Also, wenn Person A alles richtig verstanden hat, liegt der ablehnende Widerspruchsbescheid vor und gibt ihnen vier Wochen Zeit, dagegen vor dem VwG zu klagen. Im Gegensatz zur Formulierung des Widerspruchs, würde A sich aber bei der Abfassung der Klage etwas mehr Mühe geben. Person A hat sich damals eine Woche lang Zeit genommen und eine 12 Seiten umfassende Klage gegen den NDR formuliert. Auf irgendwelche Musterklagen aus dem Internet hat A bewusst verzichtet, weil A diese allesamt qualitativ für schlecht und nach seiner Auffassung als wenig hilfreich empfand.
Man muss schon Lust und Zeit dafür haben und geistig in der Lage sein, sich auch als Nichtjurist in Gesetzestexte und Gerichtsurteile einzulesen und darf sich niemals der Verlockung hingeben, diese einseitig zu seinem eigenen Vorteil auszulegen. Bei der Klagebegründung hat Person A gleich vorherige, abschlägige Urteilsbegründungen von früheren Verfahren gegen die GEZ auseinanderzunehmen versucht, so dass A nicht in die selbe Falle tappt, wie die Kläger vor A.
Es ist zwar ein Haufen Arbeit, man wird dadurch aber definitiv nicht dümmer und A bildet sich ein, dass A seine Klage besser formuliert hat, als ein gleichgültiger Rechtsanwalt, der schnell mal ein paar Textbausteine zusammengesetzt hat.
Gut, A ist vom Beruf Beamter und als solches ein wenig vorbelastet. Jemand der einen handwerklichen Beruf ausübt, hätte damit vielleicht etwas mehr Schwierigkeiten, ohne das dies jetzt abwertend wirken soll.
Person A würde ihnen raten, die Klage vor dem VwG selbst zu formulieren, dann versuchen die Klage ruhend zu stellen und einfach abzuwarten. Person A Klage hat er letztes Jahr im Mai eingereicht und seit dem nichts mehr vom NDR oder dem BS gehört. Die Klage selbst kostete A nur 105,- Euro.
Auf jeden Fall würde A sich aber offiziell beim Meldeamt und ihrer RA abmelden und denen mitteilen, dass sie ihren Wohnsitz aus Deutschland weg verlegen. Dem Gericht müssen sie nach Einreichung der Klage ebenfalls ihre Wohnsitzverlegung anzeigen. Die werden ihnen keine Post in die USA nachschicken, aber sie können einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland bestimmen. Das können ihre Eltern, evtl. Geschwister oder jeder andere sein, zu dem sie Kontakt haben und der ihnen die Post nachschicken würde.
Heutzutage kann man die Schreiben auch einscannen und per E-mail weiterschicken. Eventuell können sie mit dem VwG auch direkt per E-Mail kommunizieren, wenn diese etwas von ihnen wollen.
Person A hofft, zumindest ein wenig geholfen zu haben. Eine gut durchformulierte Klagebegründung, welches die Verwaltungsrichter ein bisschen ins Schwitzen bringt, werden sie aber weder hier, noch von irgendwo anders mal so im Vorbeigehen, ohne eigene Anstrengung bekommen. Da sie im Moment wegen des Umzugs wahrscheinlich andere, wichtigere Probleme haben, kann auch die Zahlung an die GEZ- Mafia eine Option sein. Vielleicht bietet sich ja für sie die Möglichkeit, ganz in den USA zu bleiben und so dem System zu entfliehen.