Es sind Bescheide bzw. Kopien davon. Es sind für die jeweiligen Zeiträume die angeblich rückständigen Beiträge aufgeführt mit dem Hinweis, der "Bescheid" sei ein vollstreckbarer Titel.
Sicher? Ein Bescheid ergeht m.W. immer für zurückliegende Zeiträume.
Das ist es ja! Die LRA behauptet, es wären Bescheide, Mahnungen usw. versendet worden. Der Bürger hat aber nichts erhalten.
Es ist kein Ansprechpartner angegeben. Oben rechts steht nur: Sie erreichen uns unter Telefon 0185XXX.
Diese Kopien für irgend Etwas, was zurückliegt, sind ja lediglich sowas wie eine nachträgliche versuchte Beweisführung.
Aber wo sind die Belege dafür, dass ein ordentlicher Bescheid jemals zugegangen ist ?
Es sind definitiv nur Bescheide über rückständige Forderungen, denn ordentliche Bescheide kennen die nicht.
Die haben ihre eigenen bürgerfeindlichen Gesetze, die der allgemeinen Gesetzeslage widersprechen.
Nein, ein Bescheid muss immer im Voraus ergehen. Erst dann entsteht eine Zahlungsverpflichtung.
Wann kommen denn Bescheide von Behörden, der Stadt, Gemeinde, dem Finanzamt ? Immer vor dem jeweiligen Zeitraum.
Z.B. Grundsteuer: meist so Anfang/Mitte Dez. für das kommende Jahr.
Oder kennst du es anders ?
Die : " unter Telefon 0185XXX " ist ein call-center. Da gibt es Ausschreibungen vom Beitragsservice, dass die dazu Aufträge an call-center vergeben haben.
Dort anzurufen ist witzlos. Die sagen nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und das war es schon.
Inkompetent hoch drei.
Selbst macht de BS nichts mehr, die vergeben alles nach außerhalb. Die arbeiten selbst nicht, die kassieren nur dicke Gehälter und Betriebsrenten von den Zwangsabgaben.
So lässt sichs leben.
http://ausschreibungen-deutschland.de/232763_Telefonische_und_schriftliche_Vorgangsbearbeitung_2015_Koeln Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Daten von Millionen von Nichtzahlern werden da mal an andere unbeteiligte Dienstleistungsunternehmen gegeben, obwohl der BS stock und steif behauptet, dass keine Daten nach außerhalb gehen.
Welch ein verlogenes Pack.