Ich blicke bei "Ertrags- und Aufwandsrechnung" nicht wirklich durch,
Die "Ertrags- und Aufwandsrechnung" ist ein Rechenwerk, welches
sich nach Aufbau und Inhalt an der sog. "Gewinn- und Verlustrechnung"
orientiert. Die "Gewinn- und Verlustrechnung" ist Bestandteil der kaufmännischen Rechnungslegung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Ich verwende ganz bewusst den Begriff
"sich orientieren", weil der RBB als Anstalt des öffentlichen Rechts eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die zu einer handelsrechtlichen Rechnungslegung gesetzlich
nicht verpflichtet ist. Die "Gewinn- und Verlustrechnung", an der sich die "Ertrags- und Aufwandsrechnung" orientiert, soll ihrem Sinn nach dazu dienen, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens innerhalb eines Abrechnungszeitraums (in der Regel beträgt dieser ein Kalenderjahr) abbilden. Man darf das Ergebnis dieses Rechenwerks jedoch nicht in dem Sinne verstehen, als habe der RBB ein Guthaben auf seinem Bankkonto, wenn es sich um einen Jahresüberschuss handelt oder ein Negativguthaben auf seinem Bankkonto, wenn es sich um einen Jahresfehlbetrag handelt.
Der RBB hat gar keine "Wertpapieranlagen"?
Die wird er mit Sicherheit haben. Er verschweigt sie jedoch gegenüber der Öffentlichkeit. Hierzu sei aus den Internetseiten von "Medienreform21" zitiert:
"Wegen eines fehlenden Jahres-/Geschäftsbericht nach dem Vorbild anderer Rundfunkanstalten können lediglich die sogenannten "aussagefähigen" Zahlen aufgeführt werden. Bei zwei stelligen Millionenbeträgen sieht es der RBB wohl als ausreichend an, nur die ersten drei Stellen nach dem Komma anzugeben. Es ist augenscheinlich für den RBB dasselbe, ob er 17,9€ Millionen Beitragsmehrerträge schreibt oder ob es sich um 17.999.000,00€ handelt. Transparente Darlegung geht anders, zumal es die anderen Rundfunkanstalten, sogar die kleinen, schaffen."
[...]
Vorwort zur Transparenz:
Stellt sich die Frage warum es keine einheitliche Regelung, verbindlich für alle Rundfunkanstalten gibt. Die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge zeigt ja, dass es geht. Zumindest muss es kritisch hinterfragt werden, warum in diesen Punkten keine Einigkeit herrscht, die auch gesetzlich so verankert wurde/wird. Das es geht zeigt der WDR, dort ist das offen legen der Bezüge von Intendanz und Direktion per WDR Gesetz in §41 Abs. 4 geregelt."
Quelle:
Medienreform21Und genau an dieser Stelle befinden wir uns im Zentrum der Transparenzkritik.
Die "Pensionsrückstellungen" scheinen durchaus deutlich geringer als beim HR...
Das sehe ich anders. Die neuesten Zahlenwerte auf der Internetseite des RBB beziehen sich auf das Jahr
2013. (Heute ist der 19.11.
2015) Um einen Vergleich ziehen zu können, muss man die entsprechende Position aus dem
Jahresbericht 2013 des Hessischen Rundfunks (Seite 86) gegenüberstellen:
Aufwendungen für Altersversorgung RBB 2013: 48.085 TEUR
Aufwendungen für Altersversorgung HR 2013: 46.834 TEUR