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Autor Thema: VG Stuttgart: Klage abgewiesen. Urteil und Fragen dazu  (Gelesen 7872 mal)

W
  • Beiträge: 39
Hallo, ein fiktiver Fall: Wie erwartet (auch wenn natürlich ein Fünkchen Hoffnung glomm, zumindest auf Ruhendstellung) hat das VG Stuttgart die Klage einer Person X abgewiesen. Die Urteilsbegründung lade ich später hoch, für den Fall, dass es jemand lesen mag. Berufung wurde zugelassen, aber das wird der Person zu teuer.

Unmittelbar interessiert mich jetzt, ob die Person unverzüglich die festgesetzten Beiträge zahlen muss, oder ob da noch eine Frist besteht. Die Vollziehung wurde ausdrücklich nicht ausgesetzt, die Zwangsvollstreckung hat die Rundfunkanstalt aber anscheinend in letzter Zeit nicht vorangetrieben.


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wenn Person X ganz sicher sein will, könnte sie bei Gericht anrufen oder einen Anwalt fragen.

Soweit eine Person P verstanden hat, gilt ein fiktives negatives Urteil, in dessen Schlußsequenz steht, daß die Rundfunkbeiträge vollstreckbar seien, als vollstreckbarer Titel. Mit diesem Titel könnte sich der Gegner nun an einen Gerichtsvollzieher wenden. Das könnte möglicherweise noch etwas dauern, da Person X ja einen Monat Zeit für den Berufungsantrag und dann noch mal einen Monat für die Begründung hat. Dementsprechend müßte (theoretisch) der Gegner noch zwei Monate die Füße still halten (wenn er nicht sowieso anderweitig beschäftigt wird  >:D ).

Person X könnte auch überlegen, ob sie vielleicht Prozeßkostenhilfe beantragen möchte.

Person P jedenfalls hat großes Interesse an dem Urteil!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

W
  • Beiträge: 39
Hier nun das Urteil zum nachlesen als pdf:




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I
  • Beiträge: 434
Zitat
Das Austauschverhältnis zwischen Beitrag und Rundfunknutzung wird auch nicht dadurch infrage gestellt, dass ein verschwindend geringer Anteil der Beitragspflichtigen über kein zum Rundfunkempfang geeignetes Gerät verfügt. Bei der nahezu flächendeckenden Verbreitung von empfangstauglichen Geräten vielfältiger Art in allen Bevölkerungskreisen dürfen die Bundesländer davon ausgehen, dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig besteht.

Die Richterin äußert an sich, dass jeder den örR empfangen kann. Allerdings drückt sie damit unweigerlich aus, dass kein Vorteil besteht. Wenn die komplette Bevölkerung den örR empfangen kann, liegt kein Vorteil mehr vor und ohne Vorteil kann es kein Beitrag sein.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Normenklarheit oder Normbestimmtheit ist ein verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Gebot für den Gesetzgeber.

Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verständlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also für den Bürger klar erkennbar sein. Außerdem müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden.

Ungeachtet der fehlenden verfassungsrechtlichen Definition des finanzrechtlichen Beitrags sollte daher auf der Grundlage restriktiver Interpretationen an den Kernmerkmalen festgehalten werden: Ein Beitrag im engeren, finanzrechtlichen Sinn ist hiernach nur anzunehmen, wenn ein unmittelbarer, besonderer und zudem individueller Vorteil angeboten wird. Fehlt es an einem dieser Merkmale scheidet eine Einordnung als Beitrag im engeren, finanzrechtlichen Sinn, dessen Legitimation bereits und ausschließlich in der Gewährleistung der beschriebenen Vorzüge zu sehen ist, aus.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

n
  • Beiträge: 1.452
... Bundesländer davon ausgehen, dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig besteht.

Ist das nicht genau die Definition von einer Steuer? Dass es alle betrifft?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Dieses Urteil ist zwar wenig überraschend, aber dennoch unglaublich!

Zitat
"Das Bundesverfassungsgericht hielt deshalb in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich daran fest, dass es gerechtfertigt sei, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten
der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen , der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird . Für den Rundfunkbeitrag kann nichts anderes gelten."

Frage:  Und wenn sich Wohnungsinghaber einem "Teilnehmerstatus" VERWEIGERN in dem sie KEINE Empfangsgeräte bereithalten- welche "Vorteile" entsteht diesem Personenkreis nach dieser Auslegung?  Welcher Logik liegt es zugrunde ausschliesslich sogenannte "Inhaber" zu belasten?  Wohnen "die anderen" Bürger denn nicht auch?

Für mich steht somit fest:

1.  Es gibt keine Rechtsstaatlichkeit mehr in diesem Land.

2.  Grundgesetz und Verfassung(en) sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.

3.  Es gibt keine Gerechtigkeit mehr in diesem Land.

4.  Diese leidige Unterdrückung ist nur auf politischem Weg zu lösen:  durch Abschaffung des Rundfunkbeitrags als Finanzierungsquelle und umfassender Reform des ÖR-Selbstbedieungungsladens.  Denn der Gesetzgeber hätte durchaus die Möglichkeit der Reform umfänglicher Größe und auch die Möglichkeit einer Konsolidierung des ÖR-Apparates gehabt, OHNE dass hierzu der grundgesetzliche Auftrag angetastet würde UND ohne dass die Bürger immer weiter belastet würden.

5.  Ein ÖRR, dem es gelingt einen Macht- und Unterdrückungsstatus zu erlangen, der die grundgesetzlichen Rechte der Bürger dem eigenen Wohl der Voll-Versorgung unterordnet, ja, sich sogar damit über die grundgesetzlichen Rechte der Bürger stellt, hat jede weitere Existenz verwirkt.

6.  Politiker und Parteien, die diesem Machwerk von Gesetz zugestimmt haben und es bis heute verfechten, sind für unseren Rechtsstaat untragbar - und unter Verlust Ihrer erworbenen Anwartschaften wegen Eidbruch zu entlassen.
 
Bald sind Wahlen!  Nehmen wir es in die Hände diesen politischen Abnickern eine Lektion zu erteilen?

D61


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 02:09 von Bürger«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Bald sind Wahlen!  Nehmen wir es in die Hände diesen politischen Abnickern eine Lektion zu erteilen?
Und wen soll man wählen? Neue Prteien werden ja systematisch zerstärt: Piraten, Afd, Grundrechtepartei ...


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Selbst Angela Merkel hat sich mit den Worten "… dass man sozusagen wie bei dem Fernsehen so eine Art Zwangsmitgliedschaft hat … das wird man schwer heute rechtlich noch rechtfertigen können, dass ich das als ein Angebot habe, wofür ich dann zahle, und wer das mitmachen will ok, aber nicht unter der Maßgabe, jeder Deutsche muss sich beteiligen…" kritisch zum Rudfunkbeitrag geäußert hat (siehe auch dieses Video), und es hat sich (bisher) nichts geändert.

Zurück zum Thema:

Nicht nur unsinnige Gesetze, sondern auch jede Rechtsbeugung durch die Gerichte wie in diesem Fall veranlasst immer mehr Menschen in diesem Land dazu, das geltende Recht auch in auch in anderen Bereichen und den Rechtsstaat selbst immer weniger zu respektieren, ja sogar zu missachten.

Und auch mich würde das interessieren, ob die angebliche Zahlungspflicht nach "der Aussetzung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens" direkt bei Zustellung des ablehnenden Urteils oder erst einen Monat später nach Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

W
  • Beiträge: 39
Aufgefallen war mir unter anderem folgendes:

Seite 21:
Zitat
Eine Fallgestaltung, bei der der Säumniszuschlag problematisch ist, weil der Betroffene, der seine grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags noch vor der Säumnis geltend gemacht hatte, vom Beklagten zur Säumnis gezwungen wurde, um eine Klagemöglichkeit zu erhalten, liegt hier nicht vor.
Ich verstehe das so, dass das Gericht die Säumniszuschläge "problematisch" gefunden hätte, wenn Person X eine Art Widerspruch mit ihren "Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags" noch vor dem ersten Beitragsbescheid an die LRA geschickt hätte.

Seite 2:
Die Handlungen der GEZ (Infobriefe, Zwangsanmeldungen, Zahlungsaufforderungen) werden so dargestellt, als hätte die Beklagte LRA sie ausgeführt. Als wären die beiden identisch.

Seite 9: Die Kirchensteuer hat Person X in ihrer Klage mit keinem Wort erwähnt.

ohne Seite: Auf das fehlende Leistungsgebot im Beitragsbescheid, das Person X in der Klagebegründung angeführt hatte, wurde nicht eingegangen.


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e
  • Beiträge: 811
Dieses Urteil ist zwar wenig überraschend, aber dennoch unglaublich!
Zitat
"Das Bundesverfassungsgericht hielt deshalb in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich daran fest, dass es gerechtfertigt sei, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten
der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen , der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird . Für den Rundfunkbeitrag kann nichts anderes gelten."

Auf einmal geht es wieder um den Teilnehmerstatus und nicht um das Innehaben einer Wohnung???

Keiner weiss mehr genau, wohin er sich drehen muss, und wo der Wind her weht. Zur Not drehen wir uns als Fähnchen mit dem Wind.

SIE wollen die Nichtnutzer beugen, egal wie. Es gibt KEINE Nichtnutzer und keine Chance, dem zu entgehen und mit seinem schwerverdienten Geld abzüglich der nicht wenigen Steuern das zu tun, was man möchte und entscheidet. Das lese ich zwischen den Zeilen.

Es geht um die Finanzierung der ÖR.  Auch dem Bundesverfassungsgericht.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

I
  • Beiträge: 434
Zitat
Bald sind Wahlen!  Nehmen wir es in die Hände diesen politischen Abnickern eine Lektion zu erteilen?
Und wen soll man wählen? Neue Prteien werden ja systematisch zerstärt: Piraten, Afd, Grundrechtepartei ...

Naja auf jeden Fall nicht C*U, S*D, Die Gr**en, Die Li**e, F*P! Diese Parteien führen den Mist auf jeden Fall weiter. Die oben genannten Parteien sind doch nicht so verkehrt. Der Politik muss gezeigt werden, das sie die von uns gewählten Vertreter sind, allerdings nur ihr Ding machen und nicht auf das Volk hören...


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Nur der Vollständigkeit halber: Die LRA lässt vom Gericht nun auch noch pauschal 20 € für Unkosten festsetzen. Und das jeweils für das Eilrechtsschutzverfahren und für die Hauptsache. 40 € mehr, die Person X zu zahlen hat, mit denen sie vorab nicht gerechnet hatte  >:(


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Z
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Nur der Vollständigkeit halber: Die LRA lässt vom Gericht nun auch noch pauschal 20 € für Unkosten festsetzen. Und das jeweils für das Eilrechtsschutzverfahren und für die Hauptsache. 40 € mehr, die Person X zu zahlen hat, mit denen sie vorab nicht gerechnet hatte  >:(

Lasse Dich trösten, daß Dein bisheriger Weg den Jungs und Mädels deutlich mehr Kosten verursacht hat, als ihnen rechtlich nunmehr zusteht.

Dumm nur, daß wir als Steuerzahler die Gerichte "subventionieren", aber in diesem Fall für den einzelnen doch ein Glück!


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b
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Hallo InesgegenGEZ
Die einzige Partei die die Abschaffung der GEZ im Parteibuch hat ist die AFD!
ich wähl die
bukh1


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