Ohne rechtlichen Grund, stimmt schon, aber dabei nicht vergessen in Deutschland werden auch nicht nur sichtbar rechtswidrige Verwaltungsakte vollstreckt. Auch passiert sowas scheinbar immer öfter.
Die Helfer, welche diese Vorgänge überhaupt erst möglich machen, sind dabei Mitarbeiter der Amtsgerichte AG in Verbindung mit Gerichtsvollziehern GV, usw..
Es erfolgt am AG vor Auftragsvergabe an den GV keine weitere Prüfung mehr, sondern die Aussage wird immer sein, der Bürger habe zuvor reagieren können.
Jetzt erfolgt keine Prüfung mehr, alles ist richtig, die weiter oben haben entschieden dass es so richtig ist. Wir machen so weiter wie bisher.
Die Bürger können ja klagen, wir leben ja in einem Rechtsstaat. Wo und wie zu klagen wäre wird dabei nicht sofort mitgeteilt. Sie, also die Mitarbeiter an den Amtsgerichten (außer Rechtspfleger) dürfen keine Rechtsberatung machen. So steht der Bürger zunächst allein da und auf der Suche nach einem Anwalt wird er feststellen, dass dieser, an so einem Fall, meist wenig bis kein Interesse haben wird, weil der Anwalt damit seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann und dem Bürger zunächst auch keinen Glauben schenken wird. (Auch wenn es da inzwischen Ausnahmen gibt)
In der Schule war solches Recht zudem kein Lehrbestandteil ;-), wo der mündige Bürger hätte grundlegende Dinge lernen können, warum wohl?
In den Vollstreckungssachen kann natürlich immer Erinnerung eingelegt werden. Steht sogar selten mal mit auf so einer Ankündigung eines GV. Sogar dass dies beim Amtsgericht erfolgen soll (noch seltener). Meistens jedoch nicht, dann steht der einfach Bürger zunächst im Regen, aber er kann ja klagen, der Regen geht weiter ;-).
So eine Erinnerung soll augenscheinlich ja bei der vollstreckenden Stelle getätigt werden, damit diese Ihr Handeln prüfen kann, dabei ist jedoch ein Schönheitsfehler vorhanden, weil diese Stelle dann selbst entscheidet und keine Fehler erkennen wird.
Geklagt werden "soll/kann" natürlich auch immer zunächst zu Lasten des Klägers bei den Helfern, welche dann erklären alles richtig oder erklären nicht zuständig zu sein, sondern Ihres Gleichen am Verwaltungsgericht, wo mittels Vollstreckungsabwehrklage auch wieder mit Kosten zu Lasten des Bürgers gegen eine Vollstreckung vorgegangen werden kann.
Am Ende ist immer der einfache Bürger der Doofe, wenn Post nicht so versendet wurde, dass diese auch ankommt. Oder er sich vor Gericht als Laie versucht und dabei nicht so richtig Ernst genommen wird.
Normal müsste dazu sehr viel Licht in den Landtag gebracht werden. Damit die Damen und Herren dort mal begreifen, was alles und in welchem Umfang falsch läuft. Aber die Damen und Herren wollen ja wieder gewählt werden.
Also geht hin zu den Wahlveranstaltungen, stellt Fagen genau zu solchen Themen wie hier und erregt Aufmerksamkeit bei anderen Bürgern, welche ahnungslos herum stehen und immer noch Glauben was Politiker Ihnen versprechen.
Es wird sich vieles ändern, wenn die Politik begreift, dass Sie nicht das Fernsehen zur Wahl brauchen sondern die Bürger.