Moin.
In diesem wird gefragt ob Person A mit der Ruhestellung des Verfahrens einverstanden ist. Hierbei wird auch direkt auf die kommenden Verhandlungen in Karlsruhe verwiesen. Person freut sich darüber erstmal.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in ähnlicher Situation sich auch freuen würde und einer Ruhendstellung zustimmen würde, es ist ein Zeitgewinn. Wer weiß was alles noch kommt - ich glaube es wird diesbezüglich Veränderungen geben, so wie es jetzt läuft kann es nicht ewig weiter gehen.
Muss die Klagebegründung trotzdem fristgerecht abgegeben werden?
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in ähnlicher Situation das tun würde, oder das Gericht diesbezüglich vor Ablauf der Frist schriftlich fragen würde, bis wann die Begründung da sein soll.
In diesem Schreiben wird gleichzeitig die Klage abgewiesen.
Nein, falsch, die Klage wird vom VG nicht abgewiesen!!! Nicht das VG, sondern der Bayrische Rundfunk schreibt das, wahrscheinlich um den Kläger einzuschüchtern und zu verunsichern! Eigentlich müsste der BR schreiben "Wir
beantragen die Klage abzuweisen." !!!
Frei
(der in 4 Tagen seine 60-seitige Begründung der Klage beim VG einreicht )