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Autor Thema: Einschätzung erwünscht > Sind Bescheidkopien rechtsgültig?  (Gelesen 6859 mal)

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Hallo Forum!

Nachdem ein Bürger erfolgreich gegen ein Vollstreckungsverfahren vorgegangen ist, in dem weder die Vollstreckungsbehörde noch die beauftragende LRA nachweisen konnte, daß der Bürger Bescheide erhalten hat und die Vollstreckungsvoraussetzungen somit nicht erfüllt waren, hat die LRA (nicht der BS!) nun gleich 4 Kopien von Bescheiden aufeinandefolgender Beitragszeiträume zusammen mit einem kurzen Begleitschreiben per Postzustellurkunde (gelber Brief) zugestellt. Die "Bescheide" sind jeweils oben links mit einer Tackerklammer zusammengeheftet und bestehen aus zwei Seiten. Seite 1 ist der eigentliche  Bescheidtext und Seite 2 enthält nur formlos aufgedruckte SEPA-Daten, die angebliche Beitragskontonummer und die Adresse des Bürgers. Natürlich sind die Bescheide nicht unterschrieben und auch die Rückseiten der Blätter sind nicht bedruckt. In dem Begleitschreiben wird darauf hingewiesen, daß entsprechend der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. "Jeweilige Rechtsbehelfsbelehrungen" existieren aber nicht.

Es handelt sich also nicht um Originalbescheide. Da diese individuell verschickt wurden und das Begleitschreiben auch mit Kugelschreibertinte unterschrieben wurde, wäre eine Unterschrift auch auf den "Bescheiden" zumutbar gewesen, da sie nicht maschinell erstellt sind.

Wie ist Eure Einschätzung? Sind diese Bescheide rechtsgültig bekannt gegeben worden?


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Leseempfehlung dazu hier

Anscheinsbeweis in spezieller Wohn/Postzustellungs-Situation
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12783.msg102814.html#msg102814

insbesondere die Antworten 14 und 16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12783.msg103463.html#msg103463
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12783.msg103515.html#msg103515

Von allgemeinem Interesse wäre eine anonyme Form aller Seiten des Begleitschreibens.


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...ebenfalls thematisiert u.a. unter
gibt es den zweimaligen Versand eines Bescheides?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15622.msg104250.html#msg104250

Es könnten (sollten?) - auch zur Vermeidung unnötigen weiteren Ungemachs - ggf. innerhalb einer fiktiven Frist von 1 Monat entsprechende Zweitausfertigungen angefordert werden, aus welchen überhaupt erst einmal der originäre Charakter eines offiziellen, verbindlichen und formgerechten Verwaltungsakts incl. einer Rechtsbehelfsbelehrung hervorgeht...
...hilfsweise sollte dabei aber wohl vorsorglich dennoch Widerspruch eingelegt werden (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - das "Übliche" halt...)  - u.a. auch mit der Begründung, dass man an der Rechtsgültigkeit solcherlei Kopien durchaus Zweifel hat.


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... hat die LRA (nicht der BS!) nun gleich 4 Kopien von Bescheiden aufeinandefolgender Beitragszeiträume zusammen mit einem kurzen Begleitschreiben per Postzustellurkunde (gelber Brief) zugestellt.

Natürlich sind die Bescheide nicht unterschrieben und auch die Rückseiten der Blätter sind nicht bedruckt.

In dem Begleitschreiben wird darauf hingewiesen, daß entsprechend der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. "Jeweilige Rechtsbehelfsbelehrungen" existieren aber nicht.

Sind es Bescheide? oder wieder nur Bescheide über rückständige Forderungen ?
Ein Bescheid ergeht im Voraus.
Rückstände können nur entstehen, wenn vorher ein Bescheid ergangen ist und nachweislich zugestellt wurde.

Eine Unterschrift ? Die könnte evtl. fehlen, aber steht denn zumindest ein Name der Person, die das erstellt hat?
Wenn es keine Person erstellt hat, wer ist der Ansprechpartner?
Etwa die 0186-er vom call-center, die keine Ahnung haben?

In der Rechtsbehelfsbelehrung müsste angegeben sein, an wen und in welcher Form der Behelf zu richten ist. Das gehört dazu.


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Sind es Bescheide? oder wieder nur Bescheide über rückständige Forderungen ?
Es sind Bescheide bzw. Kopien davon. Es sind für die jeweiligen Zeiträume die angeblich rückständigen Beiträge aufgeführt mit dem Hinweis, der "Bescheid" sei ein vollstreckbarer Titel.

Ein Bescheid ergeht im Voraus.
Sicher? Ein Bescheid ergeht m.W. immer für zurückliegende Zeiträume.

Rückstände können nur entstehen, wenn vorher ein Bescheid ergangen ist und nachweislich zugestellt wurde.
Das ist es ja! Die LRA behauptet, es wären Bescheide, Mahnungen usw. versendet worden. Der Bürger hat aber nichts erhalten. Erst als sich Irgendwann die Vollstreckungsbehörde meldete, die dasselbe behauptete, erfuhr der Bürger überhaupt erst von dem Prozedere. Der Bürger mußte bis vor das OVG ziehen, das dann feststellte, daß überhaupt keine Bescheide zugegangen sein können und die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Der Bürger vermutet, daß die LRA auf diese Weise nun einen vollstreckbaren Titel schaffen will, um das noch laufende Klageverfahren gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Vollstreckungsbehörde nicht zu verlieren

Eine Unterschrift ? Die könnte evtl. fehlen, aber steht denn zumindest ein Name der Person, die das erstellt hat?
Nein, kein Name. An der Stelle, wo die Unterschrift zu erwarten ist steht nur "Mit freundlichen Grüßen" und dann der Name der LRA ausgeschrieben.

Wenn es keine Person erstellt hat, wer ist der Ansprechpartner?
Etwa die 0186-er vom call-center, die keine Ahnung haben?
Es ist kein Ansprechpartner angegeben. Oben rechts steht nur: Sie erreichen uns unter Telefon 0185XXX. Also wie gesagt, das steht auf den Bescheidkopien. Auf dem Begleitschreiben ist ein Ansprechpartner genannt. Dieser ist aber direkt bei der LRA zu erreichen. Ob der Ansprechpartner Ahnung hat, kann man auf dem Begleitschreiben nicht sehen  ;D Anrufen wird der Bürger dort jedenfalls nicht.

In der Rechtsbehelfsbelehrung müsste angegeben sein, an wen und in welcher Form der Behelf zu richten ist. Das gehört dazu.
Wie bereits geschrieben gibt es keine Rechtsbehelfsbelehrung. Weder auf der Rückseite des kopieren Bescheides noch als separates Blatt.



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Achtung Falle:

siehe dazu auch
Linkinfo Information zur Rechtsbehelfsbelehrung

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html
Anmerkung fett oder rot
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 58
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.

Es gilt also zu prüfen, ob die Belehrung tatsächlich unterblieben oder unrichtig erteilt ist.


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Es gilt also zu prüfen, ob die Belehrung tatsächlich unterblieben oder unrichtig erteilt ist.
Von wem bleibt es zu prüfen?

Der Bürger sieht nicht ein, hier mit der LRA in Kontakt zu treten, da er mit dieser keine "Brieffreundschaft" will und ggf. für ihn nachteilig konkludent einen Vertrag oder eine sonstige Rechtspflicht anerkennt. Er ist der Auffassung, daß er sich zunächst zurücklehen kann, um abzuwarten, wie bzw. ob die LRA dazu später im laufenden Klageverfahren vorträgt. In diesem Klageverfahren würde er dann die Argumente vorbringen, warum die Bescheide auch nach einem Monat nicht rechtskräftig sein können bzw. daß die Wirksamkeit der Bescheide, da es sich nur um Kopien handelt, wo die Gleichheit mit dem Original nicht geprüft werden kann, keine vollstreckbaren Titel darstellen können. Es könnte ja durch einen dummen Zufall sein, daß die Originalbescheide irgendwann noch eintrudeln. Was ist denn dann? Dann wären ja die Bescheide doppelt vollstreckbar.

Praktischer wäre es doch für die LRA gewesen, wenn sie einen einzelnen neuen Bescheid erläßt und darin die Aufhebung der verloren gegangenen Bescheide bestimmt. Aber das wäre wohl zu unkompliziert und zu einfach  ;D


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Zitat
Von wem bleibt es zu prüfen?

Bis ein Gericht es zeitlich prüft, aber dann dabei vielleicht nicht zur gleichen Aussagen, einer Person A kommt, dass die Belehrung tatsächlich unterblieben oder unrichtig erteilt ist, dürfte es für eine Person A zu spät sein andere Rechtsmittel anzuwenden.

Entweder eine Person A ist sich in der Sache 100% sicher oder holt zusätzlichen Rat ein.

Das Forum wird ohne Überblick jedoch gar nichts zur Prüfung leisten können. Mit Überblick, aber wegen der Rechtssicherheit dann trotzdem überhaupt keinen 100% rechtsverbindlichen Rat abgegeben können.
Das Forum scheidet als prüfende Stelle so gesehen von Anfang an aus.
Prüfen könnte es z.B. ein Anwalt, welcher "Verwaltungsrecht" als Themenschwerpunkt hat.


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Der Bürger wollte vom Forum keinen rechtsverbindlichen Rat, sondern eine Einschätzung, ob eine zugestellte Bescheidkopie generell die Anforderungen an einen rechtswirksamen Bescheid erfüllt.

Zudem hat der Bürger auch zweifel daran, daß es eine Postzustellurkunde gibt. Ihm ist bekannt, daß zumindest der "Beitragsservice" in Köln gern einen gelben Umschlag, so wie man ihn ja auch frei im Handel erwerben kann, verwendet, um einzuschüchtern und dem vermeintlichen Schuldner vorzugaukeln, es gäbe dazu auch eine Postzustellurkunde. Der Bürger vermutet hier, daß sich in seinem Fall auch die LRA dieses Tricks bedient und es keine PZU gibt, was er allerdings nur schwer bis gar nicht herausbekommt.

Würde der Bürger hier auch nur hilfsweise Widerspruch einlegen, um eine Rechtskraft zu verhindern, würde nach kurzer Zeit trotzdem ein ablehnender Widerspruchsbescheid ergehen und er müßte dagegen ein neues und wieder kostenpflichtiges Klageverfahren anstreben. Wahrscheinlich sogar gegen jeden Bescheid einzeln, damit die Gerichtskasse auch schön gefüllt wird und der Bürger mürbe wirde, einen Rundfunkbeitrag doch gleich regelmäßig und zähneknirschend zu zahlen.


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Gelber Brief wie im Musterbild?

Bildquelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:FoermlicheZustellung.jpg



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Nicht ganz. Das Sichtfenster ist wesentlich kleiner und der Absender ist handschriftlich draufgeschrieben. Zudem heißt es nicht "Geschäftsnummer" und dort steht "Aktenzeichen", worunter handschriftlich die Beitragskontonummer geschrieben wurde.

Eben ein Umschlag, wie man ihn auch schonmal erworben und als einfachen Brief verwendet hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 17:21 von Vierauge«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Ob Original oder Kopie eine unterschiedliche Bedeutung haben, weiss ich nicht. Da der fiktive Bürger keinen Rechtsbehelf mit den Kopien erhalten hat, stimmt das mit einem Monat Frist nicht mehr, wie Person X schon schrieb. Jetzt kann sich der fiktive Bürger entspannen und auf die nächsten Bescheide warten, die insofern mit Rechtsbehelf, innerhalb eines Monats widersprochen werden müssen. Diese 4 sind nun zeitlich "verwirkt".

"Postzustellurkunde" wurde zugestellt und per Unterschrift empfangen? Keine Ahnung, aber es ist ein Service der Post und beweist nur den Zugang eines Umschlages mit einer leeren Seite und Anschrift.

LRA ist gross. Dort gibt es genauso viele unbedarfte MA wie Bürger in der freien Wildbahn. Für mich sieht der Versuch einer Brieffreundschaft sehr unprofessionell aus.

Mit Kontakt aufnehmen habe auch ich Bauchschmerzen. Damit wird indirekt der Datenschutzverstoß egalisiert.

Noch nicht beim EMA jeglicher Datenweitergabe widersprochen? Wird Zeit. Das wird immer mehr zur Notwendigkeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 22:15 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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sondern eine Einschätzung, ob eine zugestellte Bescheidkopie generell die Anforderungen an einen rechtswirksamen Bescheid erfüllt.
Hat sich der TE schon einmal mit der Klärung der Frage befasst, warum rechtsverbindliche Kopien notariell beglaubigt sein sollten bzw. sogar müssen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Nein, hat er sich nicht. Ist aber ein interessanter Ansatzpunkt. Gibt es schon maschinelle notarielle Beglaubigungen? Ich meine, bei Gerichten werden ja Abschriften von Urteilen etc. auch schon maschinell beglaubigt.


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Es sind Bescheide bzw. Kopien davon. Es sind für die jeweiligen Zeiträume die angeblich rückständigen Beiträge aufgeführt mit dem Hinweis, der "Bescheid" sei ein vollstreckbarer Titel.


Sicher? Ein Bescheid ergeht m.W. immer für zurückliegende Zeiträume.


Das ist es ja! Die LRA behauptet, es wären Bescheide, Mahnungen usw. versendet worden. Der Bürger hat aber nichts erhalten.


Es ist kein Ansprechpartner angegeben. Oben rechts steht nur: Sie erreichen uns unter Telefon 0185XXX.   

Diese Kopien für irgend Etwas, was zurückliegt, sind ja lediglich sowas wie eine nachträgliche versuchte Beweisführung.
Aber wo sind die Belege dafür, dass ein ordentlicher Bescheid jemals zugegangen ist ?


Es sind definitiv nur Bescheide über rückständige Forderungen, denn ordentliche Bescheide kennen die nicht.
Die haben ihre eigenen bürgerfeindlichen Gesetze, die der allgemeinen Gesetzeslage widersprechen.


Nein, ein Bescheid muss immer im Voraus ergehen. Erst dann entsteht eine Zahlungsverpflichtung.
Wann kommen denn Bescheide von Behörden, der Stadt, Gemeinde, dem Finanzamt ? Immer vor dem jeweiligen Zeitraum.
Z.B. Grundsteuer: meist so Anfang/Mitte Dez. für das kommende Jahr.
Oder kennst du es anders ?


Die : " unter Telefon 0185XXX  " ist ein call-center. Da gibt es Ausschreibungen vom Beitragsservice, dass die dazu Aufträge an call-center vergeben haben.
Dort anzurufen ist witzlos. Die sagen nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und das war es schon.
Inkompetent hoch drei.
Selbst macht de BS nichts mehr, die vergeben alles nach außerhalb. Die arbeiten selbst nicht, die kassieren nur dicke Gehälter und Betriebsrenten von den Zwangsabgaben.
So lässt sichs leben.

http://ausschreibungen-deutschland.de/232763_Telefonische_und_schriftliche_Vorgangsbearbeitung_2015_Koeln
Zitat
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.


Daten von Millionen von Nichtzahlern werden da mal an andere unbeteiligte Dienstleistungsunternehmen gegeben, obwohl der BS stock und steif behauptet, dass keine Daten nach außerhalb gehen.
Welch ein verlogenes Pack.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 22:50 von gerechte Lösung«

 
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