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Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 39251 mal)

J
  • Beiträge: 11
Es wird noch besser...

Person B hat sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und Bescheid gegeben, da Person B aber zur Zeit kein Lohn bekommt, hat der AG die Pfändung zurückgewiesen.

Just in dem Moment überprüft Person B zufällig sein Konto und siehe da. Kontopfändung des Betrages  >:(

Ohne Ankündigung, ohne vorherige Vermögensauskunft etc.
Bananenrepublik!

Person Vollstrecker kann froh sein, dass er nur fiktiv ist.  >:D

Person B versucht jetzt über Anwalt Klage, Dienstaufsichtsbeschwerde,oder keine Ahnung was möglich ist.
Vielleicht auch nichts.  ::)


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n
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Person B kann sich sein Konto in ein P-Konto umwandeln. Dann kommt das Geld rückwirkend bis zu 4 wochen zurück.
Die Pfändungsgrenze liegt irgendwo bei ca. 1000Eur. Aber der Dispo ist dann leider auch bald weg und Kreditkarte gibt es nur noch
spezielle prepaid Karten.
Gab hier mal einen Thread hier, der das genau aufgelistet hat.
Vielleicht hilft die Information,

Viel Erfolg


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

E

Emge Phil

Woher war in diesem Falle die Bankverbindung bekannt?


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P
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Zitat
Woher war in diesem Falle die Bankverbindung bekannt?

Unter Umständen einfach "Sparkasse" oder es wurde zuvor bereits einmal bezahlt mittels Überweisung oder Abbuchung und die Kontodaten wurden aufgehoben.

In Sachsen ist dazu minimal ein Fall bekannt, wo eine direkte Kontopfändung bei einem Betrag unterhalb von 500,- € lag ohne das der GV also Kontodaten ermitteln konnte, in diesem Fall war es Sparkasse.

Es könnte also hier ähnlich sein.


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