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Autor Thema: Verfahren eingestellt  (Gelesen 6268 mal)

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Verfahren eingestellt
Autor: 11. Oktober 2015, 18:23
Hallo Zusammen,

in Anlehnung an Thema:
Person A wird klagen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15727.0.html

hier der Ausgang des Klageverfahrens

Ablauf:

1. Person A klagte gegen den WDR vor dem VG (Klageschrift mit Anhang rund 100 Seiten)

Auszug aus der Klage:

Zitat
"und beantrage nachfolgend
E R S T E N S
den Festsetzungsbescheid vom 01.09.2014 sowie den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 03.09.2015, anliegend in Kopie als Beweismittel, mit dem nicht akzeptierten Beitragskonto Nummer:, aufzuheben;
Z W E I T E N S
die durch den Kläger aufgezeigten Formfehler U N D
weiterhin die Rechtswidrigkeit der Bescheide festzustellen;
D R I T T E N S
den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig und ungültig zu erklären;
V I E R T E N S
festzustellen, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten entgegen den Behauptungen der Beklagten kein Rundfunkbeitragsverhältnis besteht, welches eine Beitragspflicht des Klägers beinhaltet;
F Ü N F T E N S
die Aussetzung der Vollstreckung nach §80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung anzuordnen, welche bereits in dem von dem Kläger verfassten Widerspruch an die Beklagte am 24.09.2014 gestellt worden ist und über die durch die Beklagte bisher in dem Widerspruchbescheid nicht eingegangen und auch nicht entschieden worden ist;
S E C H S T E N S
das angestrebte Verfahren schriftlich und ohne mündliche Vernehmung zu führen, um die Kosten für beide Parteien möglichst gering zu halten;
U N D
das Verfahren nicht auf einen Einzelrichter zu übertragen, da auf das massive öffentliche Interesse hingewiesen wird;
S I E B T E N S
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen."

2. Antwort des WDR, wo die Aussetzung der Vollziehung zugesichert wurde bis zum Ende des Hauptverfahrens):

S1 http://picload.org/image/paigprc/wdr_1v4.jpg
S2 http://picload.org/image/paigpro/wdr_2v4.jpg
S3 http://picload.org/image/paigprd/wdr_3v4.jpg
S4 http://picload.org/image/paigprg/wdr_4v4.jpg

2.1. Das Gericht teil dazu mit:

S1 http://picload.org/image/paigpid/vg_02.10.15.jpg

3. Antwort von Person A:

Zitat
"1.   Auf Empfehlung des Gerichtes und der Zusicherung durch die Beklagte nehme ich den Antrag für das Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung der erlassenen Bescheide zurück.

Jedoch rege ich an, dass der Antrag aufgrund der vorliegenden Situation für mich persönlich als notwendig erachtet wurde, da die Beklagte niemals in Aussicht stellte die Vollstreckung auszusetzen, sondern mir durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehrfach die Vollstreckung mit all Ihren Maßnahmen androhte, trotz des laufenden Verfahrens. Die Beklagte trat mir gegenüber niemals persönlich auf, das Schreiben des WDR vom 28.09.2015 ist das erste Schreiben an mich, bzw. an das Gericht, welches ich direkt vom WDR zu Gesicht bekomme.
Die Beklagte führt in Ihrem Schreiben vom 28.09.2015 auf, dass der Kläger die Aussetzung der Vollziehung in dem Widerspruch vom 24.09.2014 beantragte und gibt damit offensichtlich zu, diesen zur Kenntnis genommen zu haben aber darauf erst jetzt zu reagieren.

2.   Daher beantrage und bitte ich darum zweitens eventuell entstehende Kosten für diesen Antrag der Beklagten wegen obiger Begründung aufzuerlegen und nicht am mich weiterzugeben.

3.   Halte ich an der sonstigen Hauptsache im Rechtsstreit an allen anderen Punkten fest und bitte darum, das Verfahren fortzuführen.

4.   Weise ich alle durch die Beklagten in dem Schriftsatz vom 28.09.2015 aufgeführten Punkte als haltlos zurück.


Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass derzeit ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15) aussteht, dessen Ausgang eventuell für dieses Verfahren maßgeblich sein könnte."

4. Daraufhin die Einstellung des Verfahrens vom VG und noch eine Nachfrage bzgl. der Bescheide:

S1 http://picload.org/image/paigwdg/vg_07.10.15_1.jpg
S2 http://picload.org/image/paigwdd/vg_beschluss_1.jpg
S3 http://picload.org/image/paigwdo/vg_beschluss_2.png
S4 http://picload.org/image/paigwdc/vg_beschluss_3.jpg

Kostenpunkt:

1x 105 Euro
1x 17,50 Euro

Fazit:

Geklagt, und nix gebracht. Wen wunderts.. Das Gericht ist nicht zuständig, stellt aber trotzdem fest, dass alles rechtens ist?

Einen Tag nach dem Beschluss Post vom BS: "Bitte zahlen Sie X Euro..."

Person Of Interest


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n
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Re: Verfahren eingestellt
#1: 11. Oktober 2015, 21:33
Tja, jetzt braucht GEZ/WDR noch nicht mal mehr irgendwelche Argumente oder Gründe anzuführen, sondern nur alle bisherigen Urteile zu deren Gunsten aufzuzählen.....  >:( Und sie können ein weiteres Urteil in die Liste aufnehmen...


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Re: Verfahren eingestellt
#2: 11. Oktober 2015, 23:28
Zitat
"1.   Auf Empfehlung des Gerichtes und der Zusicherung durch die Beklagte nehme ich den Antrag für das Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung der erlassenen Bescheide zurück.[...]"

4. Daraufhin die Einstellung des Verfahrens vom VG und noch eine Nachfrage bzgl. der Bescheide:
S1 http://picload.org/image/paigwdg/vg_07.10.15_1.jpg
S2 http://picload.org/image/paigwdd/vg_beschluss_1.jpg
S3 http://picload.org/image/paigwdo/vg_beschluss_2.png
S4 http://picload.org/image/paigwdc/vg_beschluss_3.jpg
...und genau um diesen zurückgenommenen Antrag (auf Eilrechtsschutz) dürfte es sich in diesem hier "eingestellten Verfahren" vermutlich handeln, vermutlich aber nicht um das Hauptsacheverfahren.
Person A sollte bitte auch mal die Aktenzeichen prüfen - ggf. auch einfach mal beim VG nachfragen, da dies - zumindest aus den fiktiven "Kopien" - für einen Laien nicht wirklich zweifelsfrei hervorgeht.

Kostenpunkt:
1x 105 Euro
1x 17,50 Euro
...auch dies wäre in vorgenanntem Zusammenhang vermutlich nicht so direkt zutreffend.

Fazit:
Geklagt, und nix gebracht. Wen wunderts.. Das Gericht ist nicht zuständig, stellt aber trotzdem fest, dass alles rechtens ist?
Die (örtliche) Zuständigkeitsfrage betrifft meinem Verständnis nach lediglich die (ohnehin eher "riskanten") "Feststellungsanträge". Hier sollte Person A prüfen, ob sie auf diese nicht lieber verzichtet, da diese (so auch Erkenntnisse aus anderen Verfahren) regelmäßig deutlich höhere Verfahrenskosten verursachen, da für Feststellungsanträge regelmäßig höhere Streitwerte angesetzt werden.

...und bzgl. "nix gebracht" siehe bitte noch mal oben ;)
Das Hauptsacheverfahren dürfte hiervon vermutlich noch gar nicht berührt sein - obwohl die Tendenz einer abschlägigen Entscheidung sicher unverkennbar ist. Allerdings bliebe noch abzuwarten, ob dem Ruhendstellungsantrag Folge geleistet würde...?

Einen Tag nach dem Beschluss Post vom BS: "Bitte zahlen Sie X Euro..."
Das dürfte vermutlich eine der automatisierten und um diesen Zeitraum regelmäßig versendeten quartalsweisen Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen sein, die mit obiger Entscheidung erst einmal gar nix zu tun haben dürfte... ;)


Bitte also nix durcheinanderbringen, sondern versuchen, die Einzelaspekte auseinanderzuhalten... ;)


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T
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Re: Verfahren eingestellt
#3: 12. Oktober 2015, 00:02
"1.   Auf Empfehlung des Gerichtes und der Zusicherung durch die Beklagte nehme ich den Antrag für das Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung der erlassenen Bescheide zurück.[...]"
Erfahrungen hier im Forum legen es nahe, ein Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung nicht zurückzunehmen sondern für erledigt zu erklären. Das scheint für die Berechnung der Gerichtskosten einen Unterschied zu machen, dergestalt dass die Zurücknahme vom Gericht berechnet wird, während die Erklärung, dass sich der (Teil-)Antrag erledigt habe, wohl keine Kosten nach sich zieht.

Siehe ähnliche Bemerkungen hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12318.msg86676.html#msg86676
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14062.msg94362.html#msg94362

Vielleicht können speziell zu diesem Punkt noch erfahrungsgestützte Bemerkungen beigetragen werden?


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Re: Verfahren eingestellt
#4: 14. Oktober 2015, 09:47
Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure Antworten, besonders die von Bürger war sehr hilfreich.

Also es sind tatsächlich zwei unterschiedliche Aktenzeichen, das war für Person A sehr verwirrend, dass beide Schreiben am selben Tag zugestellt worden sind, und die Formulierung war jetzt auch nicht sonderlich eindeutig.

Der fiktive Beschluss (eingestelltes Verfahren) scheint sich wirklich auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu beziehen.

Aufgrund der Formulierung (zurückgenommener Antrag) musste Person A wohl den "ermäßigten" Beitrag von 17,50 EUR zahlen, wie es in dem Schreiben der Justizkasse hieß.

Bisher fielen diese und 105 EUR an.

Person A hat jetzt dem Gericht mitgeteilt, dass auf ein Festhalten an den Feststellungsbegehren hinsichtlich der zu erwartenden Kosten verzichtet wird und die Klage sich auf die Anfechtung der Bescheide beschränken soll.

Damit wird das Verfahren wohl weiterlaufen, der Ausgang kann sich aber schon vorgestellt werden.

Bürger hast Recht, evtl. bringt die Klage doch was. Abwarten.

Person A hat dem BS das Schreiben des WDR kopiert mit dem Auszug mit der ausgesetzten Vollziehung rüber gefaxt mit der Anmerkung, weitere Schreiben doch zu unterlassen.

Bei unserer Justiz kann man schon mal den Überblick verlieren, mal sehen, wie das weiter geht. Danke noch mal.

Person Of Interest


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R
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Re: Verfahren eingestellt
#5: 14. Oktober 2015, 19:10
Erfahrungen hier im Forum legen es nahe, ein Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung nicht zurückzunehmen sondern für erledigt zu erklären. Das scheint für die Berechnung der Gerichtskosten einen Unterschied zu machen, dergestalt dass die Zurücknahme vom Gericht berechnet wird, während die Erklärung, dass sich der (Teil-)Antrag erledigt habe, wohl keine Kosten nach sich zieht.

Das stimmt nicht wirklich. Person A hat das Eilverfahren als erledigt erklärt und musste trotzdem 52,50 Euro zahlen. Für die Rücknahme muss man nur 17,50 Euro zahlen?


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Re: Verfahren eingestellt
#6: 31. Oktober 2015, 16:27
Offensichtlich, bisher und nach begleichung der genannten Beträge erhilet Person A keine weiteren Zahlungsaufforderungen von Seiten der Gerichtskasse.

Allerdings denkt der BS gar nicht daran, Person A keine weiteren Zahlungsaufforderungen trotz der ausgesetzten Vollstreckung zu schicken, welche aber in dem Schreiben hier bestätigt wird:


http://picload.org/image/plrpapw/bild_sw.png


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O
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Re: Verfahren eingestellt
#7: 06. Dezember 2015, 12:37
Eine fiktive Person O befindet sich im Moment in einer vergleichbaren Situation wie die Person A von Person_of_Interest und konnte aus diesem Thread wertvolle Informationen gewinnen.

Dieses Schreiben wurde Person O zugestellt:
https://picload.org/image/ppoidgw/schreiben-001.jpg
https://picload.org/image/ppocpci/schreiben-002.jpg
https://picload.org/image/ppocpcw/schreiben-003.jpg
https://picload.org/image/ppocpir/schreiben-004.jpg
https://picload.org/image/ppocpia/schreiben-005.jpg
https://picload.org/image/ppocpil/schreiben-006.jpg
https://picload.org/image/ppocpii/schreiben-007.jpg

Person O hat folgende Antwort aufgesetzt (an dieser Stelle vielen Dank für die Formulierungsvorlagen):

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihre Kurzmitteilung vom [Datum] mit angehängtem Schreiben des Beklagten vom [Datum] teile ich Ihnen Folgendes mit:

1.   Auf Bitten des Gerichts und der Zusicherung durch den Beklagten erkläre ich den Antrag für das Eilverfahren hinsichtlich der Vollstreckung der erlassenen Bescheide für erledigt.
Jedoch rege ich an, dass der Antrag aufgrund der vorliegenden Situation für mich persönlich als notwendig erachtet wurde, da der Beklagte mir durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehrfach die Vollstreckung mit all Ihren Maßnahmen androhte.
Der Beklagte trat mir gegenüber niemals persönlich auf, das Schreiben des BR vom [Datum] ist das erste Schreiben an mich, bzw. an das Gericht, welches ich direkt vom BR zu Gesicht bekomme.

2.   Daher beantrage und bitte ich darum zweitens eventuell entstehende Kosten für diesen Antrag der Beklagten wegen obiger Begründung aufzuerlegen und nicht am mich weiterzugeben.

3.   Halte ich an der sonstigen Hauptsache im Rechtsstreit an allen anderen Punkten fest und bitte darum, das Verfahren fortzuführen.

4.   Der Beklagte gibt in Seinem Schreiben vom [Datum] an, dass Antrag und Klage unbegründet seien.
In meinem Schreiben vom [Datum] wurde von mir darum gebeten, ein umfangreiches Schreiben zur Begründung nachreichen zu dürfen.
Wegen der Komplexität des Sachverhalts und eventuell erforderlicher Anpassungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Begründung wurde hierfür eine Frist von mindestens zwei (2) Monaten beantragt.
Das Gericht wurde gebeten, einen entsprechenden Termin hierfür mitzuteilen, was bisher noch nicht erfolgt ist.

5.   Weise ich alle durch den Beklagten in dem Schreiben vom [Datum] aufgeführten Punkte als haltlos zurück.

6.   Derzeit steht ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15) aus, dessen Ausgang eventuell für dieses Verfahren maßgeblich sein könnte.
Weiterhin wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (BVerfG AR 1409/15), die ebenfalls für dieses Verfahren maßgeblich sein könnte.
Um das Verfahren zu vereinfachen, das Gericht zu entlasten und Wiederholungen zu vermeiden, erneuere ich hiermit meinen Antrag zu Ruhendstellung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Könnte man da noch etwas ergänzen?
Person O denkt darüber nach, die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16118.0 bzw. den aktuellen Stand des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin zu erwähnen, befürchtet aber, dies könnte eine "Trotzreaktion" von Seiten des VG hervorrufen. Wäre es sinnvoller, den Hinweis auf diese Beschwerde erst später (z.B. in der ausführlichen Klagebegründung) einzuflechten, oder sollte man den besser komplett weglassen?
Vielen Dank für eure Ideen und Hilfen.



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Re: Verfahren eingestellt
#8: 12. Dezember 2015, 18:48
Person A hat Antwort vom Verwaltungsgericht bezüglich des Antrages auf Ruhendstellung erhalten.

Da die Antwort entsprechend negativ ist, kann man sich den Ausgang des Verfahrens schon vorstellen.

Einer mündlichen Verhandlung hatte person A im Klageantrag bereits nicht zugestimmt, jetzt wird diese jedoch ins Spiel gebracht.

http://picload.org/image/pwgllgd/11.12.15_schwarz.png


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Re: Verfahren eingestellt
#9: 13. Dezember 2015, 09:52
... Da die Antwort entsprechend negativ ist, ...

Na ja, so negativ finde ich die Antwort gar nicht:

... dass eine Ruhendstellung derzeit nicht beabsichtigt ist. Es kann aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in der Kammer auch noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung genannt werden.

So kann Person A sich erstmal ohne zu zahlen entspannt zurücklehnen, sich informieren und Argumente sammeln, und abwarten was die aktuelle Rechtsbrechung  ;) Rechtssprechung so neues bringt.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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