigste Grund sein. Was würde man Person A raten um dies zu erreichen? Bezug auf laufende Verfahren nehmen? Und trotzdem müsste Person weitere Klagepunkte angeben.

Update: Person A erhielt einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Sollte Person A nun Eilrechtsschutz beantragen? Mit welchen möglichen Konsequenzen muss sich Person A auseinandersetzen?

Eine Dreistigkeit die Ihresgleichen sucht. Ein `laufendes verfahren` - Aber die Schreibwirtschaft und Einschüchterung (die teilweise wirkt!) geht ohne Bedenken weiter. Wie verhält Person A sich hier richtig?

Update2: Person A erhielt vom Gericht ein Schreiben des vorläufigen Streitwertsbeschluss und der zu Grunde liegenden Kostenrechnung.  Dieser Betrag soll innerhalb 4 Wochen entrichtet werden.


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n
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Zitat
Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommen.
Widersprechen (+ Aussetzung vom Vollzug) und mit in die Klage aufnehmen.

Person A soll froh sein, dass er jetzt gekommen ist, später hätte Person A erneut klagen müssen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Muss der Widerspruch und der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs in einem getrennten Schriftstück behandelt werden?
Wie verhält es sich nochmals genau mit dem Antrag auf Eilsrechtsschutz.

Gibt es hierzu eine allgemeine Übersicht?

Und nochmal die Nachfrage: Auf welchem Wege hätte eine Person A die größten Erfolgsaussichten, die Sache schieben zu können. Auch mit Blick auf die oben genannten laufenden Verfahren des Karlsruher Gerichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2016, 18:02 von becks03«

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Zitat
Muss der Widerspruch und der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs in einem getrennten Schriftstück behandelt werden?
Nein, die Antwort kann in einem gemeinsamen Schreiben kommen, welches z.B. unterteilt ist Teil A Begründung des Widerspruchsbescheid und Teil B Antwort wegen Antrag auf Aussetzung.

Vielleicht hat Person x es auch falsch verstanden. Eine Person A sollte den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zusammen in der Zurückweisung/ Widerspruch schreiben.

Am weitesten kommt eine Person A mit persönlichen Gründen aus welchen ersichtlich wird, das der aktuelle geforderte Betrag ein Eingriff in die Finanzautonomie der Person A ist, welche der Person A laut Artikel 5 Grundgesetz zusteht. Das bedeutet, das wenn Person A diesen Betrag bezahlen müsste, das Person A keine Möglichkeit hat frei aus allen allgemein zugänglichen Medien zu wählen, weil das Geld dazu per Zwang dem ÖRR vorbehalten bleiben muss obwohl das in Artikel 5 nicht gefordert ist.


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aktuelles: Person A erhielt ein Schreiben vom Verwaltungsgericht. In diesem wird gefragt ob Person A mit der Ruhestellung des Verfahrens einverstanden ist. Hierbei wird auch direkt auf die kommenden Verhandlungen in Karlsruhe verwiesen. Person freut sich darüber erstmal.
Schreiben mit original Wortlaut im Anhang!

Trotzdem hat Person A hierzu noch ein paar Fragen:
- Muss die Klagebegründung trotzdem fristgerecht abgegeben werden? damit der rechtliche Ablauf nicht unterbrochen wird?
- In diesem Schreiben wird gleichzeitig die Klage abgewiesen. Wie kann Person A damit umgehen?

War der Ablauf bei jemanden ähnlich?


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Moin.

In diesem wird gefragt ob Person A mit der Ruhestellung des Verfahrens einverstanden ist. Hierbei wird auch direkt auf die kommenden Verhandlungen in Karlsruhe verwiesen. Person freut sich darüber erstmal.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in ähnlicher Situation sich auch freuen würde und einer Ruhendstellung zustimmen würde, es ist ein Zeitgewinn. Wer weiß was alles noch kommt - ich glaube es wird diesbezüglich Veränderungen geben, so wie es jetzt läuft kann es nicht ewig weiter gehen.


Muss die Klagebegründung trotzdem fristgerecht abgegeben werden?
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in ähnlicher Situation das tun würde, oder das Gericht diesbezüglich vor Ablauf der Frist schriftlich fragen würde, bis wann die Begründung da sein soll.


In diesem Schreiben wird gleichzeitig die Klage abgewiesen.
Nein, falsch, die Klage wird vom VG nicht abgewiesen!!! Nicht das VG, sondern der Bayrische Rundfunk schreibt das, wahrscheinlich um den Kläger einzuschüchtern und zu verunsichern! Eigentlich müsste der BR schreiben "Wir beantragen die Klage abzuweisen." !!!

Frei 8)
(der in 4 Tagen seine 60-seitige Begründung der Klage beim VG einreicht >:D )


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Person A bedankt sich für die Aufklärung.
Man könnte Vermutungen anstellen, dass Person A in die Ruhestellung einwilligt und dann auf weitere Schreiben wartet.

Bezüglich der 4 Wochen Frist hat Person A in der Gerichtsverwaltung bereits angerufen. Dort wurde durch Büropersonal nur geantwortet: wenn im letzten Schreiben keine weiteren Angaben gemacht wurden, diese Frist weiterhin bestand hält.

Hätte eine vertraute Person von Person A die Möglichkeit einen Blick in die Klagebegründung einer fiktiven Person F zu werfen?
Person A steht mächtig unter Zeitdruck und wird das Gefühl nicht los, das eine evtl. ähnliche Klagebegründung noch etwas erweitert werden und einiges an Feinschliff vertragen könnte.


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