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Autor Thema: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis  (Gelesen 33138 mal)

S
  • Beiträge: 221
Es ist daher ein starkes Stück (wenngleich begrüßenswert), dass ein Gerichtsvollzieher sich erlaubt, eine eigene Meinung zu haben und diese öffentlich zu äußern.

Solange der TO sich nicht vorstellt (insb. preisgibt, für wen er arbeitet) kann es sich bei ihm doch um jeden x-beliebigen Kauz handeln.

Weiß daher gar nicht, wieso hier so ein Gewese gemacht wird ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 00:06 von Bürger«

K
  • Beiträge: 53
Also ich finde den Threadersteller mutig.Ich könnte die Arbeit die ein GV verrichtet mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.Ist doch nett das er uns auf dem laufenden haltet.


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P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Auf die Rechtmäßigkeit der Forderung will ich gar nicht eingehen. Nur ein Hinweis, die Vollstreckung hat diese nicht zu prüfen wenn der Gläubiger sie bestätigt und das Ersuchen / der Sachverhalt ansonsten keinerlei Hinweise erbringt.

Wahrscheinlich ist genau an dieser Stelle "wenn der Gläubiger sie bestätigt" das Problem.

Ohne auf eine Rechtmäßigkeit der Forderung einzugehen, sollte dieser Punkt doch per Gesetz genau geregelt sein, wie diese Bestätigung zu erfolgen hat.

Es sollte für einen Gläubiger also möglich sein diese Anforderungen zu erfüllen.
Diese Anforderung sieht sicherlich vor, dass vor einer Vollstreckung eine Bekanntgabe erfolgen sollte und diese Bekanntgabe bei Streit darüber auch nachweisbar sein sollte. Dazu gibt es sicherlich Vorschriften und diese sollten sicherlich eingehalten werden.
Es geht in vielen Fällen also wahrscheinlich nicht um eine Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern schlicht um die Art und Weise der Bestätigung dieser. Dieser Vorgang hat mit einer möglichen Rechtmäßigkeit der Forderung keine Gemeinsamkeit.

Ob ein Threadersteller eine im Vollstreckungswesen tätige Person ist oder nicht, sollte hier dabei nicht von Interesse sein, weil diese Angaben hier nicht geprüft werden können. Es dazu also an einer Bestätigung bzw. Nachweis mangelt.

Zitat
Dank der Flut an Diskussionen ist mit richtigen Maßnahmekatalogen der Landesrundfunkanstalten auch ein sicheres, erfolgreiches und einfaches Arbeiten möglich. Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden. Bei diesen ist aber bekanntlich nicht viel zu holen. Ich hege aber die Vermutung das ebensolche hier viel posten.

An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, ob eine Einrichtung einen derartigen Einfluss auf die Exekutive haben darf?

Zitat
Ich denke nicht das sich Vater Staat hier die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
Bereits Klagen bis in die höchsten Instanzen gegen den alten Rundfunkstaatsvertrag oder die IHK / HWK - Pflichtmitgliedschaften führen nicht zum Erfolg da dies ja ganze Institutionen über Nacht ohne Einnahmen lassen würde.

Wer oder was ist der Staat?
Wenn Abhilfe nicht möglich ist, dann ist der Staat an dieser Stelle überflüssig, weil der Staat die Bürger dann nicht mehr ausreichend schützt. Die Bürger haben das Recht sich selbst zu schützen auch gegen etwas was sich als Staat bezeichnet.
Ein alter Mann ca. 90 Jahre hat es auf der Straße gesagt, es würde sich nur etwas ändern, wenn der Kopf beseitigt wird.
Die Antwort war, die Zeit wird es zeigen, wie es sich ändern wird.
Eine Institution, welche neben einen nachrangigen Hauptzweck nur noch einen Zweck hat, sich selbst zu versorgen, hat sich überlebt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2015, 18:17 von PersonX«

z

zuwider

Die Stimmung in meinem Bekanntenkreis ist wie damals '89 ...
Durch solche Marionetten verschärft sich die Sache nur noch, aber wo wird sich der Wutbürger dann wohl als erstes auslassen?
Ich möchte dann keine Knöllchen angebracht haben , nur weil keine Kriegspropaganda finanziert wurde ...


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M
  • Beiträge: 19
In diesem Forum herrscht eine fabelhaft konstruktive Diskussionskultur. Herzlichen Dank an die Betreiber und Mitstreiter, Ihr seid beeindruckend!


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden.

Den mit jedem Querulanten und Erfolg mit härteren Maßnahmen wird die Vollstreckung besser ....

Ich mußte über 70 Jahre alt werden, um mich jetzt mit Gerichtsvollziehern, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Haftandrohung und anderen Schikanen herumschlagen zu müssen. Niemals hätte ich das gedacht, da ich mein ganzes Leben lang immer meine Schulden gezahlt und meinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen bin. Auch die einfache Rundfunkgebühr habe ich immer gezahlt, allerdings nur bis zum 31. 12. 2012. Deshalb ist diese Abqualifizierung als "hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner" und "Querulanten"schon eine ziemliche Beleidigung. Aber Drohungen und Beleidigungen schüchtern mich nicht mehr ein.

Ich denke nicht das sich Vater Staat hier die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
.....
Ich gebe bei all dem nachvollziehbaren Unmut zu bedenken... die Wahl der Mittel wird härter und der Staat wird in dieser Sache das letzte Wort haben.

Ich dachte, "Vater Staat" sei hier gar nicht beteiligt, da doch der öffentliche Rundfunk angeblich so "staatsfern" ist? Das diente doch immer als Rechtfertigung, warum der ÖRR nicht durch Steuermittel finanziert werden könne. Und jetzt wird plötzlich dem Staat gar noch "die  Butter vom Brot" genommen und er droht mit noch härteren Maßnahmen, wenn man die Zahlung – aus guten Gründen - verweigert? Wie paßt das zusammen?

Bereits jetzt macht mir die Eskalation große Sorgen.

Wer hat sie denn zu verantworten? Etwa die Bürger, die sich gegen diese ungerechte Zwangsabgabe wehren, die von "unseren Volksvertretern" einfach durchgewunken wurden, ohne sich im mindesten um die unzumutbaren Belastungen der Menschen mit niedrigem Einkommen zu scheren, während sie sich gleichzeitig Diätenerhöhungen gönnen, die höher sind als das Einkommen vieler Bürger? Generell ist es ja leider Usus geworden, schlampig gemachte Gesetze zu verabschieden, die dann Jahre später vom Verfassungsgericht kassiert oder revidiert werden müssen, weil sie die Grundrechte verletzen. Währenddessen haben aber wir Bürger an deren Folgen zu leiden und das erhöht natürlich den Unmut immer mehr.

Ich hoffe das sich jeder - der hier den empfohlenen Maßnahmenkatalog versucht zu nutzen um sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen - bewusst ist was da auf ihn zukommt.

Mein Entschluß, diesen widerrechtlichen "Beitrag" zu verweigern, stand von vornherein fest und die Konsequenzen waren mir von Anfang an ziemlich klar, noch ehe ich dieses Forum kannte. Ob und in wieweit ich den "empfohlenen Maßnahmekatalog" nutze, bleibt allein mir überlassen. Ich habe jedenfalls weit mehr Vertrauen zu diesem Forum als zu einem anonymen Poster, der sich als Gerichtsvollzieher ausgibt.

Zum Schluss steht man alleine vor dem Scherbenhaufen. :(

Den Scherbenhaufen haben wir längst, mindestens seit dem 1. 1. 2013 mit Inkrafttreten dieses ungerechten Gesetzes. Ich kann nur hoffen, daß es irgendwann vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, falls es doch noch Recht geben sollte in unserem Land.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Den Scherbenhaufen haben wir längst, mindestens seit dem 1. 1. 2013 mit Inkrafttreten dieses ungerechten Gesetzes. Ich kann nur hoffen, daß es irgendwann vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, falls es doch noch Recht geben sollte in unserem Land.

So wie das Vorratsdatengesetz? Das nach kurzer Zeit von renitenten Politikern wiederbelebt wurde?

Ich glaube was das Volk erst lernen muss ist eben sich nicht auf die Couch zu legen und an Vater Staat zu glauben. In der heutigen Zeit wird es eminent wichtiger den mündigen Bürger zu leben. Die gewählten Volksvertreter und vor allem die ohne Wahlkreis, die per Listenplatz ihren Sitz immer sicher haben, und es sich leisten können bürgerfeindliche Gesetze zu verabschieden, im Wissen nie belangt zu werden, müssen lernen, das man nicht über das Volk regiert sondern nur in Koexistenz mit dem Volk und für das Volk, demokratisch legitimiert ist.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 7.385
Ein identischer Text für 3 Themen, damit er nicht untergeht:

Der Inhalt ist insbesondere für Beamte und Mitarbeiter staatlicher Stellen maßgebend, sind sie bei Mißachtung europäischen Rechts haftbar.

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 18. Dezember 2000 -> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1448994890037&uri=CELEX:32001R0045

Zitat
Gegenstand der Verordnung

(1) Die durch die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund dieser Verträge geschaffenen Organe und Einrichtungen, nachstehend "Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft" genannt, gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; sie dürfen den freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit Empfängern, die dem in Anwendung der Richtlinie 95/46/EG erlassenen einzelstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten unterliegen, weder beschränken noch untersagen.

Zitat
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Zitat
Artikel 49

Sanktionen

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung zieht für Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften disziplinarische Maßnahmen gemäß den Bestimmungen und Verfahren nach sich, die im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder in den für die sonstigen Bediensteten geltenden Beschäftigungsbedingungen niedergelegt sind.

Falls also ein nationaler Beamter meint, europäisches Recht würde ihn nichts angehen.

Der EuGH hat in seinen Datenschutzurteilen nur nochmals klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat. Setzt sich der Beamte oder Mitarbeiter einer staatlichen Stelle darüber hinweg, ist er für alle Folgen haftbar, die dem einzelnen Bürger aus dem Rechtsbruch des Beamten oder Mitarbeiters einer staatlichen Stelle entstehen.


Edit "Bürger":
Bitte nicht weiter abschweifen vom Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 00:10 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

l

lex

  • Beiträge: 223
und ein Blick in den Briefkasten kann ebenfalls hilfreich sein.

Ich nehme mal an, dass es schwierig wird, den Inhalt nur durch den Briefkastenschlitz zu untersuchen und behaupte mal, dass sie hier "eingebrochen" sind, um sich Informationen zu beschaffen, ist das richtig? Nur als Hinweis, die Wohnung ist nach dem GG geschützt. Der Briefkasten gehört ebenfalls zur Wohnung.

Wenn sie also Eigentum entwendet haben, um an Informationen zu gelangen, ist dies eine Straftat, die verfolgt werden muß.


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Nehmt bitte etwas Rücksicht auf unser neues Mitglied!

Unter Berücksichtigung der Aussagen vieler Gelehrten, Professoren, Anwälte, zahlreichen Juristen,
welche ebenso ein politisches Amt bekleiden und demnach ALLE wissen dass dieser Vertrag verfassungswidrig ist,
finde ich es sehr fraglich dass DIESER (angebliche) GV tatsächlich gemäß seiner Überzeugung davon ausgeht, dass für einen Rundfunk (!)
das ganze Volk (Rentner, Studenten, reiche Millionäre, Familien die unter den Existensminimum leben müssen)
einen einheitlichen Beitrag zur Finanzierung eines Unternehmens leisten müssen...

ER wäre dann zwangläufig: "die Boshaftigkeit in Person"



Hypothetisch:
Wenn ein GV in diesen Forum eine Meinung vorträgt, in welcher er zudem Recht mit Unrecht verwechselt
und sich auch noch anmaßt die Mitglieder hier im Forum zu bedrohen, mit dem Ziel Ängste zu schüren,
sogar noch freudig einen Fortschritt weiterer Maßnahmen zwecks Eintreibung der Beiträge anzeigt,
dann grenzt dass teilweise an einen Realitätsverlust... auch unter "Antisoziale Persönlichkeitsstörung" bekannt
und nur schwer zu behandeln...

 Ich würde es beängstigend finden, wenn so ein dummer Mensch als GV unterwegs wäre -
würde mich aber zugleich bestärken "die Gewalt des Volkes" mehr als denn je zu unterstützen!

Das verborgene Böse:
http://de.sott.net/article/1043-Das-verborgene-Bose-Der-psychopathische-Einfluss
Psychopathie ist grundsätzlich eine emotionale Funktionsstörung.

Zitat
[...] wenn ich erkläre, wie Psychopathen sich immer selbst maskieren,
wenn sie nach Machtpositionen streben, wird es hilfreich sein, sich Folgendes ins Gedächtnis zu rufen:
Wenn ein rational denkender Mensch seine Logik anzuwenden sucht, in dem Bemühen,
den Grund für die Zielsetzung oder die Handlung eines Psychopathen zu verstehen,
wird er scheitern.




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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

n
  • Beiträge: 34
Bisher habe ich in jedem meiner Fälle entweder eine Zahlung erwirkt oder der Gerichtsvollzieher hat die Vermögensauskunft ggf. nach Verhaftung übersandt.

Bisher waren Sie auch noch nicht bei Person N.

Ich gebe bei all dem nachvollziehbaren Unmut zu bedenken... die Wahl der Mittel wird härter und der Staat wird in dieser Sache das letzte Wort haben. Sollten solche Proteste Erfolg haben sind wir bald am Streiten hinsichtlich aller Einnahmebeschaffungen. Leben wollen wir hier alle, aber die Beschlüsse unserer gewählten Volksvertreter wollen wir nur übernehmen wenn sie uns in den Kram passen. ^^

Es gibt meines Wissens keine andere Art der "Einnahmebeschaffung" in Deutschland, egal welche Abgabe in Form von Steuer, Beitrag, Gebühr oder ähnliches das sein könnte, deren Tatbestandsvoraussetzungen so rigoros sind:
Die Rundfunkbeiträge im privaten Bereich haben mit der Nutzung des Rundfunks rein gar nichts mehr zu tun sondern knüpfen an ein menschliches Grundbedürfnis an, nämlich das Wohnen. Es wird damit ein unausweichlicher Abgabentatbestand geschaffen. Pauschalabgaben auf ein menschliches Grundbedürfnis sind jedoch schlichtweg grundgesetzwidrig und verstoßen gleich gegen mehrere Artikel.

Viele denken sich möglicherweise dabei, immerhin habe ich dafür auch öffentliches Fernsehen. Aber die ganzen Nichtnutzer spüren diese Ungerechtigkeit mit voller Härte. Da könnte man genau so die Kopfsteuer einführen oder eine sonstige Abgabe auf die bloße Existenz. So etwas ist nichts anderes als ein Schritt zurück in den Feudalismus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 18:05 von nopagonada«

t
  • Beiträge: 4
Hallo, ich bin selber "Vollstreckungsdienkraft" im Außendienst und kann den Unmut der Bürger teilen, ich konnte bereits einige Vollstreckungsersuchen an den Beitragsservice zurücksenden, die meiner Meinung nach zu Unrecht erwirkt worden sind. Viele Diskussionen mit meinen Vorgesetzten sind bereits vergangen, weil die Vollstreckungsersuchen nicht unterschrieben sind usw. Meine Mittel sind daher beschränkt. Allerdings helfe ich dem Bürger so gut wie ich kann, schließlich werde ich aus Steuermitteln bezahlt.

"Zu den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen gehört i.d.R. ein zugestellter/ bekanntgegebener Verwaltungsakt/ Bescheid.
Dies ist gem. faktisch aller Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder u.a. i.V.m. §41 VwVfG vorgegeben und wird in eindrucksvoller Weise selbst im BGH-Beschluss vom Juni 2015 konstatiert..."

Wie soll ich oder irgendjemand Anderes in der Vollstreckung dies sicherstellen können? Selbst mit Zustellungsurkunde weiß ich nicht ob der Postbote es auch in den Briefkasten geworfen hat. Den Beweis könnte ich für mich nur erbringen, wenn ich den Festsetzungsbescheid selber in den Briefkasten geworfen habe. Ich muss mich auf die vorherigen Stellen verlassen können, ansonsten würde jede Vollstreckung ad absurdum geführt werden und in einem organisatorischen Chaos enden!

„Wenn der Staat beschließt, dass alle Rundfunkverweigerer durch die Gerichtsvollzieher ohne Warnung erschossen werden dürfen. Sind Sie dann der erste mit einer Waffe in der Hand? Stur das Gesetz durchsetzen, ohne zu hinterfragen ob es richtig ist. Ich dachte immer diese Zeiten haben wir hinter uns gelassen..."

Nein ich werde nicht schießen. Allerdings bleibt immer noch die Frage ob es nicht doch bestimmte Grundregeln geben sollte um die Gesellschaft zu ordnen. Oder ist jegliche Vollstreckung schon illegal. Außerdem nützen mir solche Vergleiche nichts, da ich nicht glaube, dass man aus einer Handlung auch auf eine Andere schließen kann! Falls sie es doch können, probieren sie ihr Glück an der Börse!

Mich würde viel mehr interessieren, wie ihr euch eine neue Gesellschaftsordnung vorstellt in der es all diese Probleme nicht gibt??? Ist absolute Gerechtigkeit für Jeden überhaupt zu erreichen??? Wo soll der Staat eingreifen und wo nicht, oder soll  man gar  komplett auf den Staat verzichten??? Fragen über Fragen. Leider konnte mir bis jetzt kein Zahlungsverweigerer darauf eine Antwort geben!

Rechtschreibfehler darf man behalten, ist ja schon spät :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2015, 01:20 von thomas1601«

S
  • Beiträge: 102
Leider gehst du auf die wichtigsten Punkte überhaupt nicht ein, sondern beisst dich an 2 "unwichtigen" Zitaten fest.

Eine Vollstreckung ist dann nicht rechtens, wenn mindestens einer der Punkte, die zu ihr führt nicht gerichtsfest beweisbar ist.

Wie du sicherlich weisst, ist der Bescheid ein rechtliches Mittel von Behörden, um Geldleistungen von Bürgern zu verlangen.

Der Bußgeldbescheid bei Verkehrssündern, der Steuerbescheid nach einer Steuererklärung usw. usf. Jeder dieser Bescheide ist korrekt ausgefüllt, mit allen wichtigen Merkmalen versehen und im Zweifel wird er erneut gerichtsfest beweisbar versendet. Es genügt, dass er gerichtsfest versendet wurde, d.h. nach den anerkannten und vom Gericht bestätigten Methoden, so dass ein Richter den Zugang anerkennt.

Nur der Beitragsservice, bzw. die ÖR Anstalten können keine richtigen Bescheide versenden, oder wollen es gar nicht. Es gibt genügend Fälle, in denen ein Bescheid per Postzustellurkunde zugestellt wurde, und damit gerichtsfest beweisbar zugestellt worden ist.

Die rechtlichen Mittel des Bescheideten der Erinnerung dienen genau diesem Zweck. Ich erinnere die vollziehende Gewalt daran, dass etwas an der Vollstreckungskette nicht in Ordnung ist. Demnach ist es die Aufgabe dieser Organe dem "Geschädigten" auch rechtliches Gehör zu verschaffen. Es gilt nämlich nach wie vor der Grundsatz vor Gericht: "In dubio pro reo" - Also, im Zweifel(!) für(!!) den Angeklagten, und nicht gegen ihn.

Wenn der ÖRR als "Behörde" einen Bescheid erstellt und ihn gerichtsfest beweisbar zustellt, dann kann und muss der Vollstrecker auch vollstrecken, es sei denn die Behörde gibt dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, sollte er gestellt worden sein, statt.

Einfach alle rechtlich eingerichteten und zum Schutz der Bürger installierten Hürden einer Vollstreckung zu umgehen schaden in erster Linie nur unserem Glauben an das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes.

Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!

Denke doch vielleicht erstmal darüber nach!


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  • Beiträge: 1.456
Hallo, ich bin selber "Vollstreckungsdienkraft" im Außendienst ...
@thomas1601

Hallo,
ich finde es schön dass Du dich hier meldest.
Geordnete Vollstreckungen sind meiner Meinung nach leider notwendig um den Frieden in unserer Gesellschaft zu erhalten.
Es geht nicht dass der Gläubiger zum Gewehr greift um die Schulden einzutreben.

Was mir aber auffällt ist die Rechtserosion besonders beim Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice:
Stempel und Dienstsiegel:                    nicht notwendig
Unterschrift:                                         nicht notwendig
Genaue Bezeichung des Gläubigers:    nicht notwendig
Nicht rechtsfähiger Gläubiger!
Keine genaue Bezeichnung der Bescheide.

Dabei wäre es doch so einfach ein Vollstreckungsersuchen zu erstellen das den "alten" Anforderungen genügt
Im Computer sind doch alle Daten vorhanden.

Kann eigentlich jeder Scherzbold ein Vollstreckungsersuchen ausdrucken beim GV in den Briefkasten werfen und der GV maschiert dann los?
(Bei den niedrigen Anforderungen ist das ja noch nichtmal Urkundenfälschung)
Oder per eMail? Die Absenderangabe ist ja simpel zu fälschen, das sehe ich täglich bei meinen Spams.

Ich finde das sehr erschreckend und es macht mir Angst um unser Rechstsystem. 
Vielleicht kannst Du Deine Meinung dazu sagen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

t
  • Beiträge: 4
Hallo noGez99,

ich gebe dir teilweise auch Recht, der Umgang, den die Landesrundfunkanstalten mit den Bürgern pflegen ist mehr als dürftig, um es mal zart auszudrücken.

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich die Möglichkeit die Vollstreckung zu verweigern, wenn erhbeliche Zweifel an der Richtigkeit der Zustellung bestehen, allerdings reicht da meistens ein "Ich habe den Bescheid nicht erhalten" nicht aus (zumindest meiner Vorgesetzten nicht).

In welchem Gesetz finde ich, dass die Bescheide der Landesrundfunkanstalten gerichtsfest zugestellt werden müssen? Leider ist es auch nicht meine Aufgabe dies zu prüfen, wie sollte ich auch? Ich war bei der Übersendung nicht dabei. Falls Zweifel bestehen, obliegt der Prüfung der Legislativen. Als Teil der Exekutiven, darf ich in diesem fall keine Wertung vornehmen. Zumindest meiner Ansicht nach, ich lasse mich aber auch gerne korrigieren (bitte mit ensprechendem Gesetzestext als Argumentationshilfe).

"Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!"

Das stimmt so nicht ganz. Denn auch Steuerbescheide: Grundsteuer, Hundesteuer usw. werden ebenfalls ohne Postzustellungsurkunde verschickt. Erst im Zweifel mit PZU. Vielleicht sollten einfach alle Bescheide mit PZU verschickt werden, Ende. Dann wären deine Zeifel ausgeräumt noGez99? Oder findest du dann andere Sachen? Geht es dir wirklich nur um die Zustellung?

Ich sehe gerade deine zweite Antwort. Ja da gehe ich voll und ganz mit dir überein!!! Ich habe schon mehrmals meiner Vorgesetzten mitgeteilt, dass diese Vollstreckungsersuchen aus meiner Sicht Klopapier sind und nicht den Anforderungen des Vwvfg entsprechen. Die Argumentation dafür ist, dass die Schnittstellen nichts anderes hergeben. Wh.. th. Fu..? Mit solchen Antworten kann man dann Leben oder nicht. Gut, dass uns der Bundesgerichtshof rechtzeitig in den Rücken gefallen ist. Damit waren alle Zweifel meiner Vorgestzten vom Tisch.

Zecks einwandfreie Vollstreckungsersuchen, auch diese kann man fälschen. Zwar mit erhöhten Mitteln, aber eine Unterschrift und gerade ein Dienstsiegel sind ebenso nicht absolut fälschungssicher (es werden immer Zweifel bleiben).

Die Bezeichnung des Gläubigers?? Momentan ein absoluter Witz! Aber die Gläubigerbezeichnung kann im Zweifel manuell auf dem Vollstreckungsauftrag hinzugefügt werden und ist leider richtig in unserem Programm vermerkt, nur nicht auf dem Auftrag selber.

Aber du hast absolut Recht an der fälschungssicheren Übersendung der Vollstreckungseruschen muss unbedingt gearbeitet werden!

Für vernünftige Argumentationshilfen bin ich immer dankbar.


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