Fiktiver Teilerfolg!!!
Person B war heute bei der fiktiven Kreiskasse und hat direkt mit fiktiver Beamtin X gesprochen.
Erst wollte Beamtin X dass Person B sein Anliegen an den Hessischen Rundfunk richtet. Auf Nachbohren auf welcher Grundlage denn hier vollstreckt werden soll, kam Beamtin Z hinzu und hielt Person B den Rundfunkstaatsvertrag unter die Nase. Person B musste innerlich den Kopf schütteln. Person B erklärte den Beamtinnen, dass es hier darum geht, dass Person B wissen möchte, welche Gründe der Hessische Rundfunk in seinen Ersuch anbringt und es überhaupt erst mal ein Verwaltungsakt (Bescheid) Person B erreicht haben muss. Aufgrund weiteren Nachbohren holte Beamtin X noch Beamter Y dazu. Dieser fragte immer und immer wieder "und sie haben nie ein Bescheid bekommen". Person B verneinte dies.
Letztendlich sagte Beamter Y, dass er die Vollstreckung aussetzt und der ursprüngliche Bescheid angefordert wird.
Person B bestand auf eine schriftliche Bestätigung, dass das Schreiben von dem Beamten Y angenommen wurde. Und was dann Person B bekam, überraschte doch sehr, weil die Vollstreckung ausgesetzt wird bis der "ursprüngliche" Bescheid vorliegt, dann geht´s weiter mit 5 Tagesfrist.
Jetzt fragt sich Person B, wenn der Hessische Rundfunk den ursprünglichen Bescheid vorlegt, dass Person B ja dann gar keine Gelegenheit gegeben wird auf diesen Widerspruch einzulegen.
Haben sich die fiktiven Beamten jetzt ins eigene Knie geschossen?
Zur Untermauerung des fiktiven Szenarios wurde das fiktive Schreiben mit der Vollstreckungsaussetzung in den Anhang gelegt.