Dieses Urteil ist zwar wenig überraschend, aber dennoch unglaublich!
"Das Bundesverfassungsgericht hielt deshalb in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich daran fest, dass es gerechtfertigt sei, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten
der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen , der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird . Für den Rundfunkbeitrag kann nichts anderes gelten."
Frage: Und wenn sich Wohnungsinghaber einem "Teilnehmerstatus" VERWEIGERN in dem sie KEINE Empfangsgeräte bereithalten- welche "Vorteile" entsteht diesem Personenkreis nach dieser Auslegung? Welcher Logik liegt es zugrunde ausschliesslich sogenannte "Inhaber" zu belasten? Wohnen "die anderen" Bürger denn nicht auch?
Für mich steht somit fest:
1. Es gibt keine Rechtsstaatlichkeit mehr in diesem Land.
2. Grundgesetz und Verfassung(en) sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.
3. Es gibt keine Gerechtigkeit mehr in diesem Land.
4. Diese leidige Unterdrückung ist nur auf politischem Weg zu lösen: durch Abschaffung des Rundfunkbeitrags als Finanzierungsquelle und umfassender Reform des ÖR-Selbstbedieungungsladens. Denn der Gesetzgeber hätte durchaus die Möglichkeit der Reform umfänglicher Größe und auch die Möglichkeit einer Konsolidierung des ÖR-Apparates gehabt, OHNE dass hierzu der grundgesetzliche Auftrag angetastet würde UND ohne dass die Bürger immer weiter belastet würden.
5. Ein ÖRR, dem es gelingt einen Macht- und Unterdrückungsstatus zu erlangen, der die grundgesetzlichen Rechte der Bürger dem eigenen Wohl der Voll-Versorgung unterordnet, ja, sich sogar damit über die grundgesetzlichen Rechte der Bürger stellt, hat jede weitere Existenz verwirkt.
6. Politiker und Parteien, die diesem Machwerk von Gesetz zugestimmt haben und es bis heute verfechten, sind für unseren Rechtsstaat untragbar - und unter Verlust Ihrer erworbenen Anwartschaften wegen Eidbruch zu entlassen.
Bald sind Wahlen! Nehmen wir es in die Hände diesen politischen Abnickern eine Lektion zu erteilen?
D61
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)