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Autor Thema: Zahlungserinnerung Zwangsvollstreckungssache > Person A und Person X  (Gelesen 4588 mal)

B
  • Beiträge: 3
Hallo miteinander,

Person A ist seit 4 Jahren in Deutschland, spricht und versteht kaum Deutsch. Aus diesem Grund hat Person X (Jahrelanger Zahlungsverweigerer) die Briefe der GEZ erst gar nicht an Person A übergeben.
Auch aus dem Grund, weil ein gewollter Vertrag mit Pay TV aus der Heimat besteht.

In einem Brief vom Oktober fordert die Anstalt mehr als 600 Euro.
Ein Blatt Brief kam vom Vollziehungsbeamten. Der wurde bislang ignoriert.

Danach kam eine Zahlungserinnerung. Der Gläuber ist nicht eindeutig zu identifizieren. Anstalt oder Beitragsservice? In der Erinnerung steht es soll bezahlt werden die offene Forderung + Kosten von 550 Euro. Sind das dann mehr als 1000 Euro Gesamtkosten und wozu die 550 Euro. Für 2 Briefe? Und warum schreibt der Vollzieher nicht den gesamten Beitrag dazu. Die 5 Tage Frist zur Zahlung oder zum telefonischen Kontakt ist verstrichen.

Person A ist Alleinverdiener und Vater. Er kann es sich nicht leisten neben dem Pay TV aus der Heimat, ebenfalls auch hier zu behzahlen. Wie müsste sich Person A in dem Fall verhalten? Der Vollzieher ist angeblich vom Amtsgericht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2015, 04:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In welcher Beziehung stehen Person A und Person X, dass Person X die Post nicht an Person A geben kann?
An wen ist die Post gerichtet? An Person A oder an Person X?

Grundsätzlich gilt der Beitrag per LandesGESETZ, dessen Verfassungswidrigkeit erst auf dem Rechtsweg nachgewiesen/ "erklagt" werden muss.
Dies kann i.d.R. nur mit den Rechtsmitteln gegen die Bescheide getan werden.
In der Vollstreckung zählen Einwände bzgl. der Rechtmäßigkeit der Forderung usw. nicht (mehr), d.h. Gründe, die z.B. Grundrechte betreffen (Beitrag beschneidet z.B. die Mittel für den "Vertrag mit Heimat Pay-TV") können im Vollstreckungverfahren nicht (mehr) vorgebracht werden.

Prinzipiell dürften in obigem fiktiven Fall die allgemeinen Infos zur Zwangsvollstreckung gelten.
Der Person A sind anscheinend keine Bescheide zugestellt worden.
Eine Vollstreckung ohne Bescheide ist jedoch - zumindest gem. Gesetzeslage und der höherinstanzlichen Rechtsprechung nach - nicht zulässig.
Die Bescheide müssten Person A erst tatsächlich zugestellt werden, damit diese deren Richtigkeit prüfen und ggf. Rechtsmittel einlegen könnte.
Allerdings ist der Kampf ums Recht nicht einfach...


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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K
  • Beiträge: 2.239
und:
...

Person A ist seit 4 Jahren in Deutschland, spricht und versteht kaum Deutsch. Aus diesem Grund hat Person X (Jahrelanger Zahlungsverweigerer) die Briefe der GEZ erst gar nicht an Person A übergeben...
Wohnen Person A und Person X in einer Wohnung?  >:D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

B
  • Beiträge: 3
Person A und Person X sind Eheleute und leben in der selben Wohnung. Person X hat noch nie einen Beitrag bezahlt. Aus diesem Grund hat Person X die GEZ Briefe an Person A als unwichtig betitelt und ohne das sie von Person A gelesen wurden, wurden die Briefe teilweise in der Papiertonne entsorgt.

Person A hat wie gesagt keinen Bescheid bekommen mit Widerrufsbelehrung. Person A hat auch keinen gelben Brief erhalten. Das Schreiben zur Zahlungsaufforderung und der Zahlungserinnerung besteht lediglich aus einem Blatt Papier.

Ist es denn für Person A zu spät und es wird bezahlt werden müssen? Oder ist die Angelegenheit noch nicht so ernst. Was könnte Person A tun?


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B
  • Beiträge: 3
So nun hat Person A einen gelben Brief bekommen vom GV. Mit Abgabe der Vermögensauskunft am 3.3. Im Gespräch mit dem GV fiel die Frage ob dieser denn einen Beamtenausweis hätte. Die Frage wurde besntwortet mit "ja, sie habe einen Dientsausweis vom Amtsgericht." Auf Nachfrage ob das denn nun ein Beamtenausweis wäre, wurde die GV direkt laut und unfreundlich mit den Worten "Was soll die Fragerei. Jeder zahlt GEZ. Zahlen sie einfach und informieren sie sich weniger im Internet. Was soll das denn?"

Ok. Wie soll sich Person A verhalten. Zur Vermögenauskunft gehen. Oder bezahlen. Oder Widerspruch einlegen. Wie findet ihr das Verhalten vom GV.


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e
  • Beiträge: 811
Es gibt ein altes Sprichwort:
Wer sich verteidigt, klagt sich an.

Die Überreaktion der  GV auf die Frage nach dem Ausweis zeigt mir zwei Dinge:

zum ersten sind alle GV schon an einem hohen Nerv- und Belastungslevel angekommen.

zum zweiten, das war die richtige Frage an der richtigen Stelle, und zwar genau ins Wespennest >:D

Ist aber nur die persönliche Meinung einer Person A ;) :D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Wie soll sich Person A verhalten. Zur Vermögenauskunft gehen. Oder bezahlen. Oder Widerspruch einlegen. Wie findet ihr das Verhalten vom GV.

Mein Schwager wuerde Erinnerung beim Amstgericht einlegen.
Laut Gesetz muss die Behoerde den Zugang der Bescheide nachweisen, allerdings ist es schwierig
das Amtsgericht davon zu Überzeugen diese  Rechtssprechung auch anzuwenden.
Die Erinnerung kostet aber erstmal nichts und es ist eine gute Übung und eröffnet ungeahnte Einblicke in Demokratie und Rechtssprechung.
Die Vorlage kann man sich hier aus dem Forum suchen (SuFu: Riesa, Vollstreckung ohne Bescheid ...)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
  • Beiträge: 2.239
Auf Nachfrage ... wurde die GV direkt laut und unfreundlich mit den Worten "Was soll die Fragerei. Jeder zahlt GEZ. Zahlen sie einfach und informieren sie sich weniger im Internet. Was soll das denn?"

Ok. Wie soll sich Person A verhalten. Zur Vermögenauskunft gehen. Oder bezahlen. Oder Widerspruch einlegen. Wie findet ihr das Verhalten vom GV.

Die GV hat Recht!
Bezahl' Deine GEZ und hock' Dich vor die Glotze: lass' Dich ausschliesslich staatsfern, neutral und umfassend von den öffentlich-rechtlichen informieren!

Wo kämen wir denn hin wenn jeder anfinge sich (kosten-)frei und ungehindert z.B. im internet zu informieren!?
Und womöglich auch noch anfangen würde zu denken - und zu hinterfragen!?

Genau: "Was soll das denn!?"

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.234
Der GV könnte mitsamt seiner verfilzten, ehrenwerten Gesellschaft einpacken, wenn jeder anfangen würde, selbstbestimmt sein Leben in die Hand zu nehmen. Jeder sollte kuschen und auf den Rundfunk hören. Wenn dann mal einige Individuen auf der Strecke bleiben, haben die halt Pech gehabt, traurige Einzelschicksale ohne Lobby. Das passiert doch gottseidank nur den anderen, also was schert es dich? Wenn Mutti was sagt oder macht, können wir froh sein, wenn örR unabhängig und staatsfern ihre Politik lobt, damit keiner auf die Idee kommt, sie hätte den Rundfunk vereinnahmt um das Deutsche Volk zu schädigen. Sie will doch den Eliten nur gutes tun. Schön, wenn man dann zu den Eliten gehört. Wir gehören doch wohl hoffentlich alle dazu, oder? :-[ |-
Zitat
Satire off


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