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Wie schreibt man einen Eilantrag? (eilt!)

Begonnen von noGez99, 08. Dezember 2015, 08:42

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noGez99

Hallo,

es könnte sein, dass eine Person A Eilantrag stellen möchte gegen die ZV Massnahmen, aber nicht weiß, was da alles rein muss.

- Kann man einen unbegründeten Antrag stellen und die Begründung nachreichen?
- Wie schnell wird ein Eilantrag dem GV bekannt?
- Welche Begründung braucht man?


Welches ist eine gute Begründung damit nicht das passiert:
Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336

Die Person A hat Klage erhoben aber die ZV geht mit Eintragungsandrohung weiter.
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

noGez99


Bei einem Mittstreiter gefunden. Aus dem Beschluss des Gerichtes:
ZitatErnstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheids sind nur
dann anzunehmen, wenn nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage ein Erfolg
des Rechtsbehelfs oder der Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg. Ein
lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang kann die Aussetzung der
Vollziehung nicht rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2007
- 2 S 1842/06 juris).

Was soll denn das? Kriterium ist daoch dass der Beitrag umstritten ist. Und das ist er genau dann wenn das ein "offen erscheinender Verfahrensausgang" ist !!
Kann das Gericht hier schon eine Wertung vom Hauptverfahren vornehmen ??
Kann mir da mal jemand juristische Nachhilfe geben?
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

noGez99

Kann man eigentliche die Begründung zum Eilantrag ein paar Tage später einreichen_
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)