Hallo,
Erstmal soll A sich nicht von den Drohungen einschüchtern lassen. A kann immer noch in letzter Minute bezahlen/Ratenzahlung.
Aber auch nicht trödeln, weil die Zeit jetzt knapp ist.
Einlesen in das landesspezifischen Vollstreckungsrecht.
Bei ZV vom Gerichtsvollzieher kann man Erinnerung einlegen. Die Vollstreckung ist
unrechtmässig, weil die Grundlagen fehlen: Keine Bescheide bekanntgegeben -> keine Vollstreckung möglich!
Einlesen! Ich kopiere den Standardtext vom Buerger mal hier rein:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner, schon ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen sondern allenfalls spezielle Fragen des fiktiven Falls behandeln.
Danke für die Berücksichtigung.
Bei fehlenden Bescheiden ist auch
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg106544.htmlsehr informativ.
Im Beispielablauf feststelle wo steht A:
- Ist der Brief noch eine sogenannte gütliche Einigung
- Ist schon ein Termin zur Vermögensauskunft festgelegt
Anrufen bei der Kreiskasse, das Vollstreckunsersuchen abholen (abfotografieren).
Hier posten (anonymisiert).
Weiterer Ablauf, wenn nicht gezahlt wird, erfragen bei Kreiskasse und Amtsgericht (immer mehrere Stellen befragen,
die Antworten sind manchmal erstaunich unterschiedlich. Manchmal auch weil rechtsunkundige Personen sich nicht geeignet ausdrücken können )
Mögliches weiteres Vorgehen von A:
-Ist die Kreiskasse amtshilfeberechtigt? Ermächtigungsschreiben zeigen lassen (eventuell kopieren)
-Erinnerung einlegen. (kostenlos, aber Achtung: mit Bedacht schreiben und jedes Schrittchen dem Gericht vorkauen, siehe Thread Riesa)
Wenn die Pfändung kurz bevorsteht:
- Das Konto in ein P-Konto umwandeln, dann verbleibt ein pfändungsfreier Betrag auf dem Konto, den Rest eventuell vorher abheben.
Ich hoffe das gibt einen ersten Überblick (ist aber nur meine Meinung)