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Autor Thema: Vermögensauskunft ?  (Gelesen 27178 mal)

K
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Vermögensauskunft ?
Autor: 01. November 2015, 16:51
Hallo
Kann man Person A bitte helfen? Sie findet keine Info gegen das erste Schreiben (Widerspruch) Formular eines Obergerichtsvollziehers der eine Abgabe der Vermögensauskunft mit eidestattl. Versicherung (802 f ZPO) bis Dienstag 24.11.2015 mit persönlichem erscheinen verlangt.Person A müsste extra 1Tag Urlaub opfern und das möchte Person A verhindern.

Das ist das allererste Schreiben das Person A überhaupt in seinem Leben von einem Obergerichtsvollzieher bekommen hat.GEZ Beitragsforderung 616Euro.
Danke


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Re: Vermögensauskunft ?
#1: 02. November 2015, 11:05
Hat eine Person A keine anderen Schreiben erhalten? -> ja -> dann FALL A
War eine Person A dadurch nicht in der Lage zu reagieren? -> ja dann FALL A

Es sieht so aus, als gäbe es eine statistische Häufung für den FALL A.

Es wirkt komisch, dass viele Personen immer erst Post von einem GV bekommen? -> nein doch bereits andere Post -> dann FALL B


Quicklinks

für Fall A
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

dort lesen, ausführlich, und dann bei Punkt 3 wäre vielleicht ein Beispiel

für Fall B

Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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K
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Re: Vermögensauskunft ?
#2: 02. November 2015, 12:33
Vielen Dank es ist Wahnsinnig viel Information für einen Laien der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.
Person A ist überfordert mit der Situation.
Bisher hat A nur von der GEZ Zahlungsaufforderung der Beiträge bekommen und die alle ignoriert da A kein TV braucht.
Aber an wen soll sich A wenden?
Alle Achtung was hier auf die Beine gestellt wurde.
Aber ich lese und lese und komme nicht weiter da man immer wieder zum nächsten link geleitet wird.
Soll Person A einen Rechtsanwalt beauftragen?

Vielen Dank


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Re: Vermögensauskunft ?
#3: 02. November 2015, 13:55
Fragen und Beschreibungen sollten immer in der A Form, also nicht in einer "ich" Sicht beschrieben werden. Es wird sonst keiner eine Antwort geben.

Das mit dem Überfordern, ja leider passiert das irgendwie sehr schnell, besonders, wenn eine Person A erst anfängt sich Gedanken darüber zu machen. Und hier eine sehr schnelle Lösung sucht. Diesen Weg sind viele gegangen. In Abhängigkeit eines Wohnortes gibt es vielleicht auch einen Runden Tisch.

Aber es hilft nichts, jeder muss sich mehr damit vertraut machen, denn es gibt nicht den einfachen und immer gültigen Weg.

Der Link oben zur Anwendung des Urteils vom BGH ist das Ergebniss aus über ein Jahr Zeit bei der Abwehr von Vollstreckungen ohne Bescheid zusammengefasst in nur einem Thema.
Dieses Thema sollte zumindest ohne gleich den zusätzlichen Links zu folgen einfach erstmal von oben nach unten gelesen werden.
Dann ein zweites Mal. --->  Ab minimal Antwort 2 so gesehen Punkt 3 bzw.
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088

Dort folgt dann sogleich ein Textblock Muster als Zitat unter halb von
"(hier beispielhaft Sachsen > anzupassen an die jeweiligen Umstände, das jeweilige Bundesland und für den jeweiligen Zweck)"

Das ist dann das wichtige. Und so gesehen erfragte aus dem ersten Post.


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Re: Vermögensauskunft ?
#4: 02. November 2015, 13:57
Einen Rechtsanwalt braucht man nicht. Hier im Forum ist die Vorgehensweise mit Widerspruch und Klage beschrieben. Lesen und verstehen muss man es aber, denn örR macht es uns sehr schwer. Es gibt leider keine einfache Lösung. Lediglich die Musterschreiben kann man verwenden, um es etwas leichter zu haben.


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Re: Vermögensauskunft ?
#5: 02. November 2015, 14:33
Super vielen Dank damit kann Person A schon etwas anfangen.


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m
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Re: Vermögensauskunft ?
#6: 11. November 2015, 21:42
naja, ich finde die hilfe, die hier offenbar hilfebedürftigen angeboten wird schon ein wenig fragwürdig.
Warum sagt hier keiner , dass bis jetzt kein Schlupfloch, und keine Möglichkeit gefunden worden ist diesen rundfunk-Inkasso einhalt zu gebieten? Schlussendlich sperrt as FA das Konto oder Man soll zur VA. KEINER hat einen Weg gefunden. ***
momper


***Edit "Bürger":
Regelwidrige Wortwahl entfernt.
Wenn auch verständlich, so doch bitte auf die Wortwahl achten.
Danke für die Berücksichtigung.


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Re: Vermögensauskunft ?
#7: 11. November 2015, 22:53
Es gibt Schlupflöcher. Aber die sind nur was für ganz wenige anzuwenden und lösen das Problem in keinster Weise. Beispiel: melde dich bei jemandem an, der Beitragszahler ist... Eltern, Freund, Nachbar.


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Re: Vermögensauskunft ?
#8: 12. November 2015, 09:16
Hallo,
da muss ich momper leider Recht geben. Person A hat noch bis zum 24.10.2015 Zeit, Widerspruch gegen einen Obergerichtsvollzieher einzulegen. Aber Person A fragt sich, ob das was bringt.
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat. Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Die Macht die unserem Staat ist nicht zu bändigen weil wir es in Deutschland nicht schaffen !!! ALLE !!! gegen das GEZ Gesetz zu kämpfen. Und deswegen wird A leider bezahlen, A will nicht aber hat keine andere Wahl, da A sich nicht mit unseren Gesetzen auskennt und ich auch keine Zeit hat, sich diese Schei... zum Hobby machen will.


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Re: Vermögensauskunft ?
#9: 12. November 2015, 09:33
Komisch, wenn man den üblichen Weg mit Widerspruch und Klage geht, so hat man im Prinzip erstmal Ruhe - bis das Urteil ergeht.
Das hat bis dahin nur ein paar Stunden Zeit für Schriftverkehr und ein paar Euro für Porto sowie ungefähr 130 Euro zusätzlich zu den horrenden Forderungen des BS fürs Gericht gekostet, danach beginnt das Spiel von vorn.

Nur daß zur Zeit die Gerichte so überlastet sind, daß es noch eine Weile bis zum Urteil dauern kann, oder man hat zufälligerweise das richtige Argument, welches sich nicht mehr so leicht abbügeln läßt.

Durch diesen Zeitgewinn kann entweder das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof agieren oder die Politik beendet diesen Schwachsinn vorher/nachher.

Auf jeden Fall streßfreier, als sich mit dem Gerichtsvollzieher gut stellen zu müssen, weil man bisher der Vogel-Strauß-Taktik erlegen ist.


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Re: Vermögensauskunft ?
#10: 12. November 2015, 09:37
Zeitungsbezahler hat das gleiche geschrieben, was ich antworte:
Wenn der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleitet, liegt das daran, dass der hier im Forum empfohlene Weg nicht eingehalten wurde. Es gibt seit langem für fast jedes Problem ein Musterschreiben. Die einzige Mühe, die man hätte, wäre das Suchen und Finden des entsprechenden Threads. Das es so kompliziert ist, wurde vom örR gemacht, damit nicht jeder dagegen vorgehen kann. Wem die 105 Euro Gerichtskosten zu viel sind und das Wochenende Zeitaufwand, dem können wir naturgemäß nicht helfen.


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Re: Vermögensauskunft ?
#11: 12. November 2015, 09:38
...
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat.
...
Macht Person A es sich da nicht ein bisschen einfach ?  :o

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
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Re: Vermögensauskunft ?
#12: 12. November 2015, 09:43
Wenn man keine 105E hat ist das viel Geld!!
Das ist ja das Problem.Es kommen immer wieder Kosten auf einem zu.Fass ohne Boden und wer das nicht durchhält der dreht bald durch.
Es sind nicht alle so stark wie die meisten hier.
Wie geschrieben, hat Person A ja noch Zeit, da sie noch keinen Widersrpruch eingeleitet hat.


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Re: Vermögensauskunft ?
#13: 12. November 2015, 09:56
@Kurt, nein ist ja wirklich so!! Wenn Person A diesen Glauben an das Forum bisher nicht gehabt hätte, hätte sie von Anfang an ihre 17,50E bezahlt. Aber Person A verlässt so langsam der Mut da sie nicht daran glaubt, dass das Ganze gut endet. Wann bitteschön wurde in Deutschland ein Gesetz zurück genommen? Was ist z.B. mit dem Solidaritätszuschlag ?
Alles Verarsche!!
Und wer glaubt das das GEZ Gesetz gändert wird der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Was bringt Person A eine Verzögerung und am Ende muss sie 1000E in Raten abstottern. So ein Sche.....


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b
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Re: Vermögensauskunft ?
#14: 12. November 2015, 10:18
@Karlsruher
Man kann sich auch an EU wenden und nachfragen, welche Rechte man hat und wie man diese durchsetzt.
Europa für Sie - Beratung
http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm
Online-Formular
http://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-complaint-form/home?languageCode=de&origin=yea


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