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Autor Thema: Autovermieter Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag  (Gelesen 12933 mal)

Uwe

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Quelle: Heise Online 02.11.2015
Autovermieter Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage.

Deutschlands größter Autovermieter Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)

weiterlesen auf:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Autovermieter-Sixt-verliert-Prozess-um-Rundfunkbeitrag-2867053.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf


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Quelle: Stern, 02.11.2015

Autovermieter muss zahlen
Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag

von kg/DPA

Zitat
Der Rundfunkbeitrag verursacht bei Sixt saftige Ausgaben: Nicht nur für die 2200 Niederlassungen muss der Autovermieter zahlen, sondern auch für rund 91.000 Autos. Sixt zog deshalb vor Gericht - und kassiert eine Niederlage.
Deutschlands größter Autovermieter Erich Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)…

...Seit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags muss Erich Sixt für jede seiner Betriebsstätten in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Der Kläger hält das für rechtswidrig: Der Beitrag für jedes Fahrzeug sei eine unzulässige Mehrfachbelastung; Rundfunkgebühren seien grundsätzlich wohnungsgebunden und Fahrzeuge demnach frei...

Sixt will bis zum Bundesverfassungsgericht
Die Vertreter des BR reihen sich mit dem Sieg vor Gericht in Reige von bereits ergangener Entscheidungen ein. Von 7 Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden….

Weiterlesen: http://www.stern.de/wirtschaft/news/sixt--rundfunkbeitrag-wird-fuer-alle-autos-faellig---autovermieter-verliert-vor-gericht-6533566.html


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Die Farce geht weiter – frei nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert."

Es geht um die Grundversorgung:

Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassischen Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Kommentar:

»Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit über 8 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.«


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Mit diesen Urteilen verliert eher die Justiz als ein Beteiligter.


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Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen. Wenigstens haben die genug Kohle dazu :-D


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Richter Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sitzt auch im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks.

Gute Nacht meine Lieben!


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen. Wenigstens haben die genug Kohle dazu :-D
Und was sollte sich vor dem Bundesverfassungsgericht ändern?
Da wird vielleicht einmal mahnend der Zeigefinger erhoben und das war es dann auch schon. Ist ja beim ZDF auch nicht anders gelaufen.

In einem System in dem die Justiz gekauft wurde, bleibt der Rechtsweg verschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 21:27 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen.

Bis dahin werden sie schon die richtigen am Bundesverfassungsgericht gehoben haben. ;) M....r ;D
gute Nacht

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

P
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Des deutschen liebste Kind, das war in der Vergangenheit, vielleicht auch noch aktuell, geprägt von einem, wie der Führer der Oma, auf die Frage, was für ein rundes Ding das da vorne wäre, erklärte, dass es sich dabei um eine eine Zielvorrichtung handelt, wobei es Sekunden später stark schepperte und Oma auf die Führerfrage, was gerade passiert sei, antwortete, dass diese wohl defekt sei und Sie deshalb nachgeholfen habe.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein.

Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes Erlebnis schildern: ich war jung und glaubte noch an Recht und Ordnung, und stand mal als Angeklagter vor Gericht (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Motorrad), dachte bis dahin es gelte dort "im Zweifel für den Angeklagten", es gab auch keine Beweise (der Fahrer war auf dem Foto völlig vermummt und nicht zu erkennen, und ich wollte nicht sagen wer es war), der Richter verurteilte mich trotzdem mit den Worten "wenn Sie immer noch glauben dass Sie unschuldig sind können Sie ja in Berufung gehen"... >:(

Mittlerweile bin ich älter, weiser und habe sogar mehrere Richter in meinem Bekanntenkreis (vielleicht bekommt einer von denen sogar meine Klage wg. Rundfunkbeitrag beim VG auf den Tisch, bin gespannt). Auf die Frage, ob es nicht eine große Last sei in Zweifelsfällen ein Urteil zu fällen, sagten die mir sinngemäß: "nein, wenn die Verurteilten glauben dass sie unschuldig sind können sie ja in Berufung gehen"...  :(

Bis zu einem gewissen Grad finde ich diese Berufung und Instanzen in unserem Rechtssystem sogar gut und kann den Sinn dieser Regelung auch nachvollziehen, weil so auch schuldige Angeklagte in erster Instanz verurteilt werden können, bei denen die Beweise nicht ausreichen, die Sachlage aber ziemlich eindeutig ist, bzw. der Richter das mit seinem Menschenverstand denkt.

Anscheinend funktioniert das deutsche Rechtssystem also so, dass der Recht bekommt, der das Geld für alle Instanzen hat. Und ob man dann am Ende sein Recht bekommt ist noch nicht mal dann sicher... :'(

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Quelle: Tagesspiegel, 02.11.2015

Autovermieter Sixt verliert gegen BR
Der Rundfunkbeitrag wankt nicht

von Joachim Huber

Zitat
Autovermieter Sixt verliert auch in zweiter Instanz Prozess um den Rundfunkbeitrag. Er will weiterklagen.

...Der Autovermieter hat schon angekündigt, dass er in seinem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein. Ein Urteil zweiter Instanz im Fall eines Unternehmens sprach im vergangenen Mai das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Es wies die Klage des Discounters Netto ab. Das Verfahren ist jetzt in höchster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dort wird voraussichtlich auch die Sache Sixt gegen den Bayerischen Rundfunk landen, wie Klägeranwalt Holger Jacobj ankündigte. Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich....

...Die Vertreter des BR hielten die Sixt-Klage für unbegründet und konnten sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden....

Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies die Klage ab.

Weiterlesen: http://www.tagesspiegel.de/medien/autovermieter-sixt-verliert-gegen-br-der-rundfunkbeitrag-wankt-nicht/12530070.html


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Zitat
Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies die Klage ab.

Das Gericht leugnet das offensichtliche und offenkundige.

Kann man das Justiz nennen?


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Sophia.Orthoi
Der Beitragszahler (=Beitragsschuldner) hat gar keine Rechte. Wo gar keine Rechte sind, können auch keine verletzt werden.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“

Sophia.Orthoi
Der Beitragszahler (=Beitragsschuldner) hat gar keine Rechte. Wo gar keine Rechte sind, können auch keine verletzt werden.

@boykott2015

Im § 9 Abs. 2 RBStV sind auch nur die Rechte und Pflichten der LRA abgebildet und zusätzlich noch durch eine SATZUNG geregelt. Von den Rechten und Pflichten des Beitragsschuldner ist da gar keine Rede (…)

Die Rechte und Pflichten gelten nur für die LRAn.

Guggst du hier:

Zitat:

(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten
des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für
die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern
der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu
veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen
übereinstimmen.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@boykott2015

Der Intendant Herr Granit  (M...r) sagt: wir sind KUNDEN  ;), auch die, die kein Rundfunk konsumieren!! ;D
Was glaubt ihr, was noch für Beiträge demnächst erhoben werden, wo wir keine Einspruchsmöglichkeit haben. Wenn das mit dem R-Beiterag nicht gestoppt wird, und es irgendwo Geld fehlt zB. Diäten, Pensionen  ;) wird ein Beitrag erhoben. So einfach ist das!

Ohmanoman kotzt mich das an!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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