Achtung:
Obiger Auszug, der sich explizit auf die
"Schufa" bezieht, zitiert das Prozedere bei einem
"gerichtlichen Mahnverfahren", welches aber beim Rundfunkbeitrag in dieser Form keine Anwendung findet...
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.htmlStattdessen erfolgt beim Rundfunkbeitrag wenn, dann erst nach einem *eeeeewig* langen Prozedere mit i.d.R. viiiiieeeeelen "Warnschüssen" vorher (und i.d.R. auch nicht bei Beschreiten des regulären Rechtswegs) prinzipiell erst mal der Eintrag ins
Schuldnerverzeichnis der Länder, der jedoch (auf welchen Wegen auch immer)
dennoch auch zur Schufa gelangt...
...und insofern dann doch mit
faktisch den gleichen bekannten Konsequenzen verbunden ist.
Findet man auch über die web-Suche...
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=nachteile%20Eintrag%20ins%20Schuldnerverzeichnishttps://encrypted.google.com/search?hl=en&q=eintrag%20ins%20schuldnerverzeichnis%20folgen...siehe u.a. auch unter
http://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/unternehmensrecht-von-a-z/eintrag-im-schuldnerverzeichnis-voraussetzungen-und-konsequenzen/Konsequenzen der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses
"Der Schwerpunkt nachteiliger Konsequenzen für einen Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, liegt auf praktischem Gebiet. Insbesondere bei der Kreditaufnahme wird es typischerweise zu Schwierigkeiten kommen, da Kreditgeber in aller Regel die Bonität des Kreditnehmers überprüfen."
Manchem wird das egal sein...
...anderen wiederum nicht.
Abgesehen davon tilgt es ja die "Schuld" nicht.
Die Forderung bleibt dem Grunde nach im Raume stehen...
Wie gesagt: Es ändert sich nichts Grundsätzliches, solange die (Un-)Rechtsgrundlage besteht...
Der Rechtsweg mit Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll quasi die Zahlungsverweigerung legal und ohne vorgenannte Konsequenzen ermöglichen, d.h. vor genau dieser Vollstreckung und den damit verbundenen Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung schützen...
Hierzu die Betroffenen bzw. Interessierten bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDass ungeachtet eines Widerspruchs hin und wieder dennoch seitens ARD-ZDF-GEZ eine Vollstreckung eingeleitet werden soll, ist allerdings ebenso dokumentiert - jedoch gibt es auch dagegen noch Rechtsmittel.
Dazu gibt es im Forum bereits ausreichend Themen - zu finden u.a. über die
Suchfunktion mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
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"Vollstreckung trotz Widerspruch"-
"Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä.