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Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung in HH (ohne Meldeadresse)  (Gelesen 1522 mal)

G
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Alles rein fiktiv.

Hallo zusammen ein fiktiver Bekannter (B) hat mir einen etwas komplizierten erfundenen Fall geschildert und bat um Hilfe.
B hat nie Rundfunkgebühren entrichtet. Er zog im März 2014 von Berlin nach HH. In Berlin hatte er bereits Schreiben zur Entrichtung von Gebühren an die GEZ, erhalten. B ist noch offiziell in Berlin gemeldet und nicht in HH.
B ist auch innerhalb Hamburgs nochmals umgezogen und wohnt unter seiner jetzigen Adresse in HH seit März 2015.
Nun erhielt B ein Schreiben Ankündigung der Zwangsvollstreckung an seine Adresse in HH von der Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde - Kasse.Hamburg, Forderungsmanagement. Die Höhe der Forderung (des NDR) beträgt 568,08 € (inl. 38,62 Vollstreckungsgebühr u. Porto). Als Gläubiger ist der NDR angegeben vertreten durch den Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio. Als Zeitraum wird Januar 2013 bis März 2015 angegeben und sich auf diverse Bescheide berufen (seit 01.09.2014). Zustellungen hat Herr B NIE per Einschreiben erhalten ! Auch erhielt er keine Vollstreckungsankündigung ! Mein guter Bekannter fragt sich nun was zu tun ist ?

1. Ist hier abwarten ratsam oder riskiert man dann tatsächlich die Zwangsvollstreckung ?
2. Wenn man reagiert kommt das dann nicht dem Eingeständnis des (rechtmässigen) Erhalts des Schreiben gleich ?
3. Sollte man Widerspruch einlegen und geht dies nur mit einem Anwalt (Anwaltszwang )?


Für hilfreiche Tipps für meinen Bekannten wäre ich dankbar.
Mein Bekannter weiß nämlich (nicht zuletzt wegen der verworrenen Sachlage) nicht mehr weiter, welches jetzt der richtige, nächste Schritt ist und wie strukturiert vorzugehen ist.
Danke !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2015, 10:33 von René«

 
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